Bafög und Kinderzuschlag Bundeskindergeldgesetz

Ich und meine Freundin bekommen jeweils 670 € BaföG (Elternunabhängig).
Wir erwarten ein gemeinsames Kind für das wir kindergeldberechtigt sind.

Die große Überraschung erlebte ich als ich mich mit der Beantragung von Kinderzuschlag nach Bundeskindergeldgesetz auseinandersetzte.

Wird Bafög als Einkommen zur Berechnung des Kindergeldzuschlages angerechnet oder nicht?!

Im Internet ist wirklich NICHTS zu finden was die Anrechnung von BaföG ausschließt.

Der Knaller: beim Infotelefon der Familienkasse sagte mit die erste Fachfrau es wird nur der „nicht Darlehnanteil“ von 335 angerechnet.
Fünf Minuten später noch mal angerufen: meinte die nächste es wird überhaupt nicht angerechnet.

Was denn nun?

Der Kinderzuschlag ist für die Eltern vorgesehen, die zwar mit eigenem Einkommen ihren (elterlichen) Bedarf abdecken (Bemessungsgrenze), jedoch ohne den Kinderzuschlag wegen des Bedarfs der Kinder Anspruch auf Arbeitslosengeld II hätten. Zusammen mit dem Kindergeld und dem etwaigen anteiligen Wohngeldanspruch deckt der Kinderzuschlag den durchschnittlichen Bedarf von Kindern.

Eltern haben Anspruch auf Kinderzuschlag für ihre unverheirateten, unter 25 Jahre alten Kinder, die in ihrem Haushalt leben, wenn

für diese Kinder Kindergeld oder eine das Kindergeld ausschließende Leistung bezogen wird,
die monatlichen Einnahmen der Eltern die Mindesteinkommensgrenze von 900 Euro für Elternpaare und 600 Euro für Alleinerziehende erreichen,
das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen die Höchsteinkommensgrenze (Bemessungsgrenze zuzüglich Gesamtkinderzuschlag) nicht übersteigt und
der Bedarf der Familie durch die Zahlung von Kinderzuschlag und evtl. zustehendem Wohngeld gedeckt ist und deshalb kein Anspruch auf ALG II besteht.

soweit im Internet gefunden- also es steht da ganz klar, dass das Mindesteinkommen der Eltern alleine 600 bzw verheiratet 900 Euro sein muß, also bekommt ihr den Zuschlag, wenn euer Einkommen mit Kinderzuschlag und Wohngeld den Bedarf(siehe Höhe des ALG für euch und Kin) deckt- bleibt es darunter, was ich nicht sehe, außer eure Wohnung ist zu tuer, dass ihr kein Wohngeld bekommt- aber dann müßtet ihr umziehen- werdet ihr Kindergeldzuschlag bekommen.

Hallo.
Also, ich muß dir leider sagen, dass du keinen Anspruch auf Kinderzuschlag hast. Da Studenten vom Bezug von Leistungen nach dem SGB II (§ 7 Abs. 5 SGB II) ausgeschlossen sind.

Mfg, Fred.

Danke für deine Antwort.

Ich bin nur verwundert da meiner Meinung nach Kinderzuschlag eine Leistung nach Bundeskindergeldgesetz (BKGG)§ 6a ist.

Leistungen nach SGB II möchten wir nicht beantragen da wir auch nicht arbeitssuchend sind.

Hallo, Ceiler.
Ja, da haste schon recht.

Aber:
Der Kinderzuschlag ist als ergänzende Maßnahme des „Hartz IV“-Gesetzes ein Teil der Agenda 2010
Es handelt sich dabei um eine gezielte Förderung von gering verdienenden Familien mit Kindern.
Ziel ist es, diesen den Bezug von Arbeitslosengeld 2 mit seinen negativen Auswirkungen zu ersparen
sowie zugleich den Arbeitsanreiz für die Eltern zu erhöhen.
Man erhält den vollen Kinderzuschlag von 140 Euro pro Kind, wenn das eigene Einkommen und das
zum Lebensunterhalt verwendbare Vermögen dem ALG-II-Bedarf (persönlicher Bedarf plus angemessene Kosten der Unterkunft)
für die erwachsenen Personen der Bedarfsgemeinschaft entspricht.
Jeder Euro, der darüber hinaus geht, wird auf den Kinderzuschlag angerechnet.
Hat man weniger zur Verfügung, wird man auf ALG II verwiesen.
Seit 2008 wird der Zuschlag bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen längstens bis zum Ende des 25. Lebensjahres gezahlt.

Wie ich dir in meiner vorigen Antwort schon mitgeteilt habe gelten m.E. für Studenten hier andere Regeln.

Kann dir nur raten den Antrag bei der ARGE trotzdem zu stellen.
Kannst ja gegen einen ungünstigen Bescheid Widerspruch einlegen und es auf eine Klage ankommen lassen.
Dort wirst du dann spätestens zu deinem Recht kommen.
Oder auch nicht.
Da du/ihr ja nur ein geringes Einkommen habt, könnt ihr euch beim Amtsgericht einen Beratungsschein für eine Erstberatung bei einem Fachanwalt besorgen.
Die ist dann kostenlos und wenn dann Aussichten auf Erfolg bestehen bekommt ihr bei eurer Klage Prozesskostenhilfe/Zuschuss.
Damit sind Anwalts - und - Gerichtskosten gedeckt.

Ich hoffe ich konnte dir helfen?

MfG, Fred.

Hallo,

kann dir die Frage nicht wirklich beantworten.
Ich würde den Antrag einreichen und wenn das BaföG angerechnet wird, würde ich Einspruch einlegen und nach der Begründung fragen, warum es angerechnet wird.

Sorry, dass ich dir nicht mehr helfen konnte.

Grüße
Caddy

Hallo,
spontan hätte ich gesagt, dass die erste Dame richtig liegt, aber lies hier selbst alles nochmal nach:

http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/bafoeg-bedarf.php?s…

Viel Erfolg

Vita

Danke, aber Kinderbetreuungszuschlag (§ 14b BAföG) ist nicht Kinderzuschlag (§ 6a BKGG)

Das sind zwei völlig unabhängige Sachlagen.

Hallo,

also das Kindergeld in Höhe von € 184,- bekommt ihr, da wird gar nichts angerechnet. Der Kinderzuschlag nach $ 6 A des Bundeskindergeldgesetzes scheidet aus, da ihr ja über 900 Euro gemeinsam verfügt, wenn Bafög (was ich vermute) nicht angerechnet wird, dann gibt es auch keinen zusätzlichen Kinderzuschlag. Vielleicht hat die Frau von der Familienkasse wirklich keine Ahnung, aber irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass ihr den weiteren Kinderzuschlag erhalten könnt, und wenn dafür das Bafög runtergekürzt würde, wäre das ja eine Nullsummenrechnung.

Anders sieht es unter Umständen aus, wenn wegen Schwangerschaft, Geburt etc. der Bafög-Anspruch eine Zeitlang ruht, aber das ist ja ein anderes Thema und wirklich auskennen tue ich mich da nicht.

LG
figuralis

Hallo,
sorry für die späte Antwort. Ganz genau weiß ich es nicht, aber die Familienkasse ist sowieso nicht daran interessiert einem weiter zu helfen. Ich schlage vor, dasss du mal bei der Wohngeldstelle anrufst und nachfragst. Die sind in der Regel immer sehr hilfsbereit und vielleicht steht Euch ja auch noch Wohngeld zu. Ich hoffe, dass ich dir weiterhelfen konnte. Viel Glück !
lg, Speedy

Hallo,
ich kann dir leider bei deiner Frage nicht helfen - ist nicht mein Gebiet.
Viel Erfolg
Constance

Guten Tag,

Hallo,

besteht noch Interesse an einer Antwort?
Wenn ja wäre noch interessant zu Wissen wie hoch die Miete ist und ob sonst noch relevantes Einkommen außer Wohngeld und Kindergeld vorhanden ist. Wie weit habt ihr es zur Uni, Fahrtkosten?

MfG, Syrtox

Hallo,

besteht noch Interesse an einer Antwort?
Wenn ja wäre noch interessant zu Wissen wie hoch die Miete ist und ob sonst noch relevantes Einkommen außer Wohngeld und Kindergeld vorhanden ist. Wie weit habt ihr es zur Uni, Fahrkosten?

MfG, Syrtox