Nach drei Jahren noch Garantieanspruch ?

Habe im Okt.2008 bei meinen Van Zahnriemen mit Spannrolle wechseln lassen.Nun ist bei der Umlenkrolle das Kugellager kaputt gegangen.In der Folge ist der Zahnriemen übergesprungen und die Zündspule durchgebrannt.Habe ich Anspruch auf Kostenübernahme seitens der Werkstatt?

Hi,

Habe ich Anspruch auf
Kostenübernahme seitens der Werkstatt?

Nein.

VG Berro

Hallo Locke 1,

auf eine Reparatur hast Du nur maximal 1 Jahr Garantie.
3 Jahre gibt es nur vom Hersteller als Extra. Aber für Ersatz- bzw. Austauschteile gibt es eher selten mehr als 1 Jahr.

Wobei - die Rep. liegt jetzt schon 3 Jahre zurück. Könnte ggf. der nächste Wechselintervall bereits erreicht/überschritten sein?
Und die Spannrolle ist deshalb defekt gegangen.

Gruss
Ingo

Moin!

auf eine Reparatur hast Du nur maximal 1 Jahr Garantie.

Nur nach Vereinbarung.
Was er hat, ist möglicherweise ein gewährleistungsanspruch. Wobei das hier nicht mehr zutrifft.

3 Jahre gibt es nur vom Hersteller als Extra. Aber für Ersatz-
bzw. Austauschteile gibt es eher selten mehr als 1 Jahr.

Eigentlich gibt es nie mehr als ein Jahr Gewährleistung auf solche Arbeiten.
Allerdings möglicherweise auf Ersatzteile. Das würde ich gemeinsam mit der Werkdstatt beim Hersteller der Teile prüfen.

Gruß,
M.