Adoption erwachsener Kinder

Hallo Allgemeinheit, wer kann raten ? Mein Mann und ich haben unsere
jeweiligen erwachsenen Kinder ( 29 und 31 Jahre alt) nach
Minderjährigenrecht adoptiert. §§ 1767 ff. BGB steht in der Urkunde
des Vormundschaftsgerichts.
Nun kann uns niemand, weder Notar, das Vormundschaftsgericht und das
Standesamt, sagen, ob und wer die noch lebenden leiblichen
Elternteile benachrichtigt. Oder geschieht das überhaupt nicht ?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

eine Ratlose Tonhexe

hallo

ich bin mir nicht sicher ob sich das richtig verstanden habe:
dein mann und du habt eure kinder adoptiert als sie schon erwachsen waren, also erst vor kurzem? und deren leiblichen eltern leben noch?
mich wundert, dass man jemanden adoptieren kann dessen leibliche eltern noch leben.

und deine frage ist, ob die leiblichen eltern über die adoption ihrer kinder durch euch informiert werden?

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hallo

ich bin mir nicht sicher ob sich das richtig verstanden habe:
dein mann und du habt eure kinder adoptiert als sie schon
erwachsen waren, also erst vor kurzem? und deren leiblichen
eltern leben noch?
mich wundert, dass man jemanden adoptieren kann dessen
leibliche eltern noch leben.

und deine frage ist, ob die leiblichen eltern über die
adoption ihrer kinder durch euch informiert werden?

Hi, natürlich kann man Kinder, minderjährig oder erwachsen, adoptieren, obwohl es leibliche Eltern gibt.
In diesem Falle habe ich die erwachsene Tochter meines Mannes und mein Mann meinen erwachsenen Sohn adoptiert. Die Kinder sind bei uns als Familie aufgewachsen. Unsere Kinder haben Gründe, keinen Kontakt mehr mit den leiblichen Eltern haben zu wollen. Wir möchten die leiblichen Eltern nicht informieren, die " Kinder " möchten das auch nicht tun. Die Frage stellt sich also, ob irgendein Amt dies tut oder ob es uns überlassen bleibt, das zu tun. Was ich eher annehme, denn wir sind ja alles erwachsene Menschen. Andresherum wieder entstehen ja rechtliche neue Situationen, auch Erbrechtliche und soziale, durch diese Adoptionen, da die " Kinder" nun nicht mehr verwandt sind mit den leiblichen Eltern und umgekehrt. Alles klar bis hierher?

tonhexe

Nun kann uns niemand, weder Notar, das Vormundschaftsgericht
und das Standesamt, sagen, ob und wer die noch lebenden leiblichen
Elternteile benachrichtigt.

Daraus schließe ich, dass zumindest weder der Notar, noch das Vormundschaftsgericht und auch nicht das Standesamt die leiblichen Eltern informiert hat. Daraus wiederum folgt, dass die leiblichen Eltern anscheinend überhaupt nicht informiert werden - wer sollte das sonst erledigt haben? Wenn auch die leiblichen Eltern an dem Verfahren selbst nicht beteiligt sind, jedenfalls ist deren Zustimmung (anders als bei der Annahme Minderjähriger) nicht erforderlich, finde ich das doch komisch. Irgendwann wird einer der leiblichen Eltern versterben, und dann wird möglicherweise ein Erbschein beantragt, in dem die leiblichen Kinder als Miterben erscheinen, weil von der Adoption nichts bekannt ist… Ich fänd’s schon fair, das den leiblichen Eltern mitzuteilen. Wenn das die Ämter nicht tun, sollten es halt die Beteiligten selbst.

Andresherum wieder entstehen ja
rechtliche neue Situationen, auch Erbrechtliche und soziale,
durch diese Adoptionen, da die " Kinder" nun nicht mehr
verwandt sind mit den leiblichen Eltern und umgekehrt.

Hi,
ob die Eltern informiert werden (müssen), weiß ich nicht. Aber die rechtlichen Beziehungen kann man ja bei Bedarf nachweisen. Wenn z.B. der leibliche Elternteil sozialhilfebedürftig wäre und das Kind würde eine Unterhaltsüberprüfung bekommen, dann weist das Kind eben nach, dass die Verwandtschaft zu dieser Person durch Adoption erloschen ist. Damit dürfte die Sache dann erledigt sein.

Gruß
Nelly

Hallo,

ob die Eltern informiert werden (müssen), weiß ich nicht. Aber
die rechtlichen Beziehungen kann man ja bei Bedarf nachweisen.
Wenn z.B. der leibliche Elternteil sozialhilfebedürftig wäre
und das Kind würde eine Unterhaltsüberprüfung bekommen, dann
weist das Kind eben nach, dass die Verwandtschaft zu dieser
Person durch Adoption erloschen ist.

Soweit ich informiert bin, tritt die Erlöschung von Verwandtschaftsbeziehungen bei Erwachsenenadoption NICHT ein.

Ich habe aber keine Quellen, mir wurde das gesagt, als wir uns für Kinderadoption interessierten.
Vielleicht kennt jemand das Gesetz?

Gruß
Elke