Hallo,
ein Bekannter von mir ist derzeit arbeitslos (ALG I) und war längere Zeit krankgeschrieben. Er bezog Krankengeld. Auf seine Anfrage hin wurde ihm vom AA mitgeteilt, dass sich dadurch die Bezugsdauer des ALG I nicht verlängert. Sprich: angenommen, er würde ohne Krankheit bis Ende September ALG I bekommen, ist das AA der Meinung, dass er in jedem Fall ab Oktober unter ALG II fällt. Da er jedoch für 2 Monate Krankengeld bezogen hat, bin ich der Meinung, dass, da der Anspruch auf ALG I diese zwei Monate durch die Zahlung von Krankengeld ruhte, er bis Ende November ALG I bekommen müsste und erst danach unter ALG II fallen würde. Ich hab irgendwo mal was darüber gelesen, kann mich aber nicht mehr erinnern, wo… Kann jemand helfen?
Grüßle von HariBoo