Bafög berechnung in Ordnung?

Hallo, ich bin 25 jahre alt und mache ab ep eine Ausbildung zu Kinderpflegerin. Ich wohne schon seit längeren mit meinem Freund zusammen. Da ich schon mit 15 zuhause ausgezogen bin war es mir bis jetzt immer unmöglich eine Ausbildung zu machen. Nun habe ich einen Antrag auf Bafög gestellt eben für diese Ausbildung. Der Schock: Ich bekomme gerade mal 270 euro plus 59 euro Krankenversicherung. Kontakt zu den Eltern besteht nicht und keiner will mich da finanziell unterstützen. Mein Freund kommt schon seit einem Jahr für mich auf weil die Arge das Geld wegen Ihm gestrichen hat. Nun meine Frage: Gibts denn irgend eine möglichkeit mehr zu bekommen? Ehrlich gesagt habe ich ganz schön Angst diese Ausbildung zu beginnen, weil was ist wenn wir uns mal trennen würden? Vielen Dank für eure Antworten.

hallo sei froh, dass du überhaupt bafög bekommst, immerhin bekommst du einen wohngeldschuss und Krankenkassenbeitrag und deine
ausbildungsvergütung. Wenn es nicht anders geht, musst du eben am WE auf 400 euro arbeiten, dann dürfte es
doch reichen, oder immer noch nicht?
gruss und schönes WE
roswitha

Danke für ne Antwort. mache eine Schulische Ausbildung da bekomme ich kein geld sondern die kostet geld. wohngeld werden 24 euro angerechnet.

Hallo,

Schau mal hier rein, da kannst Du genau sehen ob und wie viel Du bekommst:

http://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/

Deine Eltern sind verpflichtet Dich zu unterstützen, auch wenn sie das nicht so gerne wollen! Stell beim Bafögamt einen Antrag auf Elternunabhängiges Bafög aus genau dem Grund, dass sie Dir nicht helfen möchten. Das Amt zahlt Dir Dein Bafög in voller höhe und holt sich dann die Differenz von Deinen Eltern zurück:

http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/elternunabhaengig.p…

Wie Du schon richtig erkannt hast solltest Du Dich auf niemanden blind verlassen. Regel Deine Interessen so, dass Du zu jederzeit unabhängig sein kannst. Wenn Deine Eltern nun Mal nicht bereit sind in Deine Zukunft zu investieren, dann solltest Du auch keine Rücksicht auf sie nehmen und Deinen Lebensunterhalt voll beim Bafögamt geltend machen. Deine Eltern müssen dann vor dem Bafögamt Ihre Einkommensverhältnisse darlegen und werden in zumutbarem Umfang zur Zahlung verpflichtet.

Wie gesagt: es geht um Dich und Deine Zukunft, also kein unnötiges Zurückhalten!

Ich empfehle auch die weiterführenden Links in der rechten Leise. Sollten trotzdem noch Fragen sein, einfach melden.

Viel Erfolg und lieben Gruß!

Vita

Vielen Dank. Habe schön beim Amt angerufen und die haben mir klar gemacht das es keine möglichkeiten gibt außer eineund zwar diese Ausbildung nicht zu machen wenns geld net reicht. elternunabhängiges bafög würde mir nicht zustehen. Trotzdem Danke

Hallo,

Du kannst doch an den WE’s arbeiten gehen. Dafür bleibt genug Zeit. Mit einem 400 € Job wirst Du gut über die Runden kommen.

Viel Erfolg!

Vielen Dank. Habe schön beim Amt angerufen und die haben mir
klar gemacht das es keine möglichkeiten gibt außer eineund
zwar diese Ausbildung nicht zu machen wenns geld net reicht.
elternunabhängiges bafög würde mir nicht zustehen. Trotzdem
Danke

Hallo ich bin’s nochmal…

also die vom Amt sagen viel, um sich die Arbeit vom Leib zu halten!!! Du hast das RECHT darauf Bafög zu bekommen bzw. die Unterhaltsvorausleistung vom Amt, wenn Deine Eltern nicht helfen möchten/können. Dafür gibt es ja genau diese Regelung:

"6. Sonderfall: Elternunabhängige Förderung über das sog. Vorausleistungsverfahren

In Ausnahmefällen kann es auch über das Vorausleistungsverfahren zu einer elternunabhängigen Förderung kommen. Dieses Verfahren ist an sich für den Fall gedacht, dass sich die Eltern weigern, Euch den nötigen Ausbildungsunterhalt zu zahlen. Ist Eure Ausbildung dadurch gefährdet, weil das Geld vom BAföG-Amt nicht zum Leben reicht, könnt Ihr beantragen, dass das Amt Euch den Unterhaltsbetrag, den an sich Eure Eltern zahlen müssten, vorschießt. Natürlich setzt das Amt anschließend alles daran, sich das Geld von Euren Eltern zurückzuholen. Notfalls führt es auch einen Unterhaltsprozess gegen Eure Eltern. Erfolg hat dieser Prozess dann, wenn Eure Eltern tatsächlich unterhaltspflichtig sind.

Nun ist es aber so, dass das Unterhaltsrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch und die Voraussetzungen der staatlichen BAföG-Förderung nicht nahtlos ineinander greifen. Zum einen endet die Unterhaltspflicht Eurer Eltern früher als die BAföG-Förderung einsetzt. Hier müssen für die Förderung ohne Berücksichtigung des Einkommens der Eltern - wie oben gesehen - noch weitere Voraussetzungen (nämlich z. B. eine längere Erwerbstätigkeit) erfüllt sein. Zum anderen kann es zu Unterschieden in der zivilrechtlich ermittelten Unterhaltshöhe und dem Anrechnungsbetrag nach dem BAföG kommen, weil beide Berechnungen unterschiedlichen Prinzipien folgen.

Erfüllt Ihr die Voraussetzungen für eine elternunabhängige Förderung nach dem BAföG (noch) nicht und sind Eure Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig oder müssten sie nach dem staatlichen Förderungsrecht Geld zahlen, welches sie zivilrechtlich nicht als Unterhalt schulden, so fallt Ihr gewissermaßen in eine gesetzliche Regelungslücke. Auch die Schließung dieser Lücke ist Aufgabe des Vorausleistungsverfahrens. Dies betrifft seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10.11.1998 (Az.: 1 BvL 50/92, zur Kurzfassung vgl. Pressemitteilung Nr. 140 vom 22.12.1998 unter www.bverfg.de) insbesondere den Fall, dass Ihr eine zweite Ausbildung machen wollt, für die Eure Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig sind.

Mehr dazu im Artikel zum Vorausleistungsverfahren. "

Wie gesagt, das Amt hat dadurch halt mehr Arbeit und wimmelt gerne auch mal einfach ab und zwar zu unrecht!! Und schriftlich hast Du bestimmt auch nichts von denen, oder? Das ist fast immer ein ganz großes Indiz dafür, dass Sachbearbeiter einfach nur abwimmeln möchten. Das passiert leider tag täglich auf jedem deutschem Amt!

Wenn Du noch immer unsicher bist, dann stell einfach den Antrag, denn schaden kann das ja nicht, oder?!

Lieben Gruß

Vita

ich kenn mich da bei ausbildungen nicht aus, sorry. aber warum konntest du seit du 15 warst keine ausbildung anfangen? die begründung ist gar keine…
beim studenten-bafög kann man elternunabhängiges bafög beantragen. aber wahrscheinlich ist bei dir das schon der fall, da du bereits seit 10 jahren von deinen eltern getrennt lebst. mehr wirst du wahrscheinlich aber nicht mehr bekommen, da du ja eig auch noch eine ausbildungsvergütung von der ausbildungsstätte bekommst und das geld reicht um „zuüberleben“, also müssten dass dann so ca. 500-600 € insgesamt sein (bafög+ausbildung)

Danke für die Antwort. mache eine schulische Ausbildung da bekomme ich kein Geld. Habe damals meine Schule abbrechen müssen weil ich Magersucht hatte. Musste dann alleine klar kommen und Geld verdienen. Arbeitsamt hat mir immer ein Kurs verwehrt den Abschluss nachzumachen. Bis letztes Jahr. U jetzt will ich durchstarten…

Danke für eine Antwort.

Leider ist das bei uns nicht so einfach mit ner Arbeit. gibt sehr wenig. Aber natürlich werde ich das machen. Trotzdem Danke

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Nochmals vielen Dank für die Mühe. Hab grad heute wieder mit den Leuten vom Bafög-Amt telefoniert. Da es diesmal ne andere als die letzten tausend mal am telefon war hatte ich da mehr Glück. Am Mo geh ich zu denen rein und klär das. Schönen Abend

hey, dann hast du ja wirklch nicht viel glück gehabt. aber toll dass du nicht aufgibst, ich wünsch dir auf jeden fall viel glück. du wirst deinen weg schon machen.

dann solltest du bafög schon bekommen, ist nur die frage wie es in verbindung mit anderen sozialleistungen aussieht.

frag auf jeden fall immer beim bafög-amt nach, die wissens halt immer am besten.

lg martin

Hi,

mmh, so ganz firm bin ich in dem Bereich nicht: Wenn Bafög den Betrag errechnet hat ohne Angaben zu Deinen Eltern, zu denen Du ja keinen Kontakt mehr hast, nehme ich an, dass die auch nicht mehr unterhaltspfichtig sind. Nicht verstanden habe ich, was bedeutet „die ARGE hat das Geld wegen ihm gestrichen“. Dein Freund ist dir gegenüber jedenfalls nicht unterhaltspflichtig.

Wenn Du nur 270 Euro bekommst, müsste das mit Deiner Ausbildungsvergütung (oder anderen Einkünften Deinerseits) zusammenhängen. Wenn Du mit Deinem Freund zusammen wohnst und keine Miete zahlst, ist für Bafög natürlich Dein Bedarf geringer - müsstest Du alleine eine Wohnung finanzieren, würde natürlich Dein Bedarf und damit auch Dein Bafög-Anspruch steigen. Mehr kann ich leider nicht sagen.

LG
figuralis

Danke für eine Antwort. Um kurz zu der Frage zu kommen warum mir die arge das geld gestrichen hatte. Leider ist es heute so das wenn man längere Zeit mit dem Partner zusammen lebt er für einen aufkommen muss ansonsten muss man ausziehen und arge zahlt weiter. Übel aber ja ist so. Mit dem bafög jetzt hat er allerdings nichts mehr mit zu tun. Ciao

Danke schön! LG

Hallo,

du kannst einen Antrag auf Vorausleistung stellen.
Dann wird geprüft, ob deine Eltern für dich noch unterhaltspflichtig sind ( sind sie !! ). Weigern sich deine Eltern ihren Anteil zu zahlen, bekommst du diesen vom BAföG-Amt und dieses holt sich das Geld bei deinen Eltern wieder.

Stefanie