Einwohnermeldeamt will Kopie des Mietvertrags

Hallo zusammen,

eine seltsame Sache: Eine Person ist umgezogen und das Einwohnermeldeamt verlangt bei der Anmeldung des Erstwohnsitzes tatsächlich den Original-Mietvertrag vorzulegen und will sich davon eine Kopie machen und in den behördlichen Unterlagen abheften.

Was ist das denn? Geht die das wirklich was an?

Die Person ist sehr verwundert, da bei diversen Umzügen und Anmeldungen derartiges bisher noch nie verlangt wurde.

Wie seht Ihr das? Ist das überhaupt rechtens?

Vielen Dank!

Viele Grüße
Frank

Hi Frank,

okay, mit deutschen Einwohnermeldeämtern kenn ich mich nimmer so gut aus. Aber hierzulande wie auch in Österreich ist das durchaus üblich. Denn letzten Endes ist ja der Mietvertrag doch das einzige „Dokument“ das Du hast um dem Einwohnermeldeamt glaubhaft zu machen, dass Du wirklich seit dem xx.xx.xx dort wohnst :wink: Wie willst das denn sonst belegen?

*wink*

Petzi

Hi Petzi,

schon - aber bislang hatte das bei allen Umzügen nie jemand sehen wollen. Die geht doch auch die Höhe der Miete etc. gar nichts an. Den Hammer fand ich aber, dass die sich eine Kopie des Vertrages machen und im Amt abheften wollen…

Viele Grüße
Frank

Hallo Frank,

ich glaube, das ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Evtl. sogar vom Beamten zu Beamten, das weiß ich aber nicht.

Ich bin bisher 4x innerhalb von 4 verschiedenen Gemeinden umgezogen und brauchte in 2 davon zur Ummeldung den Mietvertrag bzw. einen Untermietvertrag. Kopien wurden allerdings nie erstellt. Ich glaube, die wollen bloß sicher gehen, daß du WIRKLICH da wohnst. Eine Kopie würde ich die allerdings nicht erstellen lassen.

Viele Grüße
Anja

Hallo,

also ich bin wirklich schon oft umgezogen, aber ich wäre NIE IM LEBEN auf die Idee gekommen, dem Amt einen Mietvertrag vorzulegen.

Das Einwohnermeldeamt auch nicht.

Ich glaube auf dem Formular gibt es soviel ich weiß ein Feld, wo der Vermieter unterschreiben muss. Das ist alles.

Gruß

Peter

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Hallo Frank,

ich kenne auch nur die Variante mit dem Formular, auf dem der Vermieter unterschreibt, daß Du wirklich an der besagten Adresse wohnst.
Die Sache mit dem Mietvertrag halte ich auch für überzogen und aus Gründen des Datenschutzes für fraglich, da dort Dinge drinstehen, die das Amt nun wirklich nichts angehen.

grüße
Gordie

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Frank, das ist ja wirklich ne Sauerei,

jetzt kannste garnicht mehr beim Sozialhilfeantrag über die Wohnungsgröße lügen.
Nicht die Miete künstlich erhöhen um mehr abzustauben.
Nicht die Nebenkosten separat einfordern, da sie in der Miete enthalten.

so ne Scheisse, die brauchen jetzt einfach nur auf die Copy gucken und du kriegst weniger Zaster. die Beamten, sind doof.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

okay, mit deutschen Einwohnermeldeämtern kenn ich mich nimmer
so gut aus. Aber hierzulande wie auch in Österreich ist das
durchaus üblich. Denn letzten Endes ist ja der Mietvertrag
doch das einzige „Dokument“ das Du hast um dem
Einwohnermeldeamt glaubhaft zu machen, dass Du wirklich seit
dem xx.xx.xx dort wohnst :wink: Wie willst das denn sonst
belegen?

Hallo Petzi,
was das österreichische Meldewesen betrifft, muss ich Dir widersprechen. Zwar muss der Meldezettel vom Wohnungseigentümer, der Hausverwaltung oder dem Hauptmieter unterschrieben werden. Die Vorlage eines Mietvertrages ist jedoch nicht vorgesehen, im Meldegesetz findet sich dazu nichts. Außerdem stellt die Meldepflicht darauf ab, dass jemand in einer Wohung oder in einem Beherbergungsbetrieb Unterkunft nimmt. Ein Mietvertrag ist lediglich ein Bestandsvertrag, er sagt aber nichts darüber aus, wo sich jemand tatsächlich aufhält.
Grüße, Peter

Hallo,
auf Formularen von manchen Einwohnerämtern ist tatsächlich so ein Feld vorgesehen, wo der Vermieter bestätigen soll, dass XXX dort wohnhaft ist.

Falls das in einem Bundesland nicht der Fall ist, wie z.B. in Bayern, dann würde ich sagen, dass auch eine formlose Bestätigung des Vermieters reicht, dass XXX seit XX.XX.XXXX in XXXstr. wohnhaft ist.

So eine Bestätigung wird auch verlangt, falls das Amt durch z.B. Ermittlungsdienst, Polizei mitgeteilt bekommen hat, dass XXX in XXXstr. nicht mehr wohnhaft sein soll.

Der Mietvertrag besagt ja nur, dass man ein Mietverhältnis eingegangen ist. Es besagt aber nicht, dass man auch tatsächlich dort wohnhaft ist.

Gruß
Sid

Hallo Peter,

eine seltsame Sache: Eine Person ist umgezogen und das
Einwohnermeldeamt verlangt bei der Anmeldung des
Erstwohnsitzes tatsächlich den Original-Mietvertrag vorzulegen
und will sich davon eine Kopie machen und in den behördlichen
Unterlagen abheften.

Was ist das denn? Ist das überhaupt rechtens?

Kann sein. Melderecht ist Ländersache. Füttere google mit „DeinBundesland“ AND „Meldegesetz“ und les es dir durch.

Vielleicht steht ja die Rechtsrgundlage schon auf dem Formular (z.B. im Kleingedruckten)

Ciao maxet.

Reich Ihnen doch den Mietvertrag rüber, damit sie zunächst Ruhe geben.

Wenn Sie aber mehr als die erste Seite kopieren und behalten,
schreibst Du anschließend eine Meldung an den Datenschutzbeauftragten Deines Bundeslandes mit der Bitte um Stellungnahme.

Viele Grüße
JoKu

Hi,
in NRW würde ich die Vorlage eines Mietvertrages der Meldebeörde gegenüber verweigern. Der Datenschutz ist da zwar nicht eindeutig, jedoch ist alles, was über den eigenhändigen Bestätigungsvermerk des Vermieters hinausgeht m.E. fraglich.

Vorlegen, also zur Kenntnis nehmen, könnte ich ja eventuell noch durchgehen lassen, aber Kopieren? In jedem Rathaus in NRW gibt es eine/n Datenschutzbeauftragete/n. Den würde ich mit dem Sachverhalt mal ansprechen.

Grüße
ede