Ausbildungsbeihilfe

Schönen guten Tag!

Ich benötige mal ein wenig Hilfe für „meine“ Auszubildenden.

Mein jüngster Bruder bezog mal Ausbildungsbeihilfe - also eine zusätzliche Leistung des Arbeitsamts zu seiner Ausbildungsvergütung.
Er meinte, die würde jeder Azubi bekommen, der wenig genug verdient und nicht mehr bei seinen Eltern wohnt - ODER, mehr als 20 km einfach zur Arbeit fahren muss.

Nun habe ich die drei beauftragt, mal mit der Arbeitsagentur Kontakt aufzunehmen, wo man am Telefon gleich abgewunken hat, dass gäbs ausschließlich, wenn man nicht mehr bei den Eltern wohnt.

Da mir auch schon zu Ohren kam, dass diese Leistung des Arbeitsamts in den „neuen Bundesländern“ sehr propagiert wird, „im Westen“ aber eher verschwiegen, vermute ich mal, dass man sich mit unseren Azubis einfach nicht abgeben wollte.

Was ist hier nun Fakt? Könnten die drei eine Leistung bekommen - eine fährt tägl 45 km einfach, die andere immerhin noch 26 km einfach. Der dritte im Bunde wohnt in der Stadt, der braucht also nicht wirklich zu jammern. Jede dritte Woche müssen Sie aber auch für einen Wochenblock in die Berufsschule - die ist von uns auch nochmal 33 km entfernt.

Bitte helfen!

Grüße, Ragnarök

Hallo,

die BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) gibt es nur, wenn man nicht mehr bei den Eltern wohnt, diese über zu wenig Einkommen verfügen und man nicht bereits eine abgeschlossene Ausbildung hat.

Gruß

Phoebe

Hallo Ragnarök, da es mehrere §§ im SGB III dazu gibt…schaust du bitte hier http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/Sgb03/s… ab § 59

Wenn dann noch Fragen offen sind, kannst du ja nochmal posten.

MfG

Also, ich hab mal nen kaufmännisches Berufsvorbereitungsjahr gemacht. Ich selber hab da nicht mehr zuhaus gewohnt und hatte täglich ne Strecke von 45km. Hab BAB also bekommen.
Ich weiss aber, dass in dem Lehrgang die anderen, die auch zuhause wohnten UND weniger als 10km von der Bildungsstätte wohnten, auch diese Beihilfe békamen.
Außerdem wird BAB ja abhängig vom Einkommen der Eltern berechnet. D.h. wenn Eltern zu viel verdienen gibts nix.
Also auf JEDEN FALL !!! mal Anträge besorgen und beantragen.
Behörden winken immer schnell ab… kenne ich… muss man gegen angehen.

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Hallo Ragnarök,

die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) gibt es tatsächlich nur für einen Azubi, der eine eigene Wohung hat (kann allerdings auch eine eigene Wohnung im Elternhaus - muss allerdings wirklich eine abgeschlossene Einheit sein und er muss Miete zahlen. Das eigene Zimmer in der Wohung oder dem Haus der Eltern zählt also nicht). Ausnahme sind Jugendliche, die einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben gestellt haben und dieser positv entschieden wurde. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Jugendliche mit Lernbehinderungen oder körperlichen Behinderungen. Diese haben dann grundsätzlich immer einen Anspruch auf BAB auch wenn sie keine eigene Wohnung haben.

Das hier in einer Antwort angesprochene BAB während eines kaufmännischen Schuljahres… nun, das sind berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, die von den Agenturen eingerichtet sind. Die daran teilnehmenden Jugendlichen haben einen Anspruch auf BAB, egal ob sie zu Hause wohnen oder nicht.