ARbeitsamtleistungen nach Ende des Krankengeldes

Welche Leistungen kann man vom ARbeitsamt beziehen wenn das Krankengeld ausgelaufen ist, die Krankheit fortbesteht und der Rentenantrag noch nicht entschieden ist?

Welche Leistungen kann man vom ARbeitsamt beziehen wenn das
Krankengeld ausgelaufen ist, die Krankheit fortbesteht und der
Rentenantrag noch nicht entschieden ist?

Hallo,
den Bescheid über das Leistungsende (Krankengeld) von der
Krankenkasse sofort dem Arbeitsamt vorlegen, dann gibt
es Arbeitslosengeld (obwohl das Beschäftigungsverhältnis
ggf. noch weiterbesteht)

Gruss

Günter