GdB 90 richtig oder Beantragung auf GdB 100?

Hallo,

jemand hat insgesamt einen GdB 90 erhalten und wollte fragen ob das so richtig ist oder ob man da einen GdB von 100 beantragen sollte.

Hier die Einzel-GdBs die bisher zum GdB 90 geführt haben:

GdB 80
GdB 30
GdB 20
GdB 20
GdB 20
GdB 10
GdB 10
GdB 10

Hoi.

Das kann richtig sein, oder auch nicht.

Schaue hier zur Bildung einer GdS:
http://www.gesetze-im-internet.de/normengrafiken/bgb…

"3. Gesamt-GdS

a) Liegen mehrere Funktionsbeeinträchtigungen vor, so sind zwar Einzel-GdS anzugeben; bei der Ermittlung des Gesamt-GdS durch alle Funktionsbeeinträchtigungen dürfen jedoch die einzelnen Werte nicht addiert werden. Auch andere Rechenmethoden sind für die Bildung eines Gesamt-GdS ungeeignet. Maßgebend sind die Auswirkungen der einzelnen Funktionsbeeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen zueinander.

b) Bei der Gesamtwürdigung der verschiedenen Funktionsbeeinträchtigungen sind
unter Berücksichtigung aller sozialmedizinischen Erfahrungen Vergleiche mit Gesundheitsschäden anzustellen, zu denen in der Tabelle feste GdS-Werte angegeben
sind.

c) Bei der Beurteilung des Gesamt-GdS ist in der Regel von der Funktionsbeeinträchtigung auszugehen, die den höchsten Einzel-GdS bedingt, und dann im Hinblick auf alle weiteren Funktionsbeeinträchtigungen zu prüfen, ob und inwieweit hierdurch das Ausmaß der Behinderung größer wird, ob also wegen der weiteren Funktionsbeeinträchtigungen dem ersten GdS 10 oder 20 oder mehr Punkte
hinzuzufügen sind, um der Behinderung insgesamt gerecht zu werden.

…usw usf…"

Da wird eine gutachterliche Stellungnahme nötig sein, ob 90 oder 100 „richtig und angemessen“ sind. Eine pauschale Antwort ist nicht möglich.

Ciao
Garrett

er war im Auftrag des Versorgungsamtes schon bei einem ärztlichen Gutachter, der hat dann die Einzel-GdBs sowie den Gesamt-GdB ermittelt. Ein Anwalt meinte zu ihm, daß aufgrund des höchsten GdB von 80 und der weiteren GdB von 3x20 und 1x30, da könnte man auch einen GdB von 100 versuchen zu bekommen.

Hallo,

was soll das denn bringen außer 190€/Jahr Steuerfreibetrag ?
Was ändert sich für Dich also mit einem GdB von 100 ggü. 90 ?

Hat Dir der Anwalt auch gesagt, daß der „Schuß“ auch nach hinten losgehen kann ? Das das VA sämtliche Einzelbewertungen neu überprüfen kann und somit auch der höchste Einzel-GdB theoretisch in Frage gestellt werden kann ?
Die Einzel-GdBs sagen überhaupt nix darüber aus, wie sich die Funktionsstörungen auswirken. Wenn bereits die am höchsten bewertete Funktionsstörung die Einschränkungen der mit 30 und 20 bewerteten im Wesentlichen mitabdeckt, kann es sein, daß es gar keinen Zuschlag mehr gibt.
Also nochmal, was versprichst Du Dir davon ?

&Tschüß
Wolfgang

1 Like

eigentlich nur der höhere Steuerfreibetrag, das wäre ja schon was. Der Anwalt meinte schon, daß der GdB von 80 schon recht hoch angesetzt wurde. Die anderen Einschränkungen der Einzel-GdBs haben nichts mit dem GdB von 80 zu tun, da sind andere Dinge und beeinflussen zusätzlich noch die gesamte Einschränkung. Wenn aber der GdB von 80 in Frage gestellt werden könnte wäre das nicht so gut.

Moin,

und für die paar Euro Steuerfreibetrag muss man dann die Anwaltskosten zahlen?
Ob das Sinn macht?

Gruß
finnie

kostet nix. habe ne Rechtschutzversicherung.

das war schlau! :smile: owT
nüscht