Hallo nochmal!
Das Rente immer individuell berechnet wird ist mir klar (ich
hatte bereits das Vergnügen einer Kontenklärung und bin
bestens ‚eingeführt‘ ), ich wollte jetzt eher wissen,
wie die Invalidenrente im Verhältnis zur ‚richtigen‘ Rente
ausfällt…ich gehe mal davon aus, daß sie nicht in gleicher
Höhe gezahlt würde, oder? Ansonsten hatte meine Mutter eine
erst vor wenigen Jahren von der AL beendete nur durch
Kindererziehungszeiten unterbrochene Lebensarbeitszeit. Nun
sind es bis zum Rentenalter ja doch noch ein paar Jahre
(siehste, ich weiß noch nicht mal genau, wie aktuell das
Eintrittsalter für Frauen Baujahr '47 definiert ist). Da meine
Mutter jetzt Krankengeld bekommen müßte, das wegen ihrer
derzeitigen Bezüge in Form von AL-Hilfe sicher nicht eben
üppig ausfällt denke ich fast, sie würde sich mit Rente besser
stehen, sehe ich das richtig?
Grundsätzlich kommt die Höhe der „Invalidenrente“ (Begriff gibt es eigentlich nicht mehr) so ziemlich der Höhe einer Altersrente gleich. Das liegt an der sogenannten Zurechnungszeit. Hierbei handelt es sich um eine Zeit, die vom Eintritt der Erwerbsminderung bis zum 60. Lebensjahr hinzugerechnet wird. Jeder Monat an Zurechnzeit erhält einen Durchschnittswert, der aus allen zurückgelegten Versicherungszeiten ermittelt wird. Das was dann insgesamt bei der Zurechnungszeit herauskommt, wird auf die bereits vorhandenen Rentenansprüche draufgeschlagen. Damit soll verhindert werden, dass Menschen, die erwerbsgemindert werden, schlechter gestellt werden, weil sie aufgrund von Krankheit nicht in der Lage sind weiterhin Beiträge zu zahlen.
Für deine Mutter könnte daher die Rente tatsächlich günstiger sein, wie das Krankengeld. Ich gehe sogar mit ziemlicher Sicherheit davon aus.
Für eine Rente wegen Erwerbsminderung gibt es zwei wichtige versicherungsrechtliche Voraussetzungen: Erfüllung der Wartezeit von 60 Kalendermonaten und in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahr Pflichtbeiträge. Die erste Voraussetzung dürfte deine Mutter erfüllt haben. Die zweite müsste auch erfüllt sein, da Krankengeld, Arbeitslosengeld und auch Arbeitslosenhilfe ebenfalls Pflichtbeiträge sind und somit auch mitgezählt werden.
Das „normale“ Rentenalter für Frauen mit Geburtsjahrgang 1947 liegt bei 65 Jahren. Es besteht jedoch die Möglichkeit einer vorzeitigen Inanspruchnahme mit 60 Jahren. Dann werden jedoch satte 18 % Abschlag fällig. Alle Vertrauensschutzregelungen, die diesen Abschlag etwas auffangen würden, greifen bei deiner Mutter nicht, da sie dafür noch zu jung ist.
Ja, das habe ich vor, wir müssen eh schauen, weil ich momantan
nicht erkenne, daß sie sich überhaupt schon um ihre
Kontenklärung gekümmert hat. Oder aber die Unterlagen sind
derzeit beim RV zur Prüfung…
Einfach mal anrufen.
Letzteres Angebot würde ich im Fall von spezielleren Problemen
dann tatsächlich gerne annehmen.
Jederzeit!
Bis dahin nochmals Danke für Deine Auskünfte,
Gruß Maid
Ebenfalls schöne Grüße!