Hallo,
ich habe eine Frage, die zwei meiner pensionierten Freunde (ohne Internetanschluss, deshalb meine Frage hier) bezüglich der Möglichkeit einer Doppel-Staatsangehörigkeit (D/CH) bewegt und zu denen sie keine befriedigende Antwort wissen.
Beide Personen wurden vor dem 2. Weltkrieg in Deutschland geboren, Schule und Studium bzw. erste Berufstätigkeit ebenfalls in Deutschland (damals BRD). Ständiger Wohnsitz war also bis weit über das Mündigkeitsalter hinaus in Deutschland.
Im Fall A handelt es sich um einen Chemiker, der sich später in der Schweiz einbürgern liess, dabei aber auf sein deutsches Bürgerrecht verzichten musste, was damals rechtlich zwingend vorgeschrieben war.
Im Fall B erfolgte der ebenfalls zwangsweise Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit wegen der Heirat mit einem Schweizer. Unmittelbar vor der Trauung musste(!) eine entsprechende Erklärung unterzeichnet werden, sonst wäre die Trauung nicht durchgeführt worden.
Beide Personen halten sich seit ihrer Pensionierung sehr viel in ihrer jeweiligen alten Heimat auf, bei Verwandten, Schul- und JugendfreundInnen in Deutschland. Beide haben seither mehrfach versucht, ihre deutsche Staatsangehörigkeit wieder aufleben zu lassen, bisher vergeblich.
Die Schweiz lässt inzwischen Doppelbürger zu, eine Möglichkeit, die von immer mehr EU-Bürgern genutzt wird, jedoch wurde meinen Freunden erklärt (von verschiedenen deutschen Aemtern, u.a. Konsulat), dies sei für Deutschland nicht möglich.
In der Frankfurter Rundschau vom 23. März 2005, Seite 7, wird nun in einem Artikel berichtet, dass aus Deutschland eingewanderte Israelis BEIDE Staatsangehörigkeiten behalten können. Meine Freunde fragen sich jetzt, nachdem vor dem deutschen Gesetz alle Personen gleich zu stellen sind, warum ihnen der deutsche Pass verwehrt wird?
Kann mir jemand eine Möglichkeit zeigen, wie meine Freunde (Rentner bzw. Rentnerin) ihre deutsche Staatsangehörigkeit wieder erlangen können, ohne die CH-Angehörigkeit aufzugeben?
Im voraus danke ich für eure Antworten und Hinweise!
Arnica