Stützlast und Fahrradträger

Moin,
ich hab mal ne Frage zur Stützlast in Zusammenhang mit einem Fahrradträger:

Angenommen, der Fahrradträger wiegt zusammen mit den Fahrräder ein wenig mehr (so 2 kg) mehr als die zulässige Stützlast beim PKW.

Welche Auswirkung hat das ?
Im Netz habe ich nur Zusammenhänge zwischen Stützlast und einachsigen Anhängern bzw. Tandemachsen gefunden…

Mit ist der physikalische Zusammenhang beim Fahrradträger nicht so ganz klar, vielleicht kann mir jemand auf die Sprünge helfen…

Oder ist es einfach nur das „zulässige Gesamtgewicht“, das auf die AHK wirken darf?

Dankeschön :smile:

Hallo,

die Stützlast ist wegen der 2kg mit den Rädern marginal, sprich wurschtegal.

Das ist eigentlich nur im Anhängerbetrieb wichtig, da das Auto hinten nicht übermäßig heruntergedrückt oder hochgezogen werden darf, um die Fahrdynamik zu beeinträchtigen. Es gibt „Spezialisten“, die fahren mit einer Deichsellast (also Gewicht auf AHK = Stützlast), daß bald die Vorderräder abheben, was saugefährlich ist, andere Idioten haben am Anhänger hinten 2m die dicken Balken vom Sägewerk heraushängen, daß der Kofferraum des Pkw bald schwebt, bei der nächsten Vollbremsung knickt der Zug zusammen und der Anhänger reißt ab, wenn er die Stoßstange eindrückt. Alles schon gesehen.

Man soll übrigens ca. 4% der tatsächlichen Anhängelast als Stützlast nehmen, um, eine ausgewogene Fahrdynamik zu haben, also bei einem 1300er Anhänger 52kg. Da aber an eminem Pkw die Stützlast nicht mehr als 50kg betragen soll, belädt man dann den Anhänger so, daß es nur 50kg sind.

Wegen der 2kg mit den Fahrrädern wird Dir niemand einen Strick draus drehen, die Polizei kontrolliert bei Anhängerkontrollen nur das Gewicht des Anhängers, sofern nicht augenscheinlich die Stützlast über/unterschritten wird.

MfG

Danke Dennis !!!

Hallo Dennis!
Leider muss ich Dir ein klein wenig widersprechen. Für die Stützlast gibt es keine Faustregel, sondern sie steht in der Fahrzeug- bzw AHK- Beschreibung ganz exakt drinnen und ist auch auf der AHK eingestanzt und ist abhängig vom Fahrzeugtyp und nicht vom Anhänger. Bei meinem Auto beträgt sie z.B. 75kg.
In allen anderen Punkten gebe ich Dir recht.
Grüße
airblue21

Hallo!
Die Stützlast sagt nichts aus über die Bruchfestigkeit der Kupplung, sie ist nur eine Aussage, welches Gewicht Deinem Fahrzeug am Heck zumutbar ist, ohne es instabil zu machen, da spielen 2Kg keine Rolle, wie Dennis schon richtig schrieb. Aber ich möchte davor warnen, den Kofferraum mit dem Urlaubsgepäck für 4/5 Personen zu beladen und dann noch die Belastbarkeit der AHK auszureizen, das könnte die Stabilität des Fahrzeugs erheblich beeinflussen oder sogar gefährden.
MfG
airblue21

Dennis bezieht sich bei den 4 % auf das Optimum, nicht das Maximum. Er meint damit, dass auch wenn es 75 kg sein dürfen, es besser ist, den Wert zu unterschreiten um das optimale Fahrverhalten mit Hänger zu erreichen.

Danke, ich wollte nur sichergehen, dass auch nichts passieren kann…

In unserem eh beengten Kofferraum des Cabrios passt eh nicht mehr viel rein, aber ich habe mit Erschrecken festgestellt, dass die Stützlast nur 66 kg beträgt.

Bei zwei eBikes und einem dafür speziellen Fahrradträger kommt man schnell an diesen Betrag ran.

Für Urlaubsfahrten nehmen wir unseren Kombi, der hat 75 kg Stützlast.

Hallo,

Dennis bezieht sich bei den 4 % auf das Optimum, nicht das
Maximum. Er meint damit, dass auch wenn es 75 kg sein dürfen,
es besser ist, den Wert zu unterschreiten um das optimale
Fahrverhalten mit Hänger zu erreichen.

Ja. Weil: Ich habe mal als junger Kerl für unseren Pizzaservice, wo ich fuhr, den restlichen Bausand des Umbaus weggefahren. Der ungebremste Einachser Anhänger war absolut zufällig wie eine Waage austariert. Prompt mußte ich nach kurzer Fahrt eine starke Bremsung machen, mein Pkw hob sich hinten und stellte sich fast ganz quer, weil der Anhänger schob und das Heck herumdrückte.

Deswegen: Stützlast natürlich gemäß Plakette/Fahrzeugschein NICHT überschreiten, aber auch nicht mit Stützlast = 0 oder im Minusbereich herumfahren !

MfG

1 Like

Hallo,
die Stützlast, also in diesem Zusammenhang das GG des Fahrradträgers mit Beladung, hat aber auch noch einen Aspekt, denn sie belastet die AHK und die Karosserie an den Anbindungsstellen ganz erheblich!
Und cabrios sind ja eh weniger steif von der Karosserie.
Der Träger wird keine wesentlichen Längsbelastungen verursachen, aber in vertikalrichtung kommt zu den Eigengewicht da noch der dynamische Überhöhungsfaktor bei Schwingungsanregung dazu (z.B. schlechte Strasse)

Inzwischen sind entspr. Tests mit solchen Trägersystemen teil der Festigkeitsversuche bei Automobilherstellern.

Dir wird dein Cabrio wegen der 2kg nicht auseinanderfallen, aber fahrdynamisch und auf schlechtweg würde ichs eher gemächlich angehen lassen…

Gruß
M.

P.S.: wirklich 66kg ? hab ich noch nie gesehen als Stützlast.

P.S.: wirklich 66kg ? hab ich noch nie gesehen als Stützlast.

Ja, die 2 Räder hinten merkt man schon…

Bei meinem ist ein Aufkleber dran mit 66kg, hier im Forum reden die sogar nur von 65 kg:

http://www.ccfreunde.de/forum/showthread.php?t=7107&…