Tanktourismus

Hallo zusammen!

Ich fahre mit meinem PKW (Diesel) jede
Woche nach Luxemburg zum tanken.

Nun bat mich ein Bekannter ihm einen
10-Liter Kanister zu befüllen.
Das Problem ist, dass er Super Bleifrei
benötigt. So weit ich weiß, darf ich
nur den Kraftstoff, den mein Auto benötigt,
in Kanistern mitführen, richtig?

Wenn ja, welche Konsequenzen würden mir
drohen, falls mich der Zoll erwischt?

Danke im Voraus!

MfG Sven

Hallo Sven,

Nun bat mich ein Bekannter ihm einen 10-Liter Kanister zu befüllen.
Welche Konsequenzen würden mir drohen, falls mich der Zoll erwischt?

Wie kann es sein, dass der Bekannte sich zwar den „Luxus“ eines Autos leisten kann, aber wegen 10 x Preisdifferenz/Liter (maximal zwei Euro?) das Risiko eines Zollvergehens von dir erwartet ?
Gruß
Karl

Also erst einmal lohnt es wirklich nicht.
Die von mir erlebten Kontrollen bezogen sich nur auf Zigaretten & Co.
Irgendwo gibts in Lux ein Verbot für Reservekanister (bei der Landesgröße verständlich *scherz)

Da man bei der Kontrolle aber nie so richtig beweisen kann, dass du den Sprit nicht schon vorher dabei hattest, wird oft darüber hinweg gesehen.
SOLLTE aber der Kanister geöffnet werden, bist du natürlich sofort fällig. Sprit + Kanister weg + Strafe für den Versuch + Zollgebühren.

Gib deinem Bekannten die „eingesparten“ 2 Eus direkt in die Hand und riskiere nichts.

Hallo Karl-H.,

er weiss doch noch gar nicht, ob es ein Zollvergehen ist. Er fragt doch hier im Forum genau danach, ob er das darf.

Ansonsten bin ich froh über den Tanktourismus. Gebe es den nicht, würden wir wahrscheinlich schon lange 10,-€ Pro Liter für die klamme Staatskasse zahlen.

Ausserdem ist es schon dekadent, dass von den sogenannten „Großen“ ständig mal einer ungewollt wegen Steuerhinterziehung auffliegt, während sich unsereiner wegen 2€ Mineralölsteuer Gedanken machen muss.

Gruß
schubtil

Alles klar!

Eigentlich logisch das Ganze, ich wollte
halt nur noch mal sichergehen.

Ich lass es also bleiben.

Nochmal vielen Dank!

MfG Sven

Hallo Schubtil,:

er weiss doch noch gar nicht, ob es ein Zollvergehen ist. Er
fragt doch hier im Forum genau danach, ob er das darf.

Ich habe in meinem Posting das Risiko eines Zollvergehens angeführt. Für andere Sprit über die Grenze zu schleppen kommt dem zumindest sehr,sehr nahe.
Und da ist es - rechtlich gesehen - belanglos, ob es sich um den 10-l-Kanister oder um einen ganzen Tankwagen handelt.

Ansonsten bin ich froh über den Tanktourismus. Gebe es den
nicht, würden wir wahrscheinlich schon lange 10,-€ Pro Liter
für die klamme Staatskasse zahlen.

Da überschätzt du die Auswirkungen auf den Tanktourismus. Der passiert nur im schmalen Grenzgebiet. Und im großen Hinterland gibt’s nur die Möglichkeit, die billigste Tanke anzusteueren.

Ausserdem ist es schon dekadent, dass von den sogenannten
„Großen“ ständig mal einer ungewollt wegen Steuerhinterziehung
auffliegt, während sich unsereiner wegen 2€ Mineralölsteuer
Gedanken machen muss.

Es ist doch nicht dekadent, dass auch „Große“ auffliegen. Herr Steinbrück hat sehr wohl auch die im Visier.
Eine andere Sache ist es jedoch, dass die „Großen“ es eher verstehen, durch die Maschen zu schlüpfen. Wegen deren größeren Beträge investiert die bei grenzüberschreitender Steuervermeidung verständlicherweise schon mehr Ideenreichtum als es Otto Normalverbraucher tut, der 2€ Mineralölsteuer vermeiden will.
Gruß
Karl

Hi!

Und da ist es - rechtlich gesehen - belanglos, ob es sich um
den 10-l-Kanister oder um einen ganzen Tankwagen handelt.

Das ist, mit Verlaub, sicher nicht richtig. Der Gesetzgeber unterscheidet sehr wohl, ob es sich um ein geringes Delikt im privaten Bereich oder einen groß angelegten Schmuggel mit gewerblichen Hintergrund handelt.

Grüße
Dusan

Hallo Dusan,

Und da ist es - rechtlich gesehen - belanglos, ob es sich um
den 10-l-Kanister oder um einen ganzen Tankwagen handelt.

Das ist, mit Verlaub, sicher nicht richtig. Der Gesetzgeber unterscheidet sehr wohl, ob es sich um ein geringes Delikt im privaten Bereich oder einen groß angelegten Schmuggel mit gewerblichen Hintergrund handelt.

Zunächst ist es dasselbe Delikt. Nur richtet sich die Zumessung der Strafe nach diesen Unterschieden.
Gruß
Karl

Hi!

Zunächst ist es dasselbe Delikt. Nur richtet sich die
Zumessung der Strafe nach diesen Unterschieden.

Jein, eher Nein. Weil bei geringen Delikten im Reiseverkehr kein Strafverfahren eingeleitet wird. Und das finde ich einen erheblichen Unterschied.

Grüße
Dusan

Hallo,
in Deutschland darf man nur 5 Liter Benzin im Auto mitnehmen, aber 20 Liter Diesel, aus Sicherheitsgruenden.
Gruss Helmut