Versicherung

Moin!!
Habe seit knapp 3 Monaten ein neues Auto (zwar gebraucht, aber erst 15.000 runter) vor 3 Tagen sehe ich auf der Fahrer Seite ne Kleine Beule, mit roten Lack Spuren, genau da, wo bei einem 5-Türer die hinteren Türen sind, irgend ein Depp hat da wohl die Tür gegen gehauen, hab mich dumm und dämlich geärgert.

Naja: Komme gestern aus dem Haus will zur Arbeit, geh zum Auto und sehe von der Seite in der Sonne einen fetten Kratzer von dem Heck an, über die Hinterseite, Fahrertür bis hin vorne über die Vorder-Tür hinweg! Ist nicht bis aufs Metall runter (Metallic Lackierung) aber die oberste Schicht hat was mitbekommen. Erst nach 5 min habe ich dann einen Zettel am Scheibenwischer gesehen. Da war ich erst einmal erleichtert. Der Täter hat geschrieben „Habe Ihr Auto zerkratzt, bitte rufen Sie mich an ….“. Ich setze mich ins Auto damit ich Ruhe habe und rufe da an. Es war ein (eigentlich netter, sympathischer) Junge aus dem Dorf den ich hier und da schon mal gesehen habe, (auch schon Fussball gespielt auf dem Feld) er hat mir folgendes erzählt: Er war an dem Tag mit dem Fahrrad in die Innenstadt gefahren als er wieder zurück nach Hause wollte, hatte es angefangen sehr stark zu regnen und er hatte keine Lust zu warten bis der Regen aufhört. Packt den Regenschirm auf den Gepäckträger und fährt los. Er muss gegen den Regen strampeln und streift beim Vorbeifahren mein Auto.
Ich habe schon etwas poliert, es wird auch besser, aber der Kratzer bleibt. Der Wagen ist im Prinzip neu und ich bin echt nicht der Reichste, muss den Wagen noch 4 Jahre lang abbezahlen! Ich arbeite jeden Tag 9 Std und mehr, kaufe mir von meinem schwer verdienten Geld ein Auto, ich bin hin und her gerissen zwischen Trauer und Wut!
Wir haben jetzt ein persönliches Gespräch ausgehandelt, für mich erscheint die Geschichte teilweise plausibel, es hatte am besagten Tag wirklich geregnet. Aber der Kratzer kann meiner Meinung nach unmöglich von einem Regenschirm kommen, dafür ist er viel zu fein (dünn) und es ist auch kein Lack vom Schirm zu erkennen am Auto. Kann es sein, dass mir der junge Mann (19) nicht die Wahrheit sagt, vlt. Angst vor den Eltern oder er hat sich die Geschichte ausgedacht, weil die Versicherung sonst nicht zahlt (Private Haftpflicht vorhanden)? Wenn die Versicherung einen Gutachter schickt und der Kratzer nicht zu einem Regenschirm passt, muss ich dann wirklich so lange warten bis der Junge Geld verdient um meine Forderung geltend zu machen?? Sollte ich trotzdem zur Polizei gehen, obwohl der Junge es zugegeben hat??
Hat jmd. eine Idee wie es wirklich passiert sein könnte? Oder wie es passiert sein könnte und die Versicherung den Schaden deckt, damit ich den Unterschied erkenne? Ich bin wirklich dankbar für jede Art von Hilfe und Rat/Tipp!
Ich hoffe mir und euch passiert so etwas nie wieder!! Ich werde jetzt versuchen noch ein bisschen zu polieren :frowning:

Kfz-Schaden durch Regenschirm
Die Frage kann ich so leider nicht beantworten. Die Frage bei der privaten Haftpflicht ist, welche Schäden in welchem (Tat)Zusammenhang gedeckt (bezahlt) werden. Grundsätzlich sollte der junge Mann für den Schaden seine private Haftpflicht aber in Anspruch nehmen können.
Für Sie würde ich eine gute Rechtsschutzversicherung und eine angepasste Kfz-Versicherung empfehlen.
Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichem Gruß,

Al

Hallo,
ob der Schaden wirklich von einem Regenschirm stammt, ist für Dich unbedeutend. Entscheidend ist, dass der Täter die Tat zugegeben und damit haftpflichtig ist.
Anscheinend hat er eine Privathaftpflichtversicherung. Dort müsste er eine Schadenanzeige einreichen und den Schaden schildern. Du wirst dann von der Versicherung enen Fragebogen für Anspruchsteller erhalten, den Du ausfüllen und einreichen musst.
Dein Anspruch besteht in einer fachgerechten Reparatur. Es müste also ein Kostenvoranschlag, den Du möglicherweise bezahlen musst, einer Autolackiererei an die Versicherung gesandt werden. Dies sprich bitte vorher mit der Versicherung ab.
Die Reparaturkosten werden, sofern keine Wertverbesserung eintritt, in voller Höhe von der Versicherung bezahlt. Auch diesen Punkt bitte mit der Versicherung vor Beginn der Reparatur absprechen.

Hoddel

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Lassen Sie mal besser die Finger von dem Schaden. Informieren Sie Ihre KFZ-Versicherung. Die wird einen Sachverständigen beauftragen. Dieser wird dann feststellen, was ggf. diesen Schaden verursacht hat. Des weiteren kann man ggf. unter Entnahme der Lackprobe (Sie erzählten was von einer roten Lackspur)Fahrzeugtyp feststellen.

Nichts destotrotz haftet der junge Mann für den an Ihrem Auto entstandenen Schaden. Sie sollten es unbedingt seiner Haftpflichtversicherung melden. Ggf. wird diese ein Gutachten anfordern. Problematisch kann nur werden, wenn die „Gegenseite“ ein Gutachten erstellen lässt kann es „sehr schnell passieren“ dass das Gutachten zu Gunsten des jungen Mannes erstellt wird und somit die Versicherung aus der Haftung genommen wird. Beauftragen Sie über Ihre KFZ-Versicherung (keine Angst, eine Hochstufung erfolgt nicht), rechnet dieser seine Kosten direkt über die Haftpflicht des Gegners ab und die Wahrscheinlichkeit, dass das Gutachten zu Ihren Gunsten erstellt wird, ist wahrscheinlicher.

Falls der junge Mann Probleme machen sollte, zeigen Sie ihn an. Er hat nämlich Fahrerflucht begangen. Weisen Sie den jungen Mann darauf hin, dass dieses verkehrsrechtliche Konsequenzen haben kann (z.B. Führerscheinentzug, Punkte, Geldstrafe etc) sowie strafrechtlich (Sachbeschädigung, Fahrerflucht). Des weiteren hat er sich gegen die Verkehrsordnung verhalten, weil er mit einem Regenschirm gefahren ist.

Seine Haftpflichtversicherung wird dann die Kosten für die Lakierung -soweit nötig- übernehmen.

Mich würde sehr der Ausgang interessieren. Falls es für Sie kein Problem darstellt, informieren Sie mich über den Ausgang???
Viel Erfolg!
Nadine

Hallo,
wenn der Mann es zugegeben hat spielt der Hergang fast keine Rolle mehr. Wenn er bei seinen Eltern wohnt und diese eine Privathaftpflichtversicherung haben, trägt diese Versicherung den Schaden.
Rat:
Zu den Eltern nachhause gehen. Darüber reden und die Daten der Haftpflichtversicherung fordern. Dann dort anrufen und den Schaden geltend machen.
Wenn die Versicherung und der Versicherungsnehmer die Schuld bestätigen muss die Versicherung dafür aufkommen das der Wagen wieder in den vorherigen Zustand gebracht wird.
§823 BGB

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Hallo,

Du solltest Dir von dem bengel eine Erklärung unterschreiben lassen, das er die Kratzer an Deinem Auto verursacht hat und für den Schaden aufkommt. So wertneutral soll es gehalten sein. Denn dann kann Dir egal sein, ob dessen Versicherer zahlt, dann hast Du ihn (die private Haftpflicht ist keine Pflichtversicherung, sondern stellt den Scchädigger nur frei) als Schuldner.
FAlls er nicht zahlt, kannst Du mit diesem Schuldanerkenntnsi einen Mahnbescheid erwirken und kannst dann 30 Jahre lange vollstrecken.

Viel Glück,
Henning

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HI.
Also das allererste was du machst, ist ein KVA bei einer Werkstatt deines Vertrauens machen lassen. Bei einem Fremden würde ich sofort zur Fachwerkstatt, also bei nem FORD zu einer Ford-Werkstatt etc, gehen, da die mehr verlangen :wink:
Aber da du ihn kennst und ein Herz hast, holste ein KVA bei einer Werkstatt ein. Evtl. zu ATU, die bieten ja Lackdoktor-Reparaturen an. Vorteil daran, dass es günstiger ist: Diesen KVA soll der Verursacher seiner PHV einreichen. Wenns nur um die 200€ sind, wird die Versicherung meist keinen Gutachter schicken.
Er hats ja schon zugegeben, auch das soll er seiner Versicherung sagen. Dann warten was die machen und wenn ein Gutachter kommt, auch diesen erst einmal abwarten und dannnn, falls der Schadenhergang echt nicht plausibel ist, ganz klar zu nem Anwalt gehen und zivilrechtlich einfach das Geld einklagen. So oder so ist er nach §823 BGB Schadenersatzpflichtig. Rede mit ihm und sag, entweder er zahlt dir den Schaden (Soll sich Geld leihen oder wie auch immer) oder du musst es leider übern Anwalt laufen lassen.
Es ist schließlich wie du sagst Dein Auto, was du dir mit schwerer Arbeit verdient hast! Ein Herz zu haben ist gut, wenns um Spenden fürs Tierheim geht, aber nicht bei einem Sachschaden mit meheren Hundert Euro! Meine Meinung :wink:
Soweit aus Sicht eines Vers.-Kaufmanns.

Viel Glück und mfG

Hallo,
also das mit der Polizei kannst Du vergessen. Würde nichts Neues bringen. Es ist ja klar, wer den Schaden verursacht hat und was für ein Schaden entstanden ist.

Die Frage der Haftung ist unabhängig vom Vorhandensein einer Versicherung. Hier nach der Beschreibung liegt eine Grundlage für die Haftung vor.

Was der jetzt im Innenverhältnis mit der Versicherung oder mit den Eltern rumkaspert, kann Dir ja erst mal egal sein. Solltest Du gefragt werden, z.B. von der Versicherung, dann bist Du natürlich zur Wahrheit verpflichtet.

Ob´s da nen Gutachter braucht ist fraglich. Ein Kostenvoranschlag langt vielleicht auch erst mal.

Also unterhalte Dich mal und sieh dann weiter,
Gruß
Andreas

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moin!

Ist ziemlich ärgerlich. Hatte ich auch schon, war aber Neid - und kein Zettel.

Die Gutachter erkennen in jedem Fall, ob dies von einem Schirm oder Fahrrad oder z.B. von einem Nagel herrührt. Fakt ist, die Versicherung zahlt nur, wenn Haftung und Deckung besteht. d.h., Wenn es ein versicherter Schaden, einer versicherten Person und hier auch entsprechend die Prämie gezahlt ist. Wichtig: es darf selbstverständlich kein Vorsatz gewesen sein und auch nicht durch ein versicherungspflichtiges KFZ verursacht worden sein.

In jedem Falle würde ich über den „Jungen“ / Schadenverursacher den Schaden seiner Haftpflicht melden und einen Unfallbericht unterzeichnen lassen. Dies ist wichtig, wenn der Schadenverursacher keine Haftpflichtversicherung oder vor dem Hintergrund des Alters ggf. bei der Haftpflicht der Eltern nicht mehr mitversichert ist und selbst ggf. noch keine eigene Haftpflichtversicherung hat.

So hätte man auf jeden Fall was in der Hand, falls die Haftpflicht ablehnt.

Viel Glück

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Hallo Michael!
Erst einmal vielen Dank für deine Antwort. Ich habe noch ein paar kleine Fragen:

  1. Der Kostenvoranschlag: Ich habe in einem Forum gelesen, dass die meisten Unternehmen, vor allem bei Versicherungssachen, nicht umsonst machen. Kann ich der Versicherung des Jungen die Rechnung des Kostenvoranschlags vorlegen und erstatten lassen? Was kostet in der Regel solch ein Kostenvoranschlag ca. wenn ich ihn selber bezahlen muss?
  2. Falls die Versicherung einen Gutacher/Sachverständiger hinzuziehen will, kann ich den Gutachter/Sachv. der Versicherung ablehnen und mir einen meines Vertrauens aussuchen?
  3. Ich hab mal gegoogelt, aber es gibt bei mir in der Nähe kein Audi Autohaus, aber ein VW Autohaus mit Reperatur- und Lackierservice, das auch viele Audis verkauft. Macht es einen nennenswerten Unterschied ob ich den Kostenvoranschlag bei Audi oder VW hole?
  4. Kann die Versicherung sagen, das zahlen wir nicht, weil ich schon poliert habe und der Schaden nicht dem ursprünglichen entspricht?
  5. Sollte ich am Besten nach dem der Junde seiner Versicherung den Schaden gemeldet hat und ich die weitere vorgehensweise besprechen will auch den Regenschirm mitnehmen oder auch einkassieren falls der Gutachter kommt und den sehen will oder interessiert die das nicht?
    Großes Dankeschön
    Basti

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Hi.
1.: Einfach fragen. In der Regel nehmen die großen Autohäuser nix. Wenn doch dann meist um die 50€, je nach Schaden. Ja, die Vers. muss auch diese Kosten übernehmen.
2.: Ja, falls der Gutachter zu einem für dich negativen Ergebnis kommt, kannst du einen anderen nehmen, aber musst in Vorleistung treten. Die kosten mind. 300-400€, also nicht machen, denn du hast ja einen Verursacher! Wie ich schon sagte: Wenn ein Gutachter kommt und die Vers. will nicht zahlen: Anwalt nehmen! Die Anwaltskosten trägt der Verursacher definitiv, da er ja schon gestanden hat.
3.: Audi, VW, BMW völlig egal. Bei nem Audi am besten zu VW dann aber gehn, weil dann die Chance größer ist, dass die das umsonst machen.
4.: Rein theoretisch können die das sagen, aber damit werden die nciht durchkommen, da du aus plausiblem Grund den Schaden versucht hast zu mindern.
5.: Ja, am besten den Schirm mitnehmen.

Anmerkung von mir: Keep coool :wink: Erst mal dringend KVA holen! Wie ich schon sagte: Wenn die Versicherung sieht, der Schaden kostet nur 300€ oder sowas in der Art, dann wird in den seltensten Fällen ein Gutachter kommen.
Wenn doch, dann erst mal das Ergebnis abwarten. Danach kannst du dir immer noch einen Kopf machen :smile: Oder mich dann einfach nochmal fragen.
Viel Glück!
LG. Michael

Moin Entenwahnsinn,

stimmt, das ist so ziemlich die ärgerlichste Sache, wenn Dir jemand einen Schaden zufügt und abhaut. Großes Glück hast Du natürlich bei dem zweiten Schaden, dass sie der Verursacher bei Dir gemeldet hat, bzw. seine Nummer hinterlassen hat.

Wie der Schaden nun tatsächlich passiert ist, kann Dir eigentlich egal sein, denn der Schadenverursacher steht ja fest. Als 19jähriger muss er auch voll für diesen Schaden eintreten, anders z.B. wenn der Schaden durch ein Kind verursacht wurde, dann gehst Du u.U. leer aus ;-(
Ich gehe davon aus, dass der junge Mann den Schaden seiner Privathaftpflichtversicherung gemeldet hat. Diese wird Dich anschreiben und einen Kostenvoranschlag anfordern. Sollte dieser, aus der Sicht der Versicherung zu hoch ausfallen, kommt ein Gutachter, der die Schadenfeststellung, bzw. Plausibilität und die Schadenhöhe dokumentiert.
Einen Gang zur Polizei kannst Du Dir auf jeden Fall klemmen, da die Polizei wirklich kein Interesse an einer Strafverfolgung hat und diese ja auch nicht nötig ist. Sicherlich hast Du die Möglichkeit ein Schuldanerkenntnis vom Verursacher zu fordern, damit bist zwar Du auf der sicheren Seite, jedoch bekommt der junge Mann nun Ärger mit seiner Versicherung - diese kann nun den Schaden ablehnen, weil die Prüfung der Haftungsfrage dem Versicherer obliegt. Also bitte nicht!
Zu Deiner Frage, wie es sonst passiert sein könnte, gibt es nur Vermutungen (etwas im Pkw eingeladen, Schaden durch deliktunfähiges Kind verursacht…)

Ich denke jedoch, der junge Mann hat äußerst vorbildlich gehandelt, RESPEKT! Es gibt auch andere Zeitgenossen…

Wird schon gut gehen!
Gruß
Hermann

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Die Haftpflichtversicherung muss eigentlich zahlen, wenn der Junge dies getan
hat!
Ich würde ihm sagen, er soll es erst einmal melden und dann werden Sie ja eine
Reaktion der Haftpflich erhalten!
Ist ihr Auto Vollkasko versichert?

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hallo
danke für die antwort. hat sich schon erledigt alles!

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Keine Polizei, kein Stress. Smart-Repair sollte gehen, das kostet kaum was und das soll der Junge aus eigener Tasche zahlen.

Sorry - kann dir da nicht weiter helfen! War längere Zeit ohne Internet - deswegen die späte Antwort - sorry!