Der Kinderzuschlag ist für die Eltern vorgesehen, die zwar mit eigenem Einkommen ihren (elterlichen) Bedarf abdecken (Bemessungsgrenze), jedoch ohne den Kinderzuschlag wegen des Bedarfs der Kinder Anspruch auf Arbeitslosengeld II hätten. Zusammen mit dem Kindergeld und dem etwaigen anteiligen Wohngeldanspruch deckt der Kinderzuschlag den durchschnittlichen Bedarf von Kindern.
Eltern haben Anspruch auf Kinderzuschlag für ihre unverheirateten, unter 25 Jahre alten Kinder, die in ihrem Haushalt leben, wenn
für diese Kinder Kindergeld oder eine das Kindergeld ausschließende Leistung bezogen wird,
die monatlichen Einnahmen der Eltern die Mindesteinkommensgrenze von 900 Euro für Elternpaare und 600 Euro für Alleinerziehende erreichen,
das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen die Höchsteinkommensgrenze (Bemessungsgrenze zuzüglich Gesamtkinderzuschlag) nicht übersteigt und
der Bedarf der Familie durch die Zahlung von Kinderzuschlag und evtl. zustehendem Wohngeld gedeckt ist und deshalb kein Anspruch auf ALG II besteht.
soweit im Internet gefunden- also es steht da ganz klar, dass das Mindesteinkommen der Eltern alleine 600 bzw verheiratet 900 Euro sein muß, also bekommt ihr den Zuschlag, wenn euer Einkommen mit Kinderzuschlag und Wohngeld den Bedarf(siehe Höhe des ALG für euch und Kin) deckt- bleibt es darunter, was ich nicht sehe, außer eure Wohnung ist zu tuer, dass ihr kein Wohngeld bekommt- aber dann müßtet ihr umziehen- werdet ihr Kindergeldzuschlag bekommen.