Arbeitslos und Krankenversicherung

Ich muss mich jetzt arbeitslos melden. Jedoch habe ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Hilfe. Frage: ist man trotzdem automatisch über das AAmt krankenversichert, wenn man sich arbeitslos meldet!?

automatisch auf keinen Fall. ggf. aber während einer Sperrzeit.

Hallo Fritz,

wenn Du die Krankenversicherungsbeiträge nicht selbst aufbringen kannst hast Du die Möglichkeit, beim örtlichen Sozialamt Krankenhilfe zu beantragen (Formular holen), das ist Dein Recht als Bürger. Sollte dies aus für Dich nicht nachvollziehbaren Gründen abgelehnt werden (speziell bei Selbständigen versuchen die sich zu drücken), kannst Du beim zuständigen Verwaltungsgericht eine sogenannte „Einstweilige Verfügung“ gegen dieses Sozialamt beantragen. Warte nicht zu lange, denn wenn Dir was passiert, wird´s richtig teuer für Dich ohne Krankenversicherung.

Hallo Fritz,
Definitiv: NEIN!
Wie die Vorrednerin schon geschrieben hat: Du kannst über das Sozialamt krankenversichert werden. Ist nicht ganz das gleiche, wie die Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse, aber ähnlich. Wenn Du vorher bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert warst, besteht eventuell die Möglichkeit einer freiwilligen Weiterversicherung, die dann das Sozialamt übernehmen kann (für Dich die günstigste Lösung!). Du solltest schnellstmöglich bei Deiner Krankenkasse klären, ob die Möglichkeit einer freiwilligen Weiterversicherung besteht und dann ggf. alles weitere veranlassen (Antrag bei Krankenkasse und Sozialamt), denn diese Möglichkeit besteht nicht lange!
ABER: Für Leistungen durch das Sozialamt muss ein Sozialhilfebedarf vorliegen! Wenn nicht, musst Du Dich auf eigene Kosten freiwillig versichern.
Von was lebst Du den jetzt?
Gruß
Jens

hallo,

wenn Du beim Arbeitsamt oder Agentur für Arbeit oder wie sich diese Behörde jetzt nennt, GEMELDET bist, bist MUSST Du über diese Behörde auch KRANKENVERSICHERT sein.
gruss

chatboy

Hallo,
wenn Du wegen Verlust des Arbeitsplatzes dich melden musst, kommt
es darauf an ob die die Agentur eine Sperrfrist verordnet oder
nicht - Bei einer Sperrfrist bist du ab dem 29.Tag über die
Agentur bei deiner bisherigern Krankenkasse versichert.
Über den Zwischenraum musst Du dir dann keine Gedanken machen,
wenn du bisher pflichtversichert warst - dann hast du nämlich einen
nachegehenden Anspruch von einem Monat bei deiner Kasse ohne dass du
mit Beiträgen belastet bist.
Sollterst du verheiratet sein und dein Ehepartner in der GKV versichert sein, hast du auch Anspruch auf die kostenfreie Familien-
versicherung.
Anders verhält es sich natürlich wenn du keine Anspruch auf Barleistungen durch das Arbeitsamt hast - was dann zu tun wäre
würde ich dir dann schreiben, wenn du das über dieses Brett
bestätigen würdest - ansonsten wird der Beitrag hier zu lang.

Gruss

Günter Czauderna

Nein!
Das stimmt leider nicht! Er schreibt ausdrücklich, dass er KEINEN Anspruch auf Arbeitslosengeld, oder -hilfe hat. Damit ist er nur arbeitsuchend und wird definitiv nicht vom Arbeitsamt krankenversichert!
Gruß
Jens