Bafög / Elternunabhängig

Hallo!

Es gibt doch die Klausel, wenn man 6 Jahre Eigenständig Geld verdient, bekommt man das Bafög Elternunabhängig, oder?

Was ist wenn man 3,5 Jahre Ausbildung gemacht hat und dann 2 Jahre und 10 Monate arbeiten war, also eigenes Geld verdient?

Vom Amt kam der Bescheid, man kann mir nur 3Jahre der Berufsausbildung anrechnen und dazu die restlichen 2Jahre und 10 Monate = 5Jahre und 10 Monate, mir würden also 2 Monate fehlen um das Bafög Elternunabhängig zu bekommen. Blöder Mi… blöder :o(

Ist dem wirklich so, oder können die 3,5 Jahre komplet angerechnet werden?

Vielen Dank

Hallo!

Es gibt doch die Klausel, wenn man 6 Jahre Eigenständig Geld
verdient, bekommt man das Bafög Elternunabhängig, oder?

Was ist wenn man 3,5 Jahre Ausbildung gemacht hat und dann 2
Jahre und 10 Monate arbeiten war, also eigenes Geld verdient?

Vom Amt kam der Bescheid, man kann mir nur 3Jahre der
Berufsausbildung anrechnen und dazu die restlichen 2Jahre und
10 Monate = 5Jahre und 10 Monate, mir würden also 2 Monate
fehlen um das Bafög Elternunabhängig zu bekommen. Blöder Mi…
blöder :o(
Ist dem wirklich so, oder können die 3,5 Jahre komplet
angerechnet werden?

Vielen Dank
hallöchen!

Ich bin zwar kein experte auf dem gebiet, aber ich hatte ähnliche probleme.Das problem ist das es da eine klausel gibt die besagt, das du nach der mind. 3 jährigen ausbildung noch mind. 3 jahre erwerbstätig sein musst.Das heisst wenn die ausbildung länger dauert musst du trotzdem noch 3 jahre danach erwerbstätig sein.Dies gilt aber nur für ein studium.Wenn du eine schule besuchst ist das was anderes,da fliesst die förderung schneller.(abendkolleg zb. komplett elternunabhängig)Ich kann dir nur den tipp geben auf der seite www.studis-online.de über "vorrausleistungen wenn eltern nicht unterhaltspflichtig sind " nachzulesen was du sonst noch machen kannst.Die berufen sich da auf ein gerichtsurteil vom bvg wonach es ausnahmen gibt, oder du versuchst noch schnell einen soziualversicherungspflichtigen nebenjob für 2 monate zu finden(siehe bafög recht „eine den lebensunterhalt sichernde erwerbstätigkeit“) und hoffst sie rechnen es an.
ich hoffe ich konnte dir helfen
mfg
benni

hallo jens,
weiß zwar auch nicht ganz genau, wie es im gesetz steht, aber bei mir hieß es einfach nur, 7 jahre (da ausländer ein jahr mehr brauchen) inklusive ausbildung. habe auch eine 3,5 jährige ausbildung gemacht, da hat keiner danach gefragt. da ging es nur um die gesamtzeit: also berufszeit + ausbildung.
habe aber die erfahrung gemacht, dass ich von verschiedenen ämtern unterschiedliche informationen bekam. vielleicht hilft es ja, einfach mal in einem anderen bafög amt mal nachzufragen.
grüßle und viel glück, reni

Hi!

Das mit den Verschiedenen Ämtern und unterschiedliche Aussagen stimmt allerdings. In meiner Heimat haben die mir fast geschworen, dass die Ausbildungszeit komplet angerechnet wird, die haben das auch gemacht. Dann wollt ich das gleiche in Berlin machen und freute mich schon vorher (schön doof). Die ín Berlin haben mir dann aber was anderes erzählt und nur von den dort kann ich das Bafög bekommen!

Gruß

hi jens,

also, hier werden 2 varianten durcheinander gebracht. willkür herrscht in den ämtern bestimmt nicht, vielleicht nur schlechte information für den antragsteller!

also, elternunabhängig gibt 2 möglichkeiten:

variante 1

  • 5 jahre arbeiten ab dem 18. lebensjahr
  • in den 5 jahren ist keine azubi-zeit enthalten
  • der verdienst betrug durchgehend 120% des bafög höchstsatzes
    (soll zeigen, dass du tatsächlich elternunabhängig warst)

variante 2

  • 6 jahre „unabhängig“
  • davon mindestens 3 jahre arbeiten!
  • nur in den letzten 3 jahren müssen 120% des bafög-höchstsatzes verdient worden sein

ergo: du fällst in variante 2, wenn die ausbildung 3,5 jahre war, musst du danach noch 3 jahre gearbeitet haben, also 6,5 jahre nachweisen!

dies ist bundesgesetzliche regelung, also in allen ämtern gleich anzuwenden. vielfach verstehen es die sachbearbeiter nicht genau zu erklären warum man nun nicht in var 1/2 reinpasst.

mfg vom

showbee aus berlin

hi jens,

also, hier werden 2 varianten durcheinander gebracht. willkür
herrscht in den ämtern bestimmt nicht, vielleicht nur
schlechte information für den antragsteller!

also, elternunabhängig gibt 2 möglichkeiten:

variante 1

  • 5 jahre arbeiten ab dem 18. lebensjahr
  • in den 5 jahren ist keine azubi-zeit enthalten
  • der verdienst betrug durchgehend 120% des bafög höchstsatzes
    (soll zeigen, dass du tatsächlich elternunabhängig warst)

variante 2

  • 6 jahre „unabhängig“
  • davon mindestens 3 jahre arbeiten!
  • nur in den letzten 3 jahren müssen 120% des
    bafög-höchstsatzes verdient worden sein

ergo: du fällst in variante 2, wenn die ausbildung 3,5 jahre
war, musst du danach noch 3 jahre gearbeitet haben, also 6,5
jahre nachweisen!

Also hab ich Glück gehabt, dass in meiner Heimatstadt die Sachbearbeiter selber nicht so richtig bescheid wussten und PECH gehabt, dass die in Berlin Fitter sind.

dies ist bundesgesetzliche regelung, also in allen ämtern
gleich anzuwenden. vielfach verstehen es die sachbearbeiter
nicht genau zu erklären warum man nun nicht in var 1/2
reinpasst.

mfg vom

showbee aus berlin

Danke schön!!!