Beitrag zur Rentenversicherung bei Krankschreibung

Wenn man krank geschrieben ist, erhält man ja noch 6 Wochen das volle Gehalt vom Arbeitgeber. Was passiert nach diesem Zeitraum? Laufen die Beiträge zur Rentenversicherung trotzdem weiter und wenn ja, in welcher Höhe?

Hallo,
wenn man nach Ablauf der sechs Wochen von der Krankenkasse
Krankengeld erhält, so wird dieses um den Arbeitnehmeranteil zur
Renten, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung gekürzt.
Den Arbeitgeberanteil übernimmt die Krankenkasse.
Konkret auf die Frage geantwortet - die Beitragszahlung zur
Rentenversicherung wird nicht unterbrochen.
Gruß
Czauderna

Wenn man krank geschrieben ist, erhält man ja noch 6 Wochen
das volle Gehalt vom Arbeitgeber. Was passiert nach diesem
Zeitraum? Laufen die Beiträge zur Rentenversicherung trotzdem
weiter und wenn ja, in welcher Höhe?

Hallo Gaby!

Wenn im Anschluss daran Krankengeld bezogen wird, besteht für den Bezug des Krankengeldes Versicherungspflicht in der Rentenversicherung, d.h. aus dem Krankengeld werden Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet.

Die Beiträge werden je zur Hälfte vom Versicherten und der Krankenkasse getragen, als beitragspflichtige Einnahme sind 80 % des der Berechnung des Krankengeldes zu Grunde liegenden Arbeitsentgelts anzusetzen.

Gruß,
Robert

P.S.: Ein „Hallo“ und ein „Gruß“ wären doch auch ganz nett, oder nicht? :wink:

Wenn zwei das Gleiche…
Hallo Robert,

zwei „Experten“, die gleiche Antwort, zur gleichen Zeit, den gleichen Beruf und sogar teilweise die gleichen Hobbys (FCB) - Zufälle gibt es.
Gruß

Günter Czauderna

Hallo Robert,
Danke für deine Antwort und den Tipp (zum Thema „Hallo“ und „Gruß“)
Gruß
Gaby :smile:)

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Hallo Günter!

Das sieht ja schon fast nach Seelenverwandtschaft aus … :wink:) Das Wichtigste ist aber die gleiche „Fussballgesinnung“! :smiley:

So, soll für Off-Topic auch reichen.

Gruß,
Robert

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