Aus der Arbeitslosigkeit in die Selbständigkeit

Folgende Fragen hätte ich zu o.g. Thema:

  1. Wie lang wird vom Arbeitsamt Überbrückungsgeld gezhalt und auf welcher Grundlage?

  2. Kann man nach erfolgloser Selbständigkeit wieder Arbeitslosengeld beziehen? Wenn ja unter welchen Voraussetzungen?

  3. Muß man sich vom ersten Tag an priv. Krankenversichern?

Danke für die Antworten

Hallo!

Das habe ich auf den Seiten beim Arbeitsamt dazu gefunden:

  1. Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit

Rechtsgrundlagen:
Sozialgesetzbuch Drittes Buch - Arbeitsförderung - SGB III - vom 24.3.1997, §§ 57-58 in der jeweils geltenden Fassung

Allgemeine Hinweise:

Auf die Leistungen besteht kein Rechtsanspruch. Sie dürfen nur gewährt werden, soweit Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die Leistung muss vor der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit beim örtlich zuständigen Arbeitsamt beantragt werden.

Weitere Informationen enthalten das Merkblatt Nr. 3 „Vermittlungsdienste und Leistungen für Arbeitnehmer“ sowie die Broschüren „Hinweise und Hilfen für Existenzgründer“ und „Ihre berufliche Zukunft – Heft 9 – Existenzgründung“

Über die aktuellen Förderungsvoraussetzungen als Folge späterer Rechtsänderungen informieren die Dienststellen der Bundesanstalt für Arbeit.


was?

Überbrückungsgeld

Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden oder vermeiden, können zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung Überbrückungsgeld erhalten.

wie viel?

Überbrückungsgeld für die Dauer von sechs Monaten in Höhe des Betrages, den der Arbeitnehmer als Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe zuletzt bezogen hat oder bei Arbeitslosigkeit hätte beziehen können einschließlich der darauf entfallenden pauschalierten Sozialversicherungsbeiträge. Die pauschalierten Sozialversicherungsbeiträge werden als prozentualer Zuschlag ermittelt.

wer?

Überbrückungsgeld kann geleistet werden, wenn der Arbeitnehmer

  1. in engem zeitlichem Zusammenhang mit der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit oder bis zu der vorgeschalteten Teilnahme an einer Maßnahme zu deren Vorbereitung mindestens vier Wochen

a) Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Kurzarbeitergeld in einer betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit bezogen hat oder

b) eine Beschäftigung ausgeübt hat, die als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme oder als Strukturanpassungsmaßnahme gefördert worden ist,

und

  1. eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit der Existenzgründung vorgelegt hat; fachkundige Stellen sind insbesondere die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute.

__________

Ansonsten gib bei Google mal Überbrückungsgeld ein, hat eine Menge ausgespuckt.

Zu Deiner 2. Frage: ja, innerhalb einer gewissen Frist. Ich glaube, es sind 2 Jahre - aber erkundige Dich unter dem Stichwort ALG nochmal - ich bin sicher, wir hatten das hier im Forum auch schon.

Zu 3: Nein, Du musst Dich gar nicht privat versichern. Du kannst auch als freiwilliges Mitglied in die gesetzliche Krankenkasse.

Viele Grüße,
Snoef

Hallo Holger

Folgende Fragen hätte ich zu o.g. Thema:

  1. Wie lang wird vom Arbeitsamt Überbrückungsgeld gezhalt und
    auf welcher Grundlage?

Max. 6 Monate aufgrund eines Testasts.

  1. Kann man nach erfolgloser Selbständigkeit wieder
    Arbeitslosengeld beziehen? Wenn ja unter welchen
    Voraussetzungen?

Nein.
Um nach gescheiterter Selbstständigkeit wieder ins soziale Netz zu fallen, muss erst ein neuer Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen.
Diesen erfüllt nur, wer durchgehend 1 Jahr als AN gearbeitet hat.
Andernfalls ist das Sozialamt zuständig.

  1. Muß man sich vom ersten Tag an priv. Krankenversichern?

Nein, aber es ist sinnvoll.

Danke für die Antworten

Noch drei Links:
http://www.uwp.de/
http://www.arbeitsamt.de/hst/index.html
http://www.bmwi.de/Homepage/Existenzgr%fcnder/existe…

Gruß, Asterix

  1. Wie lang wird vom Arbeitsamt Überbrückungsgeld gezhalt und
    auf welcher Grundlage?

Ü´geld wird auf der Grundlage des § 57 SGB III gewährt, sofern Du die Tatbestandsmerkmale erfüllst:

  1. bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit oder bis zu der vorgeschalteten Teilnahme an einer Maßnahme zu deren Vorbereitung mindestens vier Wochen
    a) Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Kurzarbeitergeld in einer betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit bezogen hast oder
    b) eine Beschäftigung ausgeübt hast, die als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme oder als Strukturanpassungsmaßnahme gefördert worden ist,
    und
  2. eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit der Existenzgründung vorgelegt hast.

In der Regel beträgt die Förderung 6 MOnate

  1. Kann man nach erfolgloser Selbständigkeit wieder
    Arbeitslosengeld beziehen? Wenn ja unter welchen
    Voraussetzungen?

Ja, unter der Voraussetzung, dass Du noch einen Restanspruch hast. Dies bedeutet, angenommen Du hattest einen Anspruch von 12 Monaten, hast bis zum Beginn der Selbständigkeit 4 Monate davon verbraucht, dann hast Du noch einen Restanspruch von 8 Monaten. Aber, der Anspruch verjährt nach 4 Jahre, nach der Enstehung!

  1. Muß man sich vom ersten Tag an priv. Krankenversichern?

Die Frage erübrigt sich, dafür erhälst Du ja ein wesentlich höheres Arbeitslosengeld, damit Du Dich privat versicherst!!!

Danke für die Antworten