Bafög + Kinderzuschlag!

Hallo.

Ich habe eine allgemeine Frage zum Bafög in Verbindung mit Kinderzuschlag. Im Gesetz heisst es sinngemäß, dass der Kinderzuschlag „zusätzlich“ zum Bedarf des Studierenden gezahlt wird. Angenommen der Studierende bekommt den Höchstsatz an BAfög: Bekommt er dann den Kinderzuschlag zusätzlich oder wird der Kinderzuschlag in den Höchstbedarf eingerechnet? (Kinderzuschlag wird ja nicht als Darlehen gezahlt)

mfg

Benny

hey kenne mich nicht so genau aus , aber falls du mit Kinderzuschlag Kindergeld meinst, dass bekommt man zusätzlich.

lg

ot: Kinderzuschlag vs. Kindergeld: …
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/Navigation/zen…

Hi!

hey kenne mich nicht so genau aus,

aber falls du mit Kinderzuschlag Kindergeld meinst,

Ich denke, er meint schon den Kinderzuschlag. Falls Du den nicht kennst (wie mir scheint), guckst Du hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Cont….

LG
Jadzia

Ich finde deine Frage nur bedingt verständlich. Was meinst du mit „in den Höchstsatz eingerechnet“?

In §14b(1) BAföG heißt es: „Für Auszubildende, die mit mindestens einem eigenen Kind, das das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in einem Haushalt leben, erhöht sich der Bedarf um monatlich 113 Euro für das erste und 85 Euro für jedes weitere dieser Kinder.“

Übersetzt heißt das: Es gibt mehr Geld, da sich mit einem Kind der Bedarf zur Lebensführung ja erhöht.