Hallo allerseits,
angenommen ein Paar beantragt Elterngeld. Die Mutter für die ersten zwei Monate, der Vater für die restliche Zeit. Der Vater hört also zum 3. Monat mit seiner Arbeit auf. Die Mutter beginnt ab dem 3. Monat wieder zu arbeiten, verdient allerdings nicht viel (1.100€ Brutto)… Das Elterngeld vom Vater wird also für den Lebensunterhalt der Familie mit benötigt.
Jetzt nehmen wir mal an, dass die Geburt im Januar war und die Mutter (dummerweise)bis in den 3. Monat hinein Mutterschaftsgeld bezieht (genauer: einen Tag länger), da der Februar ein kürtzerer Monat ist.
Das hätte natürlich in der Planung berücksichtigt werden müssen, wurde es jedoch nicht. So ist in diesem hypothetischen Fall jetzt der 3. Monat auch noch für die Mutter, die aufgrund ihrer nach der Mutterschutzfrist wieder begonnenen Arbeit für diesen Monat keinen Cent Elterngeld erhält. Der Vater aber für den 3. Monat auch nicht. Sprich das Einkommen der Familie für den 3. Monat wäre demnach sehr gering.
Mal angenommen, es gäbe diesen Fall, gäbe es dabei eine Lösung? Irgendwie ist es doch unfair, dass man, nur weil es da diesen kurzen Februar gibt, noch in den 3. Monat hinein Mutterschaftsgeld erhält, oder?
Freu mich über Tipps und Infos zu Lösungsmöglichkeiten! Danke!