Abmeldung in Deutschland wg. Umzug ins Ausland

Hallo,

ich habe mal eine Frage zum Meldegesetz in Deutschland. Wenn ich mich in Deutschland abmelde wegen eines Umzugs ins Ausland muss ich dann meine neue Anschrift auf dem Formular auf jeden Fall angeben? Eskönnte ja sein, dass man erstmal eine zeitlang bei Freunden oder im Hotel wohnt und noch gar keine eigene Anschrift hat.

Muss man sonstwas beachten???

Vielen Dank.

Gruss,
Jacqueline

Hallihallo

Ja, mußt du zwingend ausfüllen. auch wenn du bei Freunden wohnst, bist du ja erreichbar. (postalisch). Ausserdem benötigst du für eine Wiederanmeldung in den meisten Ländern (z.B. Frankreich) die Abmeldebestätigung von Deutschland.

gruß Marco

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,
ich schließe mich dem Vorredner an.
Es ist aber auch möglich, nur das Land und die Stadt anzugeben, wenn man noch keine neue Adresse weiss.
Um postalisch erreichbar zu sein, muss man halt dann allen für einen wichtigen Firmen später die Adresse mitteilen, oder es hilft auch ein Nachsendeantrag bei der Post (zumindest für ne gewisse Zeit).

Gruß