Wird der Gesamt-GdB durch erneute OP geändert?

Ich habe im Februar diesen Jahres eine Knie-Tep bekommen und dafür 20GdB;habe eine Gesamt GdB von 40 (durch Rücken- , und Nervenleiden).Jetzt im Dezember musste ein Teil des Knie-Tep’s wegen Lockerung gewechselt werden.

Jetzt zu meiner Frage:

Würde sich bei einem Verschlimmerungsantrag der Gesamt-GdB ändern oder lohnt es sich nicht einen Antrag zu stellen.

Dank im Vorraus

Franse

Hei franse,
Verschlmmerungsantrag wird sich in den Fall nicht lohnen, zum einen bekamst Du ja 20%.
Zum anderen hat sich durch die Folge-OP  die Situation nicht verschlechtert, im Gegenteil
es entstand ja eine Verbesserung.
Hilfe in Rechtsfragen kann auch der VdK geben.
MfG AGausB

Man könnte es aber versuchen,oder?

Hallo,

eine Verschlimmerung wird es nicht geben, eine Verbesserung wohl auch nicht.
Dennoch würde ich an Deiner Stelle den Antrag stellen.
Es könnte sein, dass später einmal etwas hinzukommt, was jetzt noch nicht absehbar ist und das - alles in allem - den GdB durchaus beeinflusst. Dann wäre Deine Knie-Tep schon mal aktenkundig.

Du verlierst nichts dabei - und es kostet nur die Mühe, den Antrag zu stellen.

Freundliche Grüße
Maralena

Kann sein, kann nicht sein !
Hallo,

bei der Neufassung der Nr. B 18.12 (Endoprothesen) der Anlage zu § 2 VersmedV wurde der Mindest-GdB für eine einseitige Knie-TEP von 30 auf 20 abgesenkt. Aufgrund der weit überwiegend guten Ergebnisse der OPs war dies durchaus gerechtfertigt.
Bleiben aber nach der Einsetzung der TEP weiterhin (ärztlich attestierte) Einschränkungen der Bewegungsfähigkeit im Kniegelenk, kann der Einzel-GdB auch höher sein.
Zu diesen Einschränkungen zählen auch OP-Komplikationen, die eine erneute OP notwendig machen, weil durch jede Folge-OP allein schon die Wundheilung bzw. Vernarbung beeinträchtigt werden kann.
Allerdings kann das Versorgungsamt grundsätzlich bei einem Erhöhungsantrag auch die bisherigen Einzel-GdBs neu überprüfen, deren Neufeststellung nicht beantragt war, sofern es Zeit, Lust und Personal dazu hat.
So kann ein Erhöhungsantrag durchaus auch zu einer Absenkung des Gesamt-GdB führen - eine Erfahrung, die in den letzten Jahren gehäuft zB spritzende Diabetiker gemacht haben.
Allerdings gab es im Bereich des Bewegungsapparates mit Ausnahme der Endoprothesen seit Einführung der VersmedV keine Änderung der Bewertungsmaßstäbe.

&Tschüß