Opel Astra 1.616V-Zündmodul defekt?Kulanzsache?

Hallo,
ich habe da eine Frage an die Experten:
Ich bin seit 01/02 Besitzer eines Opel Astra 1.6 16V. Der Wagen
ist Bj. 11/00. Inspektionen sind alle gemacht worden. (war erst
eine - die 15.000km-er) Jetzt leuchtet seit gestern die Motorelektroniklampe. Der Wagen ruckelt und er beschleunigt
nicht mehr beim Gas geben. Weiterhin stinkt er etwas hinten raus.
In den beigefügten Unterlagen steht drin, daß dieses auf ein
Problem der Abgasanlage zurückzuführen ist.
Soweit so gut.
Ich bin dann gestern sofort zu einem Opel-Händler gefahren. Er (der Opel Händler) sagte mir, dass dies ein Problem mit dem
ZÜNDMODUL ist und sie dieses bereits ausgetauscht hätten.

Jedoch sagte mir der unabhängige Auto Händler, wo ich Anfang des
Jahres das Auto gekauft habe, dass dies ganz eindeutig ein Problem des ABGASRÜCKFÜHRVENTILS ist und eine alt bekannte „Opel-krankheit“ ist UND OPEL dazu verpflichtet ist dieses kostenlos
bzw. auf Kulanzbasis zu reparieren hat.

Des weiteren haben wir keine „extra“ Gebrauchtwagenversicherung abgeschlossen, aber OPEL gibt doch sowieso 3 Jahre Garantie?? ODER??
Wer hat hiermit Erfahrungen, bzw. kann mir helfen wie ich jetzt
gegenüber dem OPEL-Händler argumentieren soll, damit ich diese
Sache nicht selber zahlen muss??Da es sich nach meiner Auffassung
um eine Garantieangelegenheit handelt?

Viele Fragen auf einmal, aber vielleicht kann mir ja jemand
helfen

Vielen Dank im Voraus

Tom

Die Sache hat sich etwas geändert:

Die Rechnung beträgt 200€. Wir sollen 80€ selber zahlen. Damit kann ich ja leben.

Aber jetzt hab ich auch nur noch EINE FRAGE die mich interessiert:

Wie sieht die Garantiezeit aus bei einem Jahreswagen? (Grundsätzlich meine ich)
Gab es da nicht ein neues Gesetz vor kurzem???
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar?

Danke
Tom

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Hi Tom,
wenn Du den Wagen tatsächlich dieses Jahr gekauft hast, muss der Händler, der ihn Dir verkauft hat zwei Jahre Gewährleistung geben. Er kann das zwar vertraglich auf ein Jahr reduzieren, aber darunter geht nichts. Die Garantie von Opel geht nur 1 Jahr.
Ich würde in Deinem Fall auch davon ausgehen, daß diese Sache eindeutig unter die Gewährleistung des verkaufenden Händlers fällt.
Gruss Sebastian