1-Euro-Job

Hallo,

mich würde mal interessieren, wie das so mit den 1-EURO-Jobs abläuft bzw. was erlaubt ist und was nicht. Es heißt ja, 1-EURO-Jobs sollen oder müssen der Allgemeinheit dienen und dürfen nur von öffentlichen STellen vergeben werden (also zum Beispiel im Park das Laub zusammenkehren).

Ich kenne einen Fall, da hat sich ein Arbeitssuchender in einem Krankenhaus in der EDV beworben. Schnell bekam er eine Absage. Keine 2 Monate später wurde ihm über eine Agentur in diesem Krankenhaus ein 1-EURO-Job gestellt, in der EDV!!!
Ist das jetzt Mitarbeiterkosten senken auf modern?? Ist das so gedacht das Gesetz? Ich denk mal erlaubt wird das sein, oder?

Wie schaut es allgemein mit der Rechtslage aus? Wenn ein Arbeitssuchender einen 1-EURO-Job angeboten bekommt, darf er den ablehnen? Oder wird Ihm dann gleich das Geld gekürzt/gestrichen?

Sind 1-EURO-Jobs Vollzeit oder Teilzeit?

Danke für die Beantwortung meiner Fragen.
Axl

Hallo,
schreib mal eine E-Mail an das örtliche „Arbeitsamt“ (auch unter dem Namen Arbeitsagentur bekannt aber ausser dem Namen hat sich da nichts geändert)die haben da immer aktuelle Infos und schicken sie dir per E-Mail.

Gruesse

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