Einblick in Betreungsakte!

Hallo!

Mein Vater (verstorben am 20.12.14) hatte ein vom Gericht bestellte Betreuerin.
Dazu meine Frage:Nach welcher Zeitspanne kann ich Einblick in seine Akte erlangen?
Muß ich dafür zum Gericht?
Ich bedanke mich vielmals
Maeny4

Hallo
Suche einmal auf der Seite ( Pflegedokumentation - Pflege Wiki )  nach denn da findet man so einiges .
viele Grüße  noro

Hallo,

Mein Vater (verstorben am 20.12.14) hatte ein vom Gericht bestellte Betreuerin.
Dazu meine Frage: Nach welcher Zeitspanne kann ich Einblick in seine Akte erlangen?
Muß ich dafür zum Gericht?

Wenn sich die Betreuerin querstellt oder ihren Abschlussbericht schon beim Betreuungsgericht eingereicht hat, ja.

Ich bedanke mich vielmals

Am einfachsten wäre es, erstmal mit der Betreuerin zu sprechen. Die ist den Erben gegenüber rechenschaftspflichtig. Seine Erbenstellung muss man natürlich im Zweifel nachweisen. Die muss aber auch noch dem Betreuungsgericht einen Abschlussbericht vorlegen und will auch ihre letzte Vergütung haben. Die muss also nicht gleich am nächsten Tag alles vorlegen können.

Grüße