Antrag auf Rente

Hallo,

ich bin etwas unsicher, ob ich jetzt das passendste Brett gewählt habe, Versicherungen erschien mir aber auch nicht richtig.

Es geht um folgendes.

Meine Mutter (56) bezog bisher Arbeitslosenhilfe. Kürzlich erlitt sie einen Schlaganfall, jetzt ist es ziemlich sicher, daß es als Folge mindestens eine vollständige Lähmung des linken Armes geben wird, weiteres wird sich erst in der Reha ergeben.

Ich gehe davon aus, daß nun irgendwann eine Beantragung von Erwerbsunfähigkeitsrente oder irgendeiner vergleichbaren Leistung nötig wird. Weiß jemand wie man da vorgeht, welche Voraussetzungen es gibt und wie sich solche Leistungen berechnen?

Gruß Maid

Hallo Maid!

Zunächst wird deine Mutter erst einmal Krankengeld beziehen. Ob es nötig ist, einen Antrag auf Rente wegen voller/teilweiser Erwerbsminderung zu stellen, wird erst nach Abschluss der Rehamaßnahme entschieden. Es sei denn, die Rehamaßnahme ist bereits von vornherein ohne Aussicht aus Erfolg. Dann wird der Antrag bereits vorher gestellt (der Antrag auf Reha gilt dann automatisch als Rentenantrag).

Im Regelfall läuft es so ab, dass die Krankenkasse bei einem längeren Krankengeldbezug deine Mutter zur Rentenantragsstellung auffordern wird. Kommt deine Mutter dieser Aufforderung nicht nach, kann die Krankenkasse auch das Krankengeld einstellen. Grundsätzlich dürft ihr euch auf aber keinen Fall von der Kasse unter Druck setzen lassen. Die Kasse ist zunächst in Vorleistungspflicht gegenüber dem Rentenversicherungsträger.

Ist der Rentenantrag (stellt man bei der Stadtverwaltung) gestellt, werden die vorliegenden ärztlichen Gutachten durch den Rentenversicherungsträger ausgewertet. Je nach Bedarf können auch noch zusätzliche Gutachten in Auftrag gegeben werden.

Für die Höhe der Rente gibt es keine Faustregel. Die Höhe der Rente errechnet sich anhand der erzielten Verdienste während des Erwerbslebens, Kindererziehungszeiten, Zeiten des Arbeitslosengeld/hilfebezugs, Zeiten des Bezugs von Krankengeld usw.

Ich rate dir, dich von deiner Mutter zur Vertretung gegenüber der Rentenversicherung bevollmächtigen zu lassen. Dann würde ich umgehend klären, ob momentan überhaupt ein Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung besteht. Du kannst dafür einfach eine Rentenauskunft beantragen.

Am sinnvollsten ist es, mit der Vollmacht und den vorliegenden Rentenunterlagen zu einer Auskunftsstelle in deiner Nähe zu gehen (findest du unter www.lva.de). Nimm auf jeden Fall auch deinen Personalausweis mit. Schildere den Sachverhalt und man wird dir weiterhelfen können. Wenn noch Fragen sind, kannst mir auch jederzeit eine Email schreiben.

Viele Grüße
Flo

Hallo :smile:)

Erst mal herzlichen Dank für Deine Antwort, genau sowas hatte ich mir erhofft.

Für die Höhe der Rente gibt es keine Faustregel. Die Höhe der
Rente errechnet sich anhand der erzielten Verdienste während
des Erwerbslebens, Kindererziehungszeiten, Zeiten des
Arbeitslosengeld/hilfebezugs, Zeiten des Bezugs von
Krankengeld usw.

Das Rente immer individuell berechnet wird ist mir klar (ich hatte bereits das Vergnügen einer Kontenklärung und bin bestens ‚eingeführt‘ ), ich wollte jetzt eher wissen, wie die Invalidenrente im Verhältnis zur ‚richtigen‘ Rente ausfällt…ich gehe mal davon aus, daß sie nicht in gleicher Höhe gezahlt würde, oder? Ansonsten hatte meine Mutter eine erst vor wenigen Jahren von der AL beendete nur durch Kindererziehungszeiten unterbrochene Lebensarbeitszeit. Nun sind es bis zum Rentenalter ja doch noch ein paar Jahre (siehste, ich weiß noch nicht mal genau, wie aktuell das Eintrittsalter für Frauen Baujahr '47 definiert ist). Da meine Mutter jetzt Krankengeld bekommen müßte, das wegen ihrer derzeitigen Bezüge in Form von AL-Hilfe sicher nicht eben üppig ausfällt denke ich fast, sie würde sich mit Rente besser stehen, sehe ich das richtig?

Ich rate dir, dich von deiner Mutter zur Vertretung gegenüber
der Rentenversicherung bevollmächtigen zu lassen. Dann würde
ich umgehend klären, ob momentan überhaupt ein Anspruch auf
Rente wegen Erwerbsminderung besteht. Du kannst dafür einfach
eine Rentenauskunft beantragen.

Ja, das habe ich vor, wir müssen eh schauen, weil ich momantan nicht erkenne, daß sie sich überhaupt schon um ihre Kontenklärung gekümmert hat. Oder aber die Unterlagen sind derzeit beim RV zur Prüfung…

Am sinnvollsten ist es, mit der Vollmacht und den vorliegenden
Rentenunterlagen zu einer Auskunftsstelle in deiner Nähe zu
gehen (findest du unter www.lva.de). Nimm auf jeden Fall auch
deinen Personalausweis mit. Schildere den Sachverhalt und man
wird dir weiterhelfen können. Wenn noch Fragen sind, kannst
mir auch jederzeit eine Email schreiben.

Letzteres Angebot würde ich im Fall von spezielleren Problemen dann tatsächlich gerne annehmen.

Bis dahin nochmals Danke für Deine Auskünfte,
Gruß Maid :smile:

Hallo nochmal!

Das Rente immer individuell berechnet wird ist mir klar (ich
hatte bereits das Vergnügen einer Kontenklärung und bin
bestens ‚eingeführt‘ ), ich wollte jetzt eher wissen,
wie die Invalidenrente im Verhältnis zur ‚richtigen‘ Rente
ausfällt…ich gehe mal davon aus, daß sie nicht in gleicher
Höhe gezahlt würde, oder? Ansonsten hatte meine Mutter eine
erst vor wenigen Jahren von der AL beendete nur durch
Kindererziehungszeiten unterbrochene Lebensarbeitszeit. Nun
sind es bis zum Rentenalter ja doch noch ein paar Jahre
(siehste, ich weiß noch nicht mal genau, wie aktuell das
Eintrittsalter für Frauen Baujahr '47 definiert ist). Da meine
Mutter jetzt Krankengeld bekommen müßte, das wegen ihrer
derzeitigen Bezüge in Form von AL-Hilfe sicher nicht eben
üppig ausfällt denke ich fast, sie würde sich mit Rente besser
stehen, sehe ich das richtig?

Grundsätzlich kommt die Höhe der „Invalidenrente“ (Begriff gibt es eigentlich nicht mehr) so ziemlich der Höhe einer Altersrente gleich. Das liegt an der sogenannten Zurechnungszeit. Hierbei handelt es sich um eine Zeit, die vom Eintritt der Erwerbsminderung bis zum 60. Lebensjahr hinzugerechnet wird. Jeder Monat an Zurechnzeit erhält einen Durchschnittswert, der aus allen zurückgelegten Versicherungszeiten ermittelt wird. Das was dann insgesamt bei der Zurechnungszeit herauskommt, wird auf die bereits vorhandenen Rentenansprüche draufgeschlagen. Damit soll verhindert werden, dass Menschen, die erwerbsgemindert werden, schlechter gestellt werden, weil sie aufgrund von Krankheit nicht in der Lage sind weiterhin Beiträge zu zahlen.

Für deine Mutter könnte daher die Rente tatsächlich günstiger sein, wie das Krankengeld. Ich gehe sogar mit ziemlicher Sicherheit davon aus.

Für eine Rente wegen Erwerbsminderung gibt es zwei wichtige versicherungsrechtliche Voraussetzungen: Erfüllung der Wartezeit von 60 Kalendermonaten und in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahr Pflichtbeiträge. Die erste Voraussetzung dürfte deine Mutter erfüllt haben. Die zweite müsste auch erfüllt sein, da Krankengeld, Arbeitslosengeld und auch Arbeitslosenhilfe ebenfalls Pflichtbeiträge sind und somit auch mitgezählt werden.

Das „normale“ Rentenalter für Frauen mit Geburtsjahrgang 1947 liegt bei 65 Jahren. Es besteht jedoch die Möglichkeit einer vorzeitigen Inanspruchnahme mit 60 Jahren. Dann werden jedoch satte 18 % Abschlag fällig. Alle Vertrauensschutzregelungen, die diesen Abschlag etwas auffangen würden, greifen bei deiner Mutter nicht, da sie dafür noch zu jung ist.

Ja, das habe ich vor, wir müssen eh schauen, weil ich momantan
nicht erkenne, daß sie sich überhaupt schon um ihre
Kontenklärung gekümmert hat. Oder aber die Unterlagen sind
derzeit beim RV zur Prüfung…

Einfach mal anrufen.

Letzteres Angebot würde ich im Fall von spezielleren Problemen
dann tatsächlich gerne annehmen.

Jederzeit!

Bis dahin nochmals Danke für Deine Auskünfte,
Gruß Maid :smile:

Ebenfalls schöne Grüße!

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Hallo Flom,
leider sind deine Aussagen hinsichtlich der Krankenkasse nicht korrekt.
Die KAsse darf nur dann zur Rentenantragstellung auffrodern, wenn
ein Anspruch auf Rente wegen Erreichung einer Altersgrenze (63/65)
besteht - ansonsten darf die Kasse nur zur Beantragung von
Reha-Maßnahmen durch den Rentenversicherungsträger auffordern wenn ihr ein medizinisches Gutachten vorliegt aus dem hervorgeht, dass die
erwerbsfähigkeit des Betroffenen stakr gefährtdert ist bzw. die
Minmderung droht.
Dass der rentenversicherungsträger ggf. diesen Antrag in einen Renten-
antrag umdeutet ist eine andere Sache.
Also nicht die „böse Krankenkasse“ ins Spiel bringen.
Die Fallsteuerung läuft in der Praxis grundsätzlich so ab:
Je nach Diagnose und Krankheitsverlauf werden von der Kasse ärztliche
Gutachten eingeholt - wenn die behandelnden Ärzte bereits den o.g.
Sachverhalt andeuten bemüht sich die Kasse in Gesprächen mit dem
Versicherten um die Antragstellung - ohne Verpflichtung für den
versicherten (oft liegt aber die Einsicht schon vor, denn jeder
will doch wieder gesund (arbeitsfähig) werden). Erst wenn ein
entsprechendes Gutachten des Medizinischen Dienstes (MDK) vorliegt
wird der Versicherte verpflichtet - er hat aber 10 Wochen Zeit
für die Antragstellung.

Gruss

Günter Czauderna

1 Like

Hallo Günter!

Hallo Flom,
leider sind deine Aussagen hinsichtlich der Krankenkasse nicht
korrekt.

Sorry, ja ich hab noch mal nachgelesen. Hast Recht.

Also nicht die „böse Krankenkasse“ ins Spiel bringen.
Die Fallsteuerung läuft in der Praxis grundsätzlich so ab:
Je nach Diagnose und Krankheitsverlauf werden von der Kasse
ärztliche
Gutachten eingeholt - wenn die behandelnden Ärzte bereits den
o.g.
Sachverhalt andeuten bemüht sich die Kasse in Gesprächen mit
dem
Versicherten um die Antragstellung - ohne Verpflichtung für
den
versicherten (oft liegt aber die Einsicht schon vor, denn
jeder
will doch wieder gesund (arbeitsfähig) werden). Erst wenn ein
entsprechendes Gutachten des Medizinischen Dienstes (MDK)
vorliegt
wird der Versicherte verpflichtet - er hat aber 10 Wochen Zeit
für die Antragstellung.

Deine Ausführungen sind ja schön und gut und entsprechen auch in vollem Umfang der nach außen getragenen Vorgehensweise, viele Versicherte erzählen jedoch am Telefon ganz andere Sachen. Da gibts z. B. Kassen, die dann jeden zweiten Tag beim Versicherten anrufen und mit Nachdruck zu Rentenantragsstellung auffordern. Vielleicht zählt ja die DAK nicht dazu, es kommt aber zu Genüge vor. Deshalb muss man hier schon manchmal von der „bösen Krankenkasse“ sprechen. Ich hoffe, du nimmst mir das nicht allzu übel!

Viele Grüße
Flo

Hallo Flom,
ja, leider hab ich davon auch schon gehört - eine Frechheit!
Wir sind auch direkt von einer solchen Arvbeitsweise betroffen,
haben wir doch in den letzten Monaten mehrere Anfragen von
Mitgliedern bestimmter anderer Kassen (Kranke und Pflegefälle)
die wegen unseres „guten Leistungsverhaltens und Services“ zu wechseln
wollen.
Du kannst dir vorstellen dass wir davon nicht begeistert sind !

Gruss

Günter