Elterngeld

Hallo allerseits,

angenommen ein Paar beantragt Elterngeld. Die Mutter für die ersten zwei Monate, der Vater für die restliche Zeit. Der Vater hört also zum 3. Monat mit seiner Arbeit auf. Die Mutter beginnt ab dem 3. Monat wieder zu arbeiten, verdient allerdings nicht viel (1.100€ Brutto)… Das Elterngeld vom Vater wird also für den Lebensunterhalt der Familie mit benötigt.

Jetzt nehmen wir mal an, dass die Geburt im Januar war und die Mutter (dummerweise)bis in den 3. Monat hinein Mutterschaftsgeld bezieht (genauer: einen Tag länger), da der Februar ein kürtzerer Monat ist.

Das hätte natürlich in der Planung berücksichtigt werden müssen, wurde es jedoch nicht. So ist in diesem hypothetischen Fall jetzt der 3. Monat auch noch für die Mutter, die aufgrund ihrer nach der Mutterschutzfrist wieder begonnenen Arbeit für diesen Monat keinen Cent Elterngeld erhält. Der Vater aber für den 3. Monat auch nicht. Sprich das Einkommen der Familie für den 3. Monat wäre demnach sehr gering.

Mal angenommen, es gäbe diesen Fall, gäbe es dabei eine Lösung? Irgendwie ist es doch unfair, dass man, nur weil es da diesen kurzen Februar gibt, noch in den 3. Monat hinein Mutterschaftsgeld erhält, oder?

Freu mich über Tipps und Infos zu Lösungsmöglichkeiten! Danke!

Hallo,
hab ich das richtig verstanden?
Die Mutter würde kein Elterngeld bekomme, weil sie im 3. Monat noch einen Tag Elterngeld bezieht, aber einen Tag schon wieder arbeiten war.
Das stimmt so nicht (wenn ich das Beispiel richtig verstanden habe)
der eine Tag würde auf das Gehalt angerechnet werden.
Sie müsste vom Arbeitgeber einen Nachweis darüber erbringen, was sie verdient an diesem einen Tag. Und das wird mit dem Elterngeld verrechnet.

Weiter bekommt der Vater ja auch Elterngeld und zwar wird dies immer ausgezahlt zum Geburtstag des Kindes. Sprich ist das Kind am 02.03 geboren bekommt man immer am 02.04, 02.05 usw. Elterngeld ausbezahlt.

Gruß

Hallo,

Die Mutter würde kein Elterngeld bekomme, weil sie im 3. Monat
noch einen Tag Elterngeld bezieht, aber einen Tag schon wieder
arbeiten war.
Das stimmt so nicht (wenn ich das Beispiel richtig verstanden
habe)

nein, in diesem hypothetischen Fall geht es darum, dass die Mutter im 3. Monat noch einen Tag MUTTERSCHAFTSGELD erhält. Und da die Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld ja immer die Monate für die Mutter sind, ist also auch der 3. Monat noch für die Mutter bzw. der Vater erhält im 3.Monat nix. Fazit: Nicht nur die ersten beiden Monate an Elterngeld fallen weg (wegen Erhalt von Mutterschaftsgeld), sondern auch der 3.Monat, der vom Vater beantragt, aber eben der Mutter zugerechnet wird.

Weiter bekommt der Vater ja auch Elterngeld und zwar wird dies
immer ausgezahlt zum Geburtstag des Kindes. Sprich ist das
Kind am 02.03 geboren bekommt man immer am 02.04, 02.05 usw.
Elterngeld ausbezahlt.

dummerweise ist in diesem hypothetischen Fall der Geburtstag des Kindes im Januar und da der Februar ein recht kurzer Monat ist, erhält die Mutter bis in den 3.Monat Mutterschaftsgeld…

Danke für die Antwort, sie hat nur leider nicht weiter geholfen. Vielleicht hat noch jemand einen Tipp?

Gruß!