Arbeitsamt:Rücknahme von Bescheid mgl.?

hallo,

kann das AA einfach so einen bescheid zurücknehmen?

das AA möchte nämlich den rechtszustand derart ändern, damit es keine finanziellen nachteile hat.
Die folge ist aber,daß dann gleichzeitig eine arbeitnehmerin mit gehaltsbezug als arbeitslose mit alo-geld-bezug für ein und denselben zeitraum behandelt wird.

Fall: Arbeitnehmer führte arbeitsrechtsprozeß gegen arbeitgeber (nach kündigung klage auf arb-platz-erhalt) und mußte um alo-geld beziehen zu könnnen, die gehaltsforderung gegenüber dem arbeitgeber an das AA abtreten. Das ist auch alles i.O.

Das AA war über urteil informiert und hatte ja auch schon die entgeltbescheinigungen storniert, also werte auf null gesetzt.
Das war auch richtig.

Dann hat aber das AA die frist versäumt, diese forderung innerhalb der 3 monate beim arbeitgeber geltend zu machen.
Hier liegt also ein riesenfehler des AA vor. Sie kriegen ihr geld nicht mehr.

Zwischenzeitlich zahlt der arbeitgeber an die ja nun wieder arbeitende arbeitnehmerin die gehaltsnachzahlung (2002-2003)aus (differenz zwischen gehaltsauszahlungsbetrag und bezogenem alo-geld). Dies ist auch korrekt. Der arbeitgeber gibt die entsprechende meldung an die BfA. Das heißt die arbeitnehmerin war nie arbeitslos.

Jetzt versucht aber die AA-sachbearbeiterin zu mauscheln:
Sie nimmt einen folgebescheid bzgl. der ursprünglichen abtretung zurück (versäumt es aber den aus dem jahr 2002 eigentlichen abtretungsbescheid aufzuheben, ich sag mal grundlagenbescheid dazu). Bisher dachte ich außerdem, man könne nur rechtsbehelfe zurückziehen, aber nicht bescheide. Hingegen kann man bescheide aufheben. Das tat AA aber nicht.
Und die AA-sachbearbeiterin schickt wieder entgeltbeschei
nigungen über alo-geld-bezug raus.Das ist aber falsch!!!
Sie macht das um sauber aus der ganzen angelegeneheit zu kommen und es als normalen vorgang (der es ja nunmal nicht mehr ist) darzustellen.
Eigentlich müßte sie jedoch die alo-geld-summe, die das AA wg. fristversäumnis verloren hat, auf ein sonderkonto buchen und es entsprechend deklarieren. Der arbeitnehmer hat damit gar nichts mehr zu tun und es dürfte sein konto meines erachtens beim AA nicht berühren.

Abgesehen davon entstehen nun für den arbeitnehmer enorme nachteile:

  1. seine alo-geld-anwartschaft verringert sich um 10 1/2 monate. Das ist eine ganze menge.
  2. auch bei der rente gibts deswegen später weniger, da ausfallzeiten ja geringer bemessen werden als gehaltszeiten.

Die BfA kann den vorgang auch nicht einordnen, da ihr ja für ein und denselben zeiraum 2 verschiedene meldungen vorliegen.

Frage: wer kennt sich damit aus?
Ich brauche hier die hilfe (ideen) der forumsteilnehmer

Marylin