Hallo.
Ich habe eine allgemeine Frage zum Bafög in Verbindung mit Kinderzuschlag. Im Gesetz heisst es sinngemäß, dass der Kinderzuschlag „zusätzlich“ zum Bedarf des Studierenden gezahlt wird. Angenommen der Studierende bekommt den Höchstsatz an BAfög: Bekommt er dann den Kinderzuschlag zusätzlich oder wird der Kinderzuschlag in den Höchstbedarf eingerechnet? (Kinderzuschlag wird ja nicht als Darlehen gezahlt)
mfg
Benny