Beamtenbesoldung: Wechsel des Bundeslandes

Hallo, zusammen,
kennt sich jemand mit dem Beamtenrecht aus? Eine Freundin hat eine A14-Stelle als Rektorin einer Schule in NRW, und möchte nach Niedersachsen auf eine A13-Rektorenstelle wechseln. Bleibt sie trotzdem bei A14, oder wird sie auf A13 zurückgestuft?
Danke für jeden Hinweis!
P.S.: Eine google-Suche war bislang ergebnislos.

Keine Ahnung.
Tipp: Das zuständige Besoldungsamt in Niedersachsen anrufen oder anmailen.
Hildegard

Hallo,
da kann ich leider nicht weiterhelfen!
lkwpeter

Hallo
Ich schätze dass sie auf die A13 zurückfällt, da die Besoldung an die Stelle gekoppelt ist, die sie dann innehaben würde.
Genauere Auskünfte erteilt zum Beispiel das zuständige Regierungspräsidium oder auch das Ministerium.
Grüße
J. Eichhorn

Hallo Historia,

normalerweise behält eine Beamtin die ihr zugestandenen Bezüge weiter, wenn beispielsweise sich eine Schule verkleinert und ihr keine entsprechend honorierte Stelle angeboten werden kann. Dann gibt’ s eine ausgleichende Zulage. Anders sieht die Sache aus, wenn jemand eine angebotene richtigvergütete Stelle ausschlägt. Ebenso kann ich mir vorstellen, dass auch bei einem freiwilligen Wechsel in ein niedrig besoldetes Amt die Höhergruppierung downgegraded wird. Alles allerdings Spekulation.
TIPP: Personalrat, GEW, VBE oder die Schulleitervereinigung NRW befragen (Adressen googeln).
Viel Erfolg als Schulleiterkollegin wo auch immer
T.S.

Danke.

Keine Ahnung.
Tipp: Das zuständige Besoldungsamt in Niedersachsen anrufen
oder anmailen.
Hildegard

Danke!

Da sie sich freiwillig auf eine niedrigere Besoldung bewirbt hat sie kein Anspruch auf Besitzstandswahrung. Gruß

hallo, eine herabstufung ist normalerweise nicht möglich, meine hand möchte ich aber in diesem fall nicht ins feuer legen. korrekte auskunft bekommt man (sicher auch telefonisch) von der zuständigen besoldungsdienststelle. die müssen es wissen, schließlich überweisen sie auch das gehalt.
adresse bei der betreffenden schule im neuen bundesland!

Leider kenne ich mich da nicht aus. Ich würde aber sagen, man kann normalerweise nicht zurückgestuft werden. Aber sicher bin ich nicht.
Das Schulamt weiß aber auf jeden Fall bescheid. Einfach anrufen!
lg

Ich denke, da die Besoldung Ländersache ist und auch A13 oder A14 im einen Bundesland nicht der gleiche Betrag ist wie im anderen Bundesland wird Deine Bekannte wohl auf die A13 Besoldung zurückgestuft. Außerdem bewarb SIE sich auf diese Stelle und wurde nicht versetzt, sonst würde Sie die Gehaltsstufe behalten. Sonst bewirbt sich ein C3 Professor auf diese Stelle und behält sein Gehalt. Oder man macht für ein Jahr Rektor an einer Riesen Schule und kassiert A14z und bewirbt sich dann an eine A12z Minischule und kassiert sein Leben lang das höhere Gehalt.
Ist allerdings nur meine Meinung und nicht hundertprozenzig zuverlässig.
Anruf beim RP ist zwar nervig aber dann haben die auch mal wieder was zu tun.
Hoffe geholfen zu haben

Hallo historia,

Ich meine eine ähnliche Frage in diesem Forum gelesen zu haben:

http://www.lehrerforen.de/index.php?page=Index

Ich konnte nur (m)eine Meinung kundtun, die allerdings nicht juristisch belastbar wäre.

Viel Erfolg

Michael

Hallo,

ich bin da überfragt… keine Ahnung…

Schon einmal im Ministerium in der Rechtsabteilung angerufen?

Gewerkschaft ist da auch recht hilfreich.

Viel Erfolg bei der Suche
Markus…

Tut mir Leid, dazu weiß ich nichts.
Aber ich denke, dass sowohl das jeweilige Schulamt als auch zB die GEW dazu etwas sagen kann.

Hei, am besten mal beim Personalrat nachfragen, die haben gesicherte Infos dazu. Ansonsten sollte es das staatliche Schulamt an der neuen Stelle sicher auch wissen, was sie bezahlen wollen.
Viel glück!
gd

Hallo,

das sollte man bei der neuen Schule erfragen.

Wenn dort nur eine A13 Stelle ausgeschrieben ist,
kann es sein, dass der Stellenkegel keine andere Stufe hergibt und dann wird sie die A13 akzeptieren müssen.

Gruß Merger

Hallo historia,
leider kann ich Dir nicht weiterhelfen, da ich mich mit dieser Problematik nie beschäftigt habe.
Gruß Nofretete2008