Bauvoranfrage für Einfamilienhaus - Bearbeitungszeit der Behörde

Wie lange kann sich ein Stadtbauamt für die Bearbeitung einer Bauvoranfrage Zeit lassen?
Welche Regelung gibt es dabei für  ein sogenanntes „vereinfachtes Verfahren“? Gibt es juristische Möglichkeiten bei einer zu langen BEarbeitungszeit?

Hallo,

ein vereinfachtes Verfahren kann es in einem Baugebiet mit einem qualifizierten Bebauungsplan geben. Dann prüft die Behörde nicht alle bauplanungsrechtlichen Punkte ab.
Wenn eine Bauvoranfrage gestellt werden muss, ist man eigentlich schon draussen aus einem vereinfachten Verfahren, weil eben dann in der Regel für den Bauplatz kein qualifizierter Bebauungsplan vorliegt oder sich der Bauherr nicht an dessen Vorschriften halten will.

Man könnte mal bei der Baubehörde höflich! nachfragen, danach könnte man sich an das Büro des zuständigen Oberbürgermeisters oder des Landrats wenden.

Da man bei einer VOR-anfrage noch weiterhin auf das Wohlwollen der Genehmigungsbehörde angewiesen ist, sollte man nicht sofort mit Anwalt ins Haus fallen…

Grüße
miamei

Danke, hilft mir weiter!