Angabe beider Vornamen in Dokumenten?

Hallo,
ich hoffe ich bin hier richtig. Muss jemand der 2 Vornamen hat beide in einem Dokument (zB Zeugnis, Urkunden) angeben?
Der Gedanke ist, was macht eine junge Frau im Alter von 23 Jahren die einen zweiten Vornamen annimmt (Namensänderung zB in England) wenn sie sich mit ihren Zeugnissen bewirbt. Angenehm wäre es ja, wenn sie sich nicht erklären müsste, weil es grundsätzlich gar nicht Pflicht ist beide Vornamen anzugeben…

lg

Moin, Mango,

in Personenstandsurkunden (Ausweis, Pass, Heiratsurkunde, …) sind alle Vornamen anzugeben, für den Rest der Welt genügt der Rufname.

Gruß Ralf

Danke dir Ralf!

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