Arbeitslos und Krankengeld

Hallo,

ein Bekannter von mir ist derzeit arbeitslos (ALG I) und war längere Zeit krankgeschrieben. Er bezog Krankengeld. Auf seine Anfrage hin wurde ihm vom AA mitgeteilt, dass sich dadurch die Bezugsdauer des ALG I nicht verlängert. Sprich: angenommen, er würde ohne Krankheit bis Ende September ALG I bekommen, ist das AA der Meinung, dass er in jedem Fall ab Oktober unter ALG II fällt. Da er jedoch für 2 Monate Krankengeld bezogen hat, bin ich der Meinung, dass, da der Anspruch auf ALG I diese zwei Monate durch die Zahlung von Krankengeld ruhte, er bis Ende November ALG I bekommen müsste und erst danach unter ALG II fallen würde. Ich hab irgendwo mal was darüber gelesen, kann mich aber nicht mehr erinnern, wo… Kann jemand helfen?

Grüßle von HariBoo

Da er jedoch für 2 Monate Krankengeld bezogen hat,
bin ich der Meinung, dass, da der Anspruch auf ALG I diese
zwei Monate durch die Zahlung von Krankengeld ruhte,

ja, das ALG ruht in der zeit. es wird aber so angerechnet als wenn es gezahlt würde. ist schon korrekt so.

Ich hab irgendwo mal was darüber gelesen,
kann mich aber nicht mehr erinnern, wo… Kann jemand helfen?

steht im gesetz. § 142 Abs. 1 Nr. 2 SGB III

Laura

Hallo, also es ist traurig, aber wahr - die Zeit des ALG I - Bezuges verlängert sich nicht automatisch um die Zeit der Krankschreibung.
Wäre er mit Eintritt der Krankschreibung noch nicht arbeitslos gemeldet gewesen, dann hätte er seinen vollen zeitanspruch behalten. So hat der die berühmte A-Karte gezogen.
Gruß zaubermaus

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

???
Hallo,

also, wenn ich den entsprechenden Paragraphen im SGB III lese ( war es der §142??), dann steht da eindeutig, daß das Alg während des KG-Bezuges ruht. Woher nehmt Ihr denn Eure Erkentnisse??

Fragend schauend
Holger

Hallo, also es ist traurig, aber wahr - die Zeit des ALG I -
Bezuges verlängert sich nicht automatisch um die Zeit der
Krankschreibung.
Wäre er mit Eintritt der Krankschreibung noch nicht arbeitslos
gemeldet gewesen, dann hätte er seinen vollen zeitanspruch
behalten. So hat der die berühmte A-Karte gezogen.
Gruß zaubermaus

Hallo,

also was hier so an vermeindlich sicheren Auskünften gegeben wird…

§ 142 Abs. 1 Nr. 2 SGB III regelt zwar das Ruhen der Leistung. Das war aber nicht die Frage. Klar ruht Alg 1 während Krankengeld. Der Betroffene möchte ja auch nicht Alg1 und Krankengeld gleichzeitig.

Die Frage ist, ob sich die Arbeitslosengeldanspruchsdauer während der Zeit des Krankengeldbezuges (es geht nicht nur um Krankheit, sondern um Krankengeldbezug durch die Krankenkasse nach der 6. Woche der Leistungsfortzahlung) mindert.

Dies regelt §128 SGB III
"(1) Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld mindert sich um

  1. die Anzahl von Tagen, für die der Anspruch auf Arbeitslosengeld bei
    Arbeitslosigkeit erfüllt worden ist,
    …"

Dort steht keine Regel über Krankengeld. Da der Anspruch während dieser Zeit auch nicht erfüllt wurde (er hat während des Krankengeldbezuges kein Alg1 erhalten-wegen des Ruhens), mindert sich auch nicht die Anspruchsdauer.

Alles klar?

Gruß
Peter

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3 Like

Hallo,
ja, das stimmt, der Anspruch ruht, und da beide Leistungen nicht nebeneinander gezahlt werden, wird die Zeit aber auf den Gesamtanspruch angerechnet. Würde im Gesetz stehen dass der
Anspruch auf ALG während des Krankengeldbezuges nicht besteht bzw.
ausgeschlossen ist, dann würde sich die Zeit des Krankengeldbezuges
an diesen anschliessen - so leider nicht.
Gruss
Günter Czauderna

Hallo,
ja, das stimmt, der Anspruch ruht, und da beide Leistungen
nicht nebeneinander gezahlt werden, wird die Zeit aber auf den
Gesamtanspruch angerechnet. Würde im Gesetz stehen dass der
Anspruch auf ALG während des Krankengeldbezuges nicht besteht
bzw.
ausgeschlossen ist, dann würde sich die Zeit des
Krankengeldbezuges
an diesen anschliessen - so leider nicht.

Stimmt nicht, der Anspruch auf Arbeitslosengeld1 (Alg) ruht für die Zeit des Krankengeldbezuges, die Bewilligung der Leistung wird aufgehoben oder nur bis zum Beginn des Krankengeldes befristet bewilligt. Die Anspruchsdauer auf Alg mindert sich nicht um Zeiten des Krankengeldbezuges, da kein Alg gezahlt wird!!!
s. mein Beitrag v. 07.07. mit Rechtsgrundlage

Gruß
Peter

2 Like

Hallo Peter,
vielleicht habe ich Wahrnehmungsschwierigkeiten -
was war an meiner Antwort Quatsch ???
Gruss
Günter Czauderna

Hallo Peter,
vielleicht habe ich Wahrnehmungsschwierigkeiten -
was war an meiner Antwort Quatsch ???
Gruss
Günter Czauderna

Hallo,
ja, das stimmt, der Anspruch ruht, und da beide Leistungen nicht :nebeneinander gezahlt werden, wird die Zeit aber auf den :Gesamtanspruch angerechnet.

Es erfolgt eben keine Anrechnung der Krankengeldzeit auf den Alg1 Gesamtanspruch. Die Alg Anspruchsdauer mindert sich nicht um Zeiten des Krankengeldes.

Würde im Gesetz stehen dass der
Anspruch auf ALG während des Krankengeldbezuges nicht besteht bzw.
ausgeschlossen ist, dann würde sich die Zeit des Krankengeldbezuges
an diesen anschliessen - so leider nicht.

Genau das steht doch im Gesetz, der Anspruch auf Alg1 besteht nicht für die Zeit des Krankengeldanspruchs, da er ruht (§142 Abs. 1 Nr. 2 SGB III).

Gruß
Peter

Hallo,
das habe ich doch nicht geschrieben, dass sich der Anspruch auf ALG
mindert, ich meinte vielmehr, dass er sich nicht verlängert -
wir meinen schon das gleiche, drücken aber anders aus.
Gruss
Günter Czauderna