21 Jahre, 4. FS, Schwanger, kein Bafög mehr - was tun?

Liebe Leute,
ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Studiere im 4. FS Französisch und bekomme Bafög. Müsste jetzt eigentlich den Leistungsnachweis zum 5. FS vorlegen. Kann ich aber nicht, weil ich im 3. Monat schwanger bin und durch die Übelkeit Kurse versäumt habe bzw. Klausuren mittendrin abbrechen musste.

Die Gleichstellungsbeauftragte der Uni machte mir großen Mut, denn sie vermutete, dass ich, mit einer Beurlaubung und einem Antrag auf spätere Einreichung des Leistungsnachweises wegen Schwangerschaft, durchkomme.

Stimmt aber nicht, denn Fakt ist: Das Bafög Amt will mir die Förderung streichen.

Kennt sich jemand mit dem Bafög-Recht aus? Gibt’s da irgendwelche Schlupflöcher? Taktiken?

Und: welche Alternativen gibt es sonst?

Ich bin echt aufgeschmissen, wenn nicht.
Danke für eure Antworten!

Um Deine eingeschränkte Studierfähigkeit nachzuweisen und ggf. eine Beurlaubung zu erreichen, brauchst Du ein Attest - ich denke schon, dass die Gleichstellungsbeauftragte da richtig liegt. Wenn ihr eine Asta-Beratungsstelle habt, wende Dich dorthin, lass Dich vom Bafög-Amt nicht einschüchtern!
LG
figuralis

Vielen Dank, Figuralis.
Das hört sich schon besser an, als das, was das Bafög-Amt mir gesagt hat.

Hallo

tut mir leid, dazu kann ich dir nichts Genaueres sein. Bafög ist leider nicht „mein“ Wissensgebiet :wink:

Alles Gute,
LG

Tut mir leid, davon habe ich keine Ahnung. LG Conny

Oh weh - eine Gleichstellungsbeautragte vermutet ? Schlechte Beratung !!!

Das BAföG-Amt DARF dir die Förderung nicht verweigern. Durch die Schwangerschaft hast du einen Verlängerungsgrund für den Leistungsnachweis. Das steht so im Gesetz § 48 BAföG.Wenn du im 5. Semester noch erkrankst, dann kannst du den LN bis zum 6. Semester aufschieben.
Mit dem Urlaubssemester ist so eine Sache. Dann wird dir für die Urlaubszeit das BAföG gestrichen. Vorteil ist, dass du wegen Kindererziehung im Urlaubssemester Prüfungen schreiben kannst - dh. du bleibst nach BAfög z.B. im 6. Semester, holst die fehlenden Prüfungen auf und setzt dann wieder mit dem BAföG ein.

Lass dich nicht abwimmeln !

Wow! Vielen vielen Dank, stefaniel!
Das hört sich auch super an.
Davon hat das BAföG Amt nichts gesagt. Stattdessen musste ich eine schriftliche Begründung abgeben, Wieso ich den Leistungsnachweis verschieben möchte…bzw. einen antrag darauf stellen.

Hallo !

Das ist auch richtig so ! Mann muss alles schriftlich beantragen. Aber du hast einen Rechtsanspruch auf die Verlängerng.

liebe Grüße

Stefanie

Hallo,

meines Erachtens können Sie einen Härtefallantrag stellen mit der von Ihnen benannten Begründung (Leistungsnachweis nicht möglich wegen Schwangerschaft).

Wenn das Bafög-Amt den Antrag ablehnt, haben Sie die Möglichkeit, Einspruch einzulegen und juristisch dagegen vorzugehen. Erfolgsaussichten würde ich dann sehen, wenn Sie z. B. vom 1.-3. Semester immer relativ zuverlässig die nötigen Scheine gemacht haben, und erst im 4. Semester die Verzögerung eingetreten ist. Wenn Sie aber eigentlich schon vor dem Auftreten der Schwangerschaft mit Ihren Scheinen in Verzug waren, wird es m.E. schwieriger.

Als grundsätzlich Bafög-berechtigte sind Sie m.E. auch prozesskostenhilfe-berechtigt - stellen Sie bei Bedarf einen entsprechenden Antrag.

Viele Grüße
tinastar