Hi,
Die Preise für die HU sind fest, das unterscheidet sich
zwischen TÜV, DEKRA, GTÜ und KÜS nur um wenige Euronen. Da
gibt es auch keinen Verhandlungsspielraum.
Das ist so richtig, aber soweit ich weiß, sind die Preise nicht „amtlich“ fest gelegt.
Hinzu kommt, dass der TÜV (aber auch sicher die anderen Organisationen) ab und zu „Sonderangebote“ hat.
Desweiteren gibt es einen gewissen Verhandlungsspielraum bei den Kosten einer evtl. Nachprüfung.
Meistens wird beim Werkstatt-TÜV nicht doppelt berechnet, wenn z.B. die Bremsen runter sind und am selben Tag nicht mehr rechtzeitig fertig werden, das Fahrzeug aber dort bleibt (der km-Stand wird kontrolliert). Dann wird nur eine Prüfung berechnet. Bei der Abnahme an der Prüfstelle wären zwei Beträge fällig, wobei der zweite dann niedriger ist.
Werkstätten haben die Möglichkeit, angenommen 5 € für die
Benutzung der Hebebühne / Bremsenprüfstand der
Prüforganisation zu berechnen, die das dann direkt dem Kunden
wieder mit in Rechnung stellt.
Das wird aber in der Regel nicht gemacht.
Sehr selten, stimmt.
Die AU macht in der Regel die Werkstatt selbst, und kann da
statt der üblichen ca. 30 € auch angenommen nur 10 €
verlangen.
Es gibt da einen Richtwert, der aber unverbindlich ist.
Stimmt. Ich bin selbst AU-berechtigt.
So kann es sein, dass HU + AU zusammen im „Schnäppchenpreis“
angeboten werden.
Die Werkstatt oder Werkstattkette erhofft sich damit, dass
möglichst viele Leute ihr Auto dort prüfen lassen, an der
Prüfung selbst verdienen die nichts oder nur wenig.
ABER: Wenn der Prüfer dort Mängel findet, lässt der
Fahrzeughalter die in der Regel auch dort reparieren.
Und es ist auch denkbar, dass der Prüfer da z. B. einen
kleinen Steinschlag in der Scheibe findet, den er wo anders
vielleicht übersehen hätte.
Oder ob die Reifen bedenkliche Alterungsrisse haben,
anderseits könnte es auch noch für die nächsten 2 Jahre gehen.
Dieser Ermessensspielraum ist in letzter Zeit sehr stark eingeengt worden. Von einigen TÜV-Ingenieuren habe ich von sehr strengen internen Tests gehört und dass da richtig Köpfe gerollt sind.
Es ist sogar vorgekommen, dass während der TÜV-Prüfung in einer Werkstatt auf einmal zwei andere Dipl.-Ings. vom TÜV dazu gekommen sind und sämtliche bis dahin schon geprüften Fahrzeuge erneut unter die Lupe genommen haben, um den Kollegen zu kontrollieren.
Natürlich ist klar, dass niemandem wegen einer defekten Standlichtbirne o.ä. die Plakette verweigert wird, aber bei den von dir genannten Beispielen ist nichts zu machen.
Das hat nichts mit Korruption zu tun,
aber die Prüfer sind in gewisser Weise am Umsatz beteiligt,
und prüfen so, wie die Werkstatt es will.
Falls das je so war, ist es damit vorbei, s.o., wobei meine Beispiele für den TÜV und nicht für die anderen Organisationen gelten, die aber sicher auch nicht viel anders vorgehen.
Wenn der Werkstatt der Prüfer nicht passt, lässt sie einen
anderen kommen,
der dann ev. mehr oder weniger bemängelt.
Das ist nicht der Fall, im Gegenteil, es findet eine gewisse Rotation der Prüfer statt, damit sich möglichst keine „Verbrüderungen“ ergeben. Es wird also kein Prüfer mehr als zwei oder drei Tage hintereinander in derselben Werkstatt Dienst tun, sondern dann erst wieder ein paar Wochen später.
Die Werkstatt selbst hat, zumindest beim TÜV, keine Einflussmöglichkeit, einen bestimmten Prüfer anzufordern.
Viele Grüße
WoDi