Hallo,
Hallo Jak!
habe gestern meinen alten Wagen abgemeldet.
OK
Jetzt will ich Ihn verkaufen.
Ein weiser Entschluss, das Fahrzeug im ABgemeldeten Zustand zu verkaufen/übergeben!
Habe aber weder einen alten TÜV-Bericht,noch einen TÜV-Eintrag
im Fahrzeugschein.
Da du dein Fahrzeug ABgemeldet hast, bist du auch nicht mehr im Besitz eines Fahrzeugscheins - den hat nämlich die abmeldende Zulassungsstelle eingezogen! Alles, was du noch haben kannst/darfst, ist der KFZ-Brief, den du beim Verkauf an den Käufer übergeben solltest… Und da stand noch nie ein HU- oder AU-Termin drin, nur das Datum der Erstzulassung in Deutschland (auch kein Baujahr!)…
Wurde das versehentlich vergessen im Fahrzeugschein,oder wie
ist das?
Hättest du noch einen Fahrzeugschein (weil das Auto noch zugelassen wäre) und dort würde kein HU-Termin eingetragen sein (Stempel), hat der Prüfer was versaut und du kriegst eventuell ein Problem bei der nächsten Verkehrskontrolle - die Plaketten auf den Nummernschildern allein reichen nicht als Nachweis (mit Glück in Verbindung mit dem letzten HU-Bericht, den du ja aber auch nicht hast)!
Woher weiß der neue Besitzer beim wiederanmelden den TÜV (und
auch ASU).(DATUM).
Nur aus deiner Abmeldebescheinigung (kannst ihm ja ne Kopie mit verkaufen) und eventuell von den alten (also deinen entstempelten) Nummernschildern (sofern du sie denn am Auto dran lässt)…
Aber die Zulassungsstelle weiß…
Ich habe nur noch einen Quittung vom Landratsamt von der
Anmeldung letzten Jahres.
Da steht die nächste HU und Au drauf.
Reicht aber dieser Zettel zum Anmelden??
Du bist ja echt lieb… Das kann dir doch völlig egal sein, da du das Auto ja wohl nicht an dich verkaufst und damit wohl auch nicht wieder selbst anmelden wirst, oder?!
Ansonsten gilt auch hier: ABmeldebescheinigung würde reichen, aber du kannst natürlich dem Käufer auch von der alten ANmeldebescheinigung eine Kopie ziehen - ob die dann allerdings anerkannt werden würde (weil nicht beglaubigt), ist ne ganz andere Sache, aber auch das ist immernoch nicht/nicht mehr dein Problem, sondern das des Käufers… ;o)
Übrigens kannst du davon ausgehen, dass dein Auto per Fahrgestellnummer noch immer erfasst ist (wenn auch abgemeldet oder richtiger ‚vorübergehend außer Betrieb gesetzt‘), damit wird die für den Käufer zuständige Zulassungsstelle bei der Wiederanmeldung/Wiederinbetriebsetzung auch Zugriff auf die Termine bekommen ;o)
Vielen Dank,
Gruß,Jak
Ooch, bitte bitte!
Also schon dein Herz und zerbrich dir nicht des Käufers Kopf, okay?!
MfG, Olli