Au Pair und Arbeitslos?

Hallo,

ich bin nach meiner Ausbildung nicht übernommen worden und bin jetzt arbeitslos gemeldet und bekomme Arbeitslosengeld. Ich möchte als Au Pair nach Amerika gehen, aber erst in ein paar Monaten. Beim Arbeitsamt habe ich mich nicht getraut das zu sagen weil ich beführchtet habe ich bekomme dann kein Arbeitslosengeld bis es soweit ist das ich weggehe.

Weißt einer von euch ob es möglich ist, sich arbeitslos zu melden, angeben man möchte als Au Pair arbeiten in ein paar Monaten und bekommt dann noch sein Arbeitslosengeld in voller Höhe?

Gruß

highspeed24

Hallo,
hast du denn schon eine Zusage für eine Stelle in Amerika, oder wie stellst du dir das vor?
Ich sehe das ein bisschen Schwierig einfach mal so eben nach Amerika zu stiefeln und dort eine Stelle suchen.
Grundsätzlich hättest du aber trotzdem Anspruch auf Arbeitslosengeld, solange du dich schon an die Pflichten eines Arbeitslosen hältst, die im Merkblatt für Arbeitslose geschildert werden.
Wo du letztenendes arbeiten wirst ist nicht bindent.

mfg
highspeed24

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Hallo,

einen festen Platz habe ich noch nicht vorzuweisen, aber das ist generell so bei Au Pairs, da bewirbt man sich, man führt Gespräche mit mehreren Familien, und bis man eine Familie gefunden hat die einen nehmen will und man auch selber mit der Familie einverstanden ist, das dauert halt. Beworben habe ich mich schon.

Mich interessiert es vor allem darum, weil ich ja jetzt als arbeitsuchend gelte, und da gibt es ja laufend Veranstaltungen und Maßnahmen vom Arbeitsamt an denen man teilnehmen muss um zu lernen wie man sich bewirbt, welche Rechte und Pflichten man hat, etc. Das kann ich ja alles schon. Ich würde dann lieber an Veranstaltungen teilnehmen die was damit zu tun haben was ich gerne machen möchte, sprich Au Pair. Ich glaub ich werde mich daran rantasten müssen, und beiläufig fragen was wäre wenn…

Gruß

highspeed24

hallo,
hier kommen mehrere Faktoren zusammen. Einmal ist es dem AA egal, dass du die Rechten und Pflichten schon kennst zu solchen Veranstaltungen wirst du gem. SGB III geladen und musst Folge leisten ausser du hast einen berechtigten Grund nicht zu erscheinen. Drum herum kommen tust du nicht.
Dann ist erst einmal die Frage als was du am AA geführt wirst. Das siehst du anhand deiner BKZ. Die BerufsKennZiffer gibt aus als was du beim AA gemeldet bist. Daraus wird es schwierig werden, dass du vom AA als AuPair vermittelt wirst wenn du nicht als solches eingetragen bist.
Du kannst einmal mit dem zuständigen Arbeitsvermittler reden, wie es aussieht. Als was du eine Stelle suchst ist dem AA eigentlich egal. Hauptsache du findest eine.

Hoffe geholfen zu haben.

mfg
highspeed24

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Hallo Mona,

du kannst unbesorgt deine Pläne bei der AA äußern. Das zu wissen ist ja auch im Interesse der Arbeitsvermittler. Du musst lediglich so lange Du Alg beziehst Deine Pflichten weiterhin erfüllen, z. B. jede zumutbare Tätigkeit bis zur Abmeldung aus der Arbeitslosigkeit wegen der Ausreise annehmen (s. Merkblatt)

Gruß
Otto

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