Auto in der Schweiz nutzen

Hallo, kann man als Deutscher seinem in der Schweiz lebendem Kind einfach so ein Auto zur Verfügung stellen?
Muss das Auto eingeführt und verzollt werden oder ähnlichen?
Wie ist das mit Versicherung und Steuer?
Danke.

koennte ein Problem mit der Schweizer Steuerbehoerde geben, wie es umgekehrt auch ist.
Darueberhinaus kann das Fahrzeug nur dort betrieben werden, wo es ueblicherweise zugelassen ist, also am Wohnort.
Es werden auch versicherungsrechtliche Normen zu pruefen sein.

koennte ein Problem mit der Schweizer Steuerbehoerde geben,
wie es umgekehrt auch ist.

unter gewissen Voraussetzungen: ja.

Darueberhinaus kann das Fahrzeug nur dort betrieben werden, wo
es ueblicherweise zugelassen ist, also am Wohnort.

Also wären Urlaubsfahrten nicht erlaubt? Oder die Nachbarstadt, zum Einkaufen zum Beispiel…alles nicht erlaubt? Das meinst du doch nicht ernst?

Es werden auch versicherungsrechtliche Normen zu pruefen sein.

Warum? Die Versicherung zahlt, selbst bei einem Halterwechsel ist das Fahrzeug immer noch bei der gleichen Versicherung versichert.

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Hallo,

ich würde mich bei den schweizer Behörden „schlau machen“, die können das definitiv sagen. Vermutlich wird bei einer dauernden Nutzung alles mögliche, von Einfuhrumsatzsteuer bis Kfz-Steuer alles drin sein. Der Versicherung würde ich den neuen Standort des Fahrzeugs mitteilen, sollten sie damit Probleme haben, teilen sie dir das mit.

Gruss

Iru

Hallo,

wenn das Fahrzeug neu oder zumindest nach den EU-Richtlinien ab 2002
zugelassen wurde,gibt es nur folgendes zu beachten:

  • Zoll fällt für Fahrzeuge aus EU-Ländern in der Regel nicht an

  • das Fahrzeug muss bei dem Kantonalen Straßenverkehrsamt angemeldet werden

  • Automobilsteuer von 4 % des Listenpreises wird fällig

  • Mehrwertsteuer von 8 % für den Kaufpreis,den man für das Fahrzeug bezahlt hat

  • schriftliche Bescheinigung des eingetragenen Fahrzeughalters,
    das man das Fahrzeug von (Datum) bis (Datum) mit seinem
    Einverständnis benutzt hat.

In der Schweiz selber kann nur derjenige als Fahrzeughalter eingetragen werden,der über einen gültigen Ausländerausweis verfügt.

Generell sollte man sich am besten vorher bei dem schweizerischen
Straßenverkehrsamt seines zukünftigen Wohnsitzes persönlich erkundigen,
da nur dort die jeweils aktuellen Bestimmungen vorliegen.

Schweizer Zollamt: "Die vorübergehende Verwendung ausländischer privater Fahrzeuge durch Personen mit Wohnsitz in der Schweiz ist grundsätzlich verboten! Das gilt beispielsweise auch für Fahrzeuge, die ihnen Verwandte oder Bekannte aus dem Ausland zum zeitweiligen Gebrauch überlassen. "

Quelle: http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_privat/00417/00419/…

Also ist es wohl am besten das Auto gleich in der Schweiz zu kaufen oder zu leasen.

A. Schenk

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Ich kann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sagen, die - auch zeitweilige- Überlassung eines in Deutschland zugelassenen Pkw an in der Schweiz Lebende Personen NICHT erlaubt ist. Seltsame regelung - ist aber so. Zuwiderhandlungen können - und werden - von den Schweizern bestraft. Hoffe ich konnte helfen!
vg, seth