Re^2: http://www.kba.de
Hallo Patrick,
also versteh ich das richtig das nach 2 jahren meine punkte
nun gelöscht sind ???
Sorry, scheint leider nicht so. Ich interpretiere mal:
2 Jahre
bei einer Ordnungswidrigkeit (bei Tilgungshemmung jedoch nicht länger als fünf Jahre).
5 Jahre
bei Straftaten, die nicht im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehen.
bei Verboten oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen.
Sprich, dadurch, daß du ja was von Fahrverbot geschrieben hast, verjähren die Punkte erst nach 5 Jahren und jeder Vorgang gilt als Tilgungshemmung!
Falls ich da was falsch verstanden habe, mit dem Fahrverbot meine ich, dann dürfte es aber trotzdem knapp werden, weil laut der Page die stickyams gepostet hat, gibt es Überliegefrist von einem Jahr, also könnten die Punkte noch da sein.
da ich ja nur bussgelder und die dafür
vorgesehenen punkte bekommen habe ? wäre wichtig, da ich jetzt
ein verfahren am hals habe bei dem ich 4 punkte bekämme und
wenn ich die rest 14 punkte noch hätte wäre ich mein
führerschein los
Schaut nicht so toll aus… :-/
Viele Grüße
Anja