Dokumente bei einer Hochzeit

Hallo,

Eine Person möchte wissen, wie das mit den Dokumenten bei einer Hochzeit abläuft. Es werden erst einmal Papiere benötigt. Ist es richtig, dass man keine Geburtsurkunde mehr erhält sondern einen Auszug aus dem Personenstandsbuch?

Und werden diese benötigten Unterlagen nur einmal bei der Anmeldung eingereicht oder treten diese Unterlagen direkt bei der Hochzeit noch einmal auf ? Grund ist, dass diese Person einige zusätzliche Einträge auf dieser Personenstandsliste hat (Eltern/ Familienname u. a.) und diese ihm sehr unangenehm sind, d. h. die Person möchte nicht, dass die Urkunde publik unter den Gästen usw. gemacht wird.

Was für Formulare unterschreibt man bei einer Hochzeit, und was für Daten sind aufgeführt?

Vielen Dank für Antwort

Hallo,
hab da mal was gegoogelt…

Ledige deutsche Staatsangehörige müssen vorlegen:

Personalausweis oder Reisepass
Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde
Beglaubigte Abschrift des Geburtseintrags

Übrigens, in der Abschrift des Geburtseintrags ersieht man auch die Geburtszeit mit Stunde und Minute.

Wer im Ausland geboren ist, muss die Geburtsurkunde im Original zusammen mit einer Übersetzung ins Deutsche vorlegen. Die Übersetzung muss von einem zugelassenen Übersetzer gefertigt sein.
Ist die Geburt aber später in einem Familienbuch beurkundet worden, oder wurde die Geburt in Deutschland nachbeurkundet, dann sind diese Dokumente vorzulegen. Das Familienbuch konnte bis 31.12.2008 in bestimmten Fällen auf Antrag bei Eheschließung im Ausland angelegt werden. Es wurde sehr häufig bei Aussiedlerfamilien angelegt.

oder einfach mal googeln…Papiere für Heirat o.ä.

lisa

Hallo Lisa,

Wer im Ausland geboren ist, muss die Geburtsurkunde im
Original zusammen mit einer Übersetzung ins Deutsche vorlegen.

In diesem Fall sollte man unbedingt vorher klären, ob die Geburtsurkunde von der jeweiligen deutschen Botschaft im Herkunftsland noch „überbeglaubigt“ (legalisiert) sein muss.

Zumindest wurde auf der Geburtsurkunde meiner Frau seinerzeit, von der deutschen Botschaft noch bestätigt, dass der Standesbeamte auch die Geburtsurkunde überhaupt ausstellen durfte.

Die Übersetzung muss von einem zugelassenen Übersetzer
gefertigt sein.

Amtlich zugelassen oder amtlich bestellten Übersetzer, wenn das hiesige Standesamt ganz pingelig ist.

Gruß,

M.