Bafög - Vorausleistungen

Angenommen Person X studiert. Ihr stehen 300€ Bafög zu, Ihre Eltern müssten ihr 250€ Unterhalt im Monat zahlen. Jedoch können die Eltern von X dies aufgrund laufender Darlehen, etc. nicht. Aus diesem Grund leistet das „Bafög-Amt“ Vorausleistungen. (Genau die 250€)

Nun, 2 Jahre später kommt das Bafög-Amt auf die Eltern von X zu und fordert den Gesamtbetrag von rund 4000€ nebst Zinsen von 6% zurück. Da sich an der wirtschaftlichen Situation nichts geändert hat, kann dieses Geld nicht zurückgezahlt werden.

Wie ist die rechtliche Lage? Ist so eine Rückforderung zulässig?

DANKE!