Absetzbarkeit Vermessungskosten bei Vermietung

Nehmen wir mal an, dass ein Vermieter wegen erbschaftlichen Gründen sein Grundstück, auf dem das vermietete Haus steht, neu vermessen lassen muss und nehmen wir mal weiter an, dass der Vermieter die anfallenden Kosten der Vermessung in seine Steuererklärung unter Anlage V ansetzen möchte. 

  1. Kann der Vermieter diese Kosten als Werbungskosten ansetzen und wenn ja, als voll abzugsfähig oder auf mehrere Jahre verteilt?

Für Antworten vielen Dank im Voraus!

Mit besten Grüßen
Josch

Servus,

wenn man jetzt wüßte, was „wegen erbschaftlichen Gründen“ bedeutet, ließe sich beurteilen, ob der auf den Wert des vermieteten Gebäudes entfallende Anteil mit 2% p.a. steuerlich wirksam abgeschrieben werden kann.

Schöne Grüße

MM

das sind Werbungs-Kosten und damit absetzbar bei der Steuererklärung venn die Immobilie vermietet ist.

Servus,

ob es sich um Werbungskosten handelt, hängt davon ab, ob sie der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung dienen.

Im gegebenen Fall könnte es sich um Anschaffungskosten handeln (wissen wir aber nicht, daher meine Rückfrage), von denen jährlich zwei Prozent AfA als Werbungskosten angesetzt werden können.

Inwiefern sonst ein Zusammenhang zwischen einer Vermessung und der Erzielung von Mieteinnahmen bestehen kann, magst Du vielleicht erklären?

Schöne Grüße

MM

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Hallo,
wenn darauf bestehst, kannst du die Kosten für die Vermessung der Grundstücksgrenzen,
hälftig dem jeweiligen angrenzenden Eigentümer anlasten.

grusspeke

Servus,

und: Sind es Werbungskosten zu V+V oder nicht?

Wenn ja, warum?

Schöne Grüße

MM

Hallo,

wenn man jetzt wüßte, was „wegen erbschaftlichen Gründen“
bedeutet,

Nicht nur das, in den (Länder-)Vermessungsgesetzen gibt es gern eine Formulierung wie „die Grenzmarken müssen unverändert und sichbar gehalten werden …“. Was, wenn die Eigentümerin hier ihre Sorgfaltspflicht verletzt hat?

Gruß
Jörg Zabel

Servus,

Was, wenn die Eigentümerin hier ihre Sorgfaltspflicht verletzt hat?

das wäre, wenn die Voraussetzungen sonst vorliegen, für die Einbeziehung in die AfA-Bemessungsgrundlage nicht schädlich.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

Was, wenn die Eigentümerin hier ihre Sorgfaltspflicht verletzt hat?

das wäre, wenn die Voraussetzungen sonst vorliegen, für die
Einbeziehung in die AfA-Bemessungsgrundlage nicht schädlich.

Danke.
Wieder was neues gelernt.

Gruß
Jörg Zabel

Liebe Steuerexperten,

leider konnte ich mit den bis jetzt gelieferten Antworten nicht viel anfangen.

Daher noch mal kurz nachgefragt:

Wie kann ein Vermieter die angefallenden Gundstücksvermessungskosten in der Anlage V der ESt-Erklärung ansetzen und kann die Gesamtsumme der Kosten auf mehrere Jahre verteilt werden?

Gruß
Josch

Input fehlt
Hallo Josch,

Du hast die wichtigste Frage noch nicht beantwortet:

Warum wurde da was vermessen? Wie stehen die Vermessungskosten im Zusammenhang mit der Vermietung? Warum lässt sich nicht ohne diese Vermessung genauso gut vermieten?

Schöne Grüße

MM

Hallo Aprilfisch,

das vermietete Haus steht auch dem Grundstück. Das vermietete Haus soll nächstes Jahr an den Sohn übertragen werden. Das Nachbargrundstück soll an die Tochter übertragen werden. Die Vermessungskosten des Grundstücks mit dem vermieteten Haus dürften doch somit als Werbungskosten in der Anlage V angesetzt werden? Nur als ganze Summe oder evtl. auch auf mehrere Jahre verteilt? Das ist eigentlich hier die Frage.

Gruß
Josch

Servus,

nun hast Du Deine Frage selber beantwortet: Dient die Vermessung des Grundstücks der Erzielung von Mieteinnahmen? Nein, tut sie nicht.

Was sind Werbungskosten? Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.

>> Sind die Kosten der Neuvermessung Werbungskosten? Nein, sind es nicht.

Gegenprobe: Wären die Mieteinnahmen ohne Neuvermessung mehr oder weniger als vorher?

Schöne Grüße

MM

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Wenn die Vermessung aus erbschaftlichen Gründen erfolgt, handelt es sich um Kosten einer Erbauseiandersetzung. Diese können nicht Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sein.

Erfolgt die Vermessung zur Feststellung von Grundlagen für etwaige Mietverträge, können die Kosten abgesetzt werden.

Sehr geehrter Herr Böker,

vielen Dank für die professionelle Antwort!

Viele Grüße
Josch