Hallo
Weiß jemand ob das Gesundheitsamt den Namen von denjenigen preisgeben darf der den Verdacht geäußert hat das SauberkeitsMängel in einer Gastronomie herrschen auch wenn das Amt bei der Untersuchung nichts findet?
Danke im voraus
Hallo
Weiß jemand ob das Gesundheitsamt den Namen von denjenigen preisgeben darf der den Verdacht geäußert hat das SauberkeitsMängel in einer Gastronomie herrschen auch wenn das Amt bei der Untersuchung nichts findet?
Danke im voraus
Hallo!
Nein.
Wenn man nichts findet, dann gibts auch kein Verfahren und es besteht keine Notwendigkeit den Anzeiger als Zeugen zu benennen, der dann ggf. vor Gericht aussagen muss.
Übrigens, selten wäre das Gesundheitsamt zuständig.
MfG
duck313
wer wäre denn dann zuständig, wenn nicht das Gesundheitsamt, etwa das Seuchenamt?
Ordnungsamt oder die Lebensmittelüberwachung.
Lebensmittelkontrolle War zuständig
Aber scheinbar hat das Amt weil sie denjenigen gut kennen den Namen doch Preis gegeben ist doch nicht zulässig oder?
Hallo,
Lebensmittelkontrolle War zuständig
Die ist auch heute noch zuständig. Gesundheitsämter beschäftigen sich mit der Gesundheit von Menschen und nicht mit der Hygiene in Gasthäusern.
Aber scheinbar hat das Amt weil sie denjenigen gut kennen den
Namen doch Preis gegeben ist doch nicht zulässig oder?
Ist nicht zlässig. (nennt sich Amtsverschwiegenheit) Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen und dieser „Übeltäter“ als Zeuge geladen werden, könnte er von seiner Behördenleitung Aussagegenehmigung erhalten. Nur mit „scheinbar“ kannst du nicht dagegen vorgehen.
Gruß
Otto