Anmelden am Erstwohnsitz, fahren am Zweitwohnsitz

Hi!
Ich wohne z.Z. bei meinen Eltern in Schleswig Holstein und zahle ca. 600€ Versicherung im Jahr fürs Auto. Ab Oktober werde ich nach Frankfurt am Main ausziehen (Studium), das Auto kommt mit und ich werde mich von da an ausschließlich dort aufhalten.
Die Versicherung kostet dort allerdings ca. 900€, weil es eine andere Regionalklasse ist! Nun habe ich mir überlegt, ob ich einfach meinen Erstwohnsitz in SH lasse und das Auto dort angemeldet bleibt, obwohl ich dort max. 2x im Jahr für ein paar Tage sein werde.
Ist das zulässig? Ich meine falls der Polizei o.Ä. in Frankfurt auffällt, dass ich seit Jahren mit fremden Kennzeichen dort rumfahre, obwohl ich es eigentlich ummelden hätte müssen, kann ich dann Probleme kriegen?

Also kurz gefasst ich möchte mein Auto am Erstwohnsitz zulassen, obwohl ich es nur am Zweitwohnsitz fahre und dort auch meinen „Lebensmittelpunk“ habe, um Versicherung zu sparen. Geht das?

ich hoffe, jemand kann mir helfen,
mfG

Hi Oid :wink:

auf wen ist denn das Fahrzeug zugelassen? Sollte es auf deine Eltern zugelassen sein, dann geht das auf jeden Fall. Sollte allerdings das Fahrzeug auf dich zugelassen sein, dann muss du notgedrungener Maßen das Fahrzeug ummelden und die schlechteren Regionalklassen in Kauf nehmen.

Allerdings verlangen viele Versicherer bei einem abweichenden Halter einen Zuschlag, somit dürfte es keine Vorteile für dich haben. Sind deine Eltern aber Halter und Versicherungsnehmer, dann passt alles.

Achtung jedoch beim Umzug! Bei vielen Versicherern zählst du nicht mehr als Kind wenn du nicht in häuslicher Gemeinschaft mit deinen Eltern lebst. Somit könnte auch hier ein Mehrbeitrag entstehen, wenn der Vertrag auf deine Eltern läuft.

LG