Nehmen wir mal an, dass ein Vermieter wegen erbschaftlichen Gründen sein Grundstück, auf dem das vermietete Haus steht, neu vermessen lassen muss und nehmen wir mal weiter an, dass der Vermieter die anfallenden Kosten der Vermessung in seine Steuererklärung unter Anlage V ansetzen möchte.
- Kann der Vermieter diese Kosten als Werbungskosten ansetzen und wenn ja, als voll abzugsfähig oder auf mehrere Jahre verteilt?
Für Antworten vielen Dank im Voraus!
Mit besten Grüßen
Josch