Hallo!
ich habe unlängst erfahren, dass ich mich als ALG-II-Empfänger selbstständig
machen kann* und einen gewissen Ertrag monatlich behalten darf.
* Ich meine NICHT durch Ich-Ag oder Überbrückungsgeld, sondern eine (erstmal)
Nebenhertätigkeit bis 14,9 Stunden.
Nun möchte ich gerne wissen, wie hoch der Betrag ist und wie das abgerechnet
wird.
Sofern ich mich im Januar selbstständig mache, habe ich ja im Januar erstmal
einige Kosten, im Februar dann aber bestimmt (hoffentlich) schon Gewinn.
Wird die Abrechnung mit dem Arbeitsamt am Jahresende gemacht
(Einkommensteuererklärung)?
Denn, wenn ich z.B. im Januar 2.000 Euro investiere, im Februar dann 1.000 Euro
Gewinn tätige, werden denn dann die 1.000 Euro komplett angerechnet? „Eigentlich“
habe ich ja dann noch „Miese“!?
Kann mir jemand sagen, wo ich das rechtlich irgendwie nachlesen kann???
BEIM ARBEITSAMT KONNTE MIR KEINER EINE ANTWORT GEBEN!!!
Vielen lieben Dank!!!
Angelina