Eignung zum führen von kraftfahrzeugen

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo ich schreibe erstmal was für post ich heute von der führerscheinstelle bekommen habe:

Antrag auf erteilung der Fahrererlaubnis der Klasse -B- Ihre eignung zum führen von Kraftfahrzeugen

Sehr geehrte Her…,
von der Staatsanwaltschaft … wurden wir unterrichtet, dass ein ermittlungsverfahren wegen des Verdacht des verstoßes gegen das Betäubingsmittelgesetz anhängig ist.

wir müssen daher zuerst einsicht in die ermittlungsakte der staatsanwaltschaft…nehmen, um uns über den näheren sachverhalt zu informieren. Erst nach einsichtnahme in die ermittlungsakte kann über die weitere vorgehensweise entschieden werden. Sie werden von uns zu gegebener zeit weitere nachricht erhalten.

Aufgrund dessen haben wir den prüfauftrag zur abnahme der prüfung beim TÜV zurückgefordert. Unsere Prüfungszusage ziehen wir hiermit zurück.
Wir dürfen sie bitten ihre fahschule darüber zu informieren, dass eine Fahrererlaubnisprüfung derzeit nicht abgelegt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen (ende)

ich habe dieses schreiben am 20.08.010 bekommen, davor habe ich von der staatsanwaltschaft am 6.08.010 ein schreiben bekommen das dass verfahren nach §170 absatz 2 eingestellt worden ist.Ich wurde beschuldigt das ich drogen konsumiere u.a. speed u. cannabis aber das nicht so ist. Ich bin clean.Total clean.

Was kann ich da machen?wie kann ich da vorgehen?sollte ich am monatg zur führerscheinstelle und da den brief mit der einstellung vorlegen??

ich finde es total ungerecht was da grad abgeht, ich bin mir zu nix schulden gekommen und jetzt sowas.
Vielen dank für eure hilfe im vorraus.

Hallo,
es wird nicht ausreichend sein, diesen Brief über die Einstellung des Verfahrens, der Führerscheinstelle vorzulegen.
Ich würde raten, für diese Angelegenheit einen Rechtsanwalt zu beauftragen, meine Interessen zu vertreten.