ALG-II-Empfänger selbstständig machen

Hallo!

ich habe unlängst erfahren, dass ich mich als ALG-II-Empfänger selbstständig
machen kann* und einen gewissen Ertrag monatlich behalten darf.
* Ich meine NICHT durch Ich-Ag oder Überbrückungsgeld, sondern eine (erstmal)
Nebenhertätigkeit bis 14,9 Stunden.

Nun möchte ich gerne wissen, wie hoch der Betrag ist und wie das abgerechnet
wird.

Sofern ich mich im Januar selbstständig mache, habe ich ja im Januar erstmal
einige Kosten, im Februar dann aber bestimmt (hoffentlich) schon Gewinn.
Wird die Abrechnung mit dem Arbeitsamt am Jahresende gemacht
(Einkommensteuererklärung)?

Denn, wenn ich z.B. im Januar 2.000 Euro investiere, im Februar dann 1.000 Euro
Gewinn tätige, werden denn dann die 1.000 Euro komplett angerechnet? „Eigentlich“
habe ich ja dann noch „Miese“!?

Kann mir jemand sagen, wo ich das rechtlich irgendwie nachlesen kann???

BEIM ARBEITSAMT KONNTE MIR KEINER EINE ANTWORT GEBEN!!!

Vielen lieben Dank!!!
Angelina

Hallo Angi,
habe hierzu heute zufällig eine Mitteilung der Minijob-Zentrale gelesen. Lt. dieser darf ein ALGII-Empfänger bis zu 60,- € im Monat ohne Anrechnung hinzuverdienen. Dieser Betrag ist wohl unter gewissen Umständen steigerbar. Weitere Infos sollen auf der Homepage stehen.

Vielleicht hilft Dir das ja.
Viele Grüße

Walter

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Ja, aber die 60 Euro monatlich bringen mir ja als selbstständiger nichts,
da ich dann unterschiedliche Beträge hätte…
Also, Beispiel: im Januar investiere ich 2.000 Euro, im Februar habe ich durch
Verkauf Einkünfte von 1.000 Euro.
Eigentlich müßten die vom Arbeitsamt mir dann im Feb. von den 1.000 Euro die 60
Euro abziehen und den Rest verechnen, oder wie?
Weil EIGENTLICH habe ich ja im Februar noch 1.000 Euro MIESE (2.000 soll im Jan.
minus 1.000 plus im Feb. = 1.000 Euro Miese).

Beim Arbeitsamt war denen das zu hoch (vom rechnen her)!!!
Die wußten nun nicht, wie das berechnet wird.
Ich meinte, wohl einmal im Jahr durch Einkommensteuererklärung,
aber das konnte mir keiner sagen.

Frage mich nun, wo ich mich hinwenden soll…

Angelina

Hallo!

Ich habe mich beim Arbeitsamt vor Ort erkundigt…
Vor Januar wird/kann man dazu keine Auskunft geben.
Wie die gesetzliche Regelung dann ist, muß im Januar erfragt werden.

Info-Gruß
Angelina