Hallo zusammen,
eine seltsame Sache: Eine Person ist umgezogen und das Einwohnermeldeamt verlangt bei der Anmeldung des Erstwohnsitzes tatsächlich den Original-Mietvertrag vorzulegen und will sich davon eine Kopie machen und in den behördlichen Unterlagen abheften.
Was ist das denn? Geht die das wirklich was an?
Die Person ist sehr verwundert, da bei diversen Umzügen und Anmeldungen derartiges bisher noch nie verlangt wurde.
Wie seht Ihr das? Ist das überhaupt rechtens?
Vielen Dank!
Viele Grüße
Frank