Schadenersatz - Autokauf?

Hallo,

ich habe vor kurzem einen relativ günstigen PKW im Internet entdeckt. Als ich den GEWERBLICHEN Händler anrief und fragte, ob es sich um einen Unfallwagen, um ein deutsches Auto und um sonstige Beschädigungen handelt, sagte er mir (am Telefon unter Zeugen), dass das Auto in einem Bestzustand sei. (dt. Papiere, kein Unfall usw…)

Auch per Mail hat er mir das nochmal versichert.

Nun haben wir einen Termin vereinbart und ich bin in den (1-fach) 800km entfernten Ort gefahren, um das Auto zu kaufen. Hier stellte ich folgende Mängel fest:

  • Karosserie und Scheiben KOMPLETT verkratzt
  • Dellen und beulen überall
  • Radlager ausgeschlagen
  • Bremsflüssigkeit defekt

Als ich ihn nach dem Preis fragte, sagte er mir, dass wäre ein Festpreis und das wäre bei so einem Auto (Opel Astra H, BJ: 2007, Preis: ca. 7.600€) ganz normal.

Nun möchte ich diesem Händler meine entstandenen Kosten in Rechnung stellen, habe das auch getan aber er zahlt natürlich nicht (würd ich auch nicht).

Was meint Ihr zu Rechtsanwalt, Mahnbescheid und Co.?

Gibt`s eine reale Chance den Betrag (ca. 550€ - Tanken und Extra-Urlaub) wiederzusehen.

Bei dem Besuch waren zwei Personen dabei, die den Hergang bezeugen können.

Bitte um Hilfe.

hallo manuel,

klar,dass der verkäufer seinen gebrauchten im besten licht erscheinen lässt.
grundsatz : alloes was der optik dient ist erlaubt - was der täuschung dient nicht !!
gehen wir einmal davon aus, das es hier bei dem fzg. mängel gibt. der händler kann die mängelhaftung nicht ganz ausschließen. er muß mindestens ein jahr für die mängel einstehen.
es gibt die möglichkeit des rücktrittes vom vertrag -
oder mängelbeseitigung.
ich würde hier eher auf - arglistige täuschung plädieren -so.z. B AG München Urteil 26.11.2008,251 C 19326/08, und rücktritt vom vertrag.
nach derzeitigem sachstand liegt wohl ein verschulden des verkäufers vor. dieses verschulden ist dem verkäufer automatisch unterstellt - § 280 bgb - .
Schadenersatz steht dir zu.
zwei möglichkeiten - mahnbescheid -.er wir einspruch einlegen - dann vollstreckungsbescheid - er wird einspruch einlegen-vermutlich - dann gerichtstermin.
die kosten hierfür musst du vorstrecken - nicht ganz billig -. vordrucke hierzu gibt es bei guten schreibwarengeschäften. beim gerichtstermin solltest du aber auf zack sein und deine kosten und argumente klar und konkret darlegen und beweisen - nur der beweis zählt ! Der rest liegt in der hand des richters !
zum anwalt - wenn du dich mit der sache nicht selbst belasten willst - o.k. bedenke aber die erhöhung der kosten gegenüber mahnbescheied usw… .

tipp … gebrausspuren. normale nicht über das übliche maß hzinausgehende kratzer usw. bei einem gebrauchtwagen sind schon nicht ganz unüblich -

wenn ich es damit zu tun hätte - mahbecheid -vollstrteckungsbesceidd und gericsterminn - anz klar - ich vermut einmall - hne konkret näheres zu wissen - ddeine changsen stehen niht gerade sehr schlecht !!

ich hoffe ich konnte etwas helfen .

grüße hook