Hallo,
die Antwort lautet „JA“!
Es gab vor kurzem einen Urteil in Bayern zu diesem Thema. Es ging um jemanden aus Griechenland. In dem Fall hat das Gericht entschieden, daß der Grieche seinen Paß nicht aufgeben muß, um die deutsche Staatsbürgerschaft anzunehmen.
Viel Glück
Sarah
(leider geht es bei mir nicht, da ich Amerikanerin bin…)
München. Die deutsche Staatsangehörigkeit soll ein Grieche erhalten, obwohl er auch Bürger Griechenlands bleibt. Das entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof Anfang April 2003 nach Informationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z. vom 11.04.2003). Bei Bürgern aus einem EU-Staat müsse das Fortbestehen der bisherigen Staatsangehörigkeit hingenommen werden, falls der Grundsatz der Gegenseitigkeit gewahrt sei, befanden die Richter. Diese Voraussetzung liege vor, denn Griechenland nehme bei der Einbürgerung Deutscher ebenfalls deren bisherige Staatsangehörigkeit hin. Der Verwaltungsgerichtshof ließ die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu. (esf)