Hi,
ein Vertrag ist ein Vertrag und ist ein Vertrag. Das haben schon die Ferengi gesagt.
Verträge sind auch mündlich gültig und bedürfen nicht der Schriftform. Die Schriftform ist nur eine Formalität bzw. die Darlegung des mündlichen Vertrages.
Wie im Markt. Der Kaufvertrag wird in dem Moment geschlossen, wenn die Ware im Korb liegt oder mitgenommen wird. Ich denke das heisst „Invitatio per offerandum“ (man möge mich korrigieren). Die Erfüllung des Vertrages geschieht an der Kasse.
Der Gesetzgeber hat nur wenige Käufe unter die Schriftform und/oder Notariatszwang gesetzt wie z.B. den Immobilienkauf und -verkauf.
Somit habt ihr die A…-karte und es ist alles rechtens.
Mein Vertrag zur freiberuflichen Tätigkeit als Leiter AV und Schweißtechnik für einen Stahlbaubetrieb wurde mit Handschlag besiegelt und es gab niemals irgendwelche Abweichungen.
Gruß vom Raben