Doppelte Staatsangehörigkeit

Hallo,
ich habe eine Frage, die zwei meiner pensionierten Freunde (ohne Internetanschluss, deshalb meine Frage hier) bezüglich der Möglichkeit einer Doppel-Staatsangehörigkeit (D/CH) bewegt und zu denen sie keine befriedigende Antwort wissen.

Beide Personen wurden vor dem 2. Weltkrieg in Deutschland geboren, Schule und Studium bzw. erste Berufstätigkeit ebenfalls in Deutschland (damals BRD). Ständiger Wohnsitz war also bis weit über das Mündigkeitsalter hinaus in Deutschland.

Im Fall A handelt es sich um einen Chemiker, der sich später in der Schweiz einbürgern liess, dabei aber auf sein deutsches Bürgerrecht verzichten musste, was damals rechtlich zwingend vorgeschrieben war.

Im Fall B erfolgte der ebenfalls zwangsweise Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit wegen der Heirat mit einem Schweizer. Unmittelbar vor der Trauung musste(!) eine entsprechende Erklärung unterzeichnet werden, sonst wäre die Trauung nicht durchgeführt worden.

Beide Personen halten sich seit ihrer Pensionierung sehr viel in ihrer jeweiligen alten Heimat auf, bei Verwandten, Schul- und JugendfreundInnen in Deutschland. Beide haben seither mehrfach versucht, ihre deutsche Staatsangehörigkeit wieder aufleben zu lassen, bisher vergeblich.

Die Schweiz lässt inzwischen Doppelbürger zu, eine Möglichkeit, die von immer mehr EU-Bürgern genutzt wird, jedoch wurde meinen Freunden erklärt (von verschiedenen deutschen Aemtern, u.a. Konsulat), dies sei für Deutschland nicht möglich.

In der Frankfurter Rundschau vom 23. März 2005, Seite 7, wird nun in einem Artikel berichtet, dass aus Deutschland eingewanderte Israelis BEIDE Staatsangehörigkeiten behalten können. Meine Freunde fragen sich jetzt, nachdem vor dem deutschen Gesetz alle Personen gleich zu stellen sind, warum ihnen der deutsche Pass verwehrt wird?

Kann mir jemand eine Möglichkeit zeigen, wie meine Freunde (Rentner bzw. Rentnerin) ihre deutsche Staatsangehörigkeit wieder erlangen können, ohne die CH-Angehörigkeit aufzugeben?

Im voraus danke ich für eure Antworten und Hinweise!
Arnica

Hallo

ist zwar keine Antwort, aber wäre interessant zu erfahren warum sie so scharf drauf sind die doppelte Staatsbürgerschaft zu bekommen. Welche Vor oder Nachteile hat denn das?

LG
Mikesch

Hallo!

Meine Freunde fragen sich jetzt, nachdem vor dem
deutschen Gesetz alle Personen gleich zu stellen sind, warum
ihnen der deutsche Pass verwehrt wird?

Sie werden ja überhaupt nicht ungleich gestellt, nur weil sie keine Staatsbürgerschaft bekommen, solange andere in der gleichen Situation auch keine Staatsbürgerschaft bekommen.

Gruß
Tom

Hallo,
erstmal sorry, ich weiss leider keine Auskunft. Aber mich würde interessieren, wo steht, das in Deutschland alle Personen gleich zu behandeln sind? :wink:

Grüße
Armin

Hallo,
zuerst herzlichen Dank, dass ihr geantwortet habt, auch wenn nichts Substanzielles daraus „herüber“ kommt.

Inzwischen habe ich den beiden Interessierten eure Antworten gezeigt und mit ihnen gesprochen.
Also es ist nicht so, dass sie auf Dauer wieder in Deutschland leben möchten, sie sind seit Jahrzehnten in der CH und fühlen sich hier in jeder Hinsicht wohl. Aber neben ein ganz klein wenig Nostalgie - schliesslich haben sie ihre ganze Kindheit und Jugend in D verbracht - spüren sie mit zunehmendem Alter ihre „Wurzeln“ als Deutsche.
Im wesentlichen jedoch finden sie es stossend, dass

  1. AusländerInnen, die sich hier in CH einbürgern lassen, ihre bisherige Staatsangehörigkeit weiterhin (zusätzlich zur neuen) behalten können.
    Und
  2. wurde als Argument erwähnt: Jede aus östlichen Ländern eingewanderte Person, die möglicherweise kein deutsches Wort spricht, aber irgendwo eine deutsche Urgrossmutter nachweisen kann, erhält die deutsche Staatsangehörigkeit. (??)

Als praktischer Grund wurde - nur nebenbei - erwähnt, deutsche Staatsbürger bräuchten für diverse Länder kein Visum, für das als CH-Bürger jedes Mal eines beschafft werden müsse. (Darüber bin ich allerdings nicht genau im Bild.)

Und was Armins Bemerkung betrifft: Heisst es denn nicht im deutschen Grundgesetz „vor dem Gesetz sind alle Bürger gleich“? Oder irre ich mich da???

Ich möchte hier noch präzisieren, was ich im ersten Text aus Unkenntnis nicht exakt dargestellt hatte: Dem Senior-Freund wurde, als er - nach erfolgter CH-Einbürgerung - wegen einer anderen Angelegenheit zum deutschen Konsulat ging, der deutsche Pass abgenommen und eingezogen mit der Begründung, den dürfe er nicht mehr behalten, weil er automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit verloren habe. - Wird das allgemein so gehandhabt?

Soeben fällt mir folgende (Zusatz-)Frage ein: Wenn eine der beiden Personen seinen/ihren Wohnsitz wieder nach Deutschland verlegen würde, wäre dann die Situation eine andere?? (Im Hinblick auf die wohl zu erwartenden höheren Steuern erscheint mir das kaum wahrscheinlich…)

Also etliche Fragen, wo gibt’s die Antworten dazu?

Gruss -
Arnica montana

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