Elterngeld

Liebe/-r Experte/-in,
natürlich habe ich eine Frage bzgl. Elterngeld.

Das Baby soll am 5.10.2010 zur Welt kommen.
Ab diesem Tag ist die Mutter 8 Wochen(bis 30.11.2010) im Mutterschutz ?!
Diese Zeit wird ja auf die Elterngeldzeit angerechnet, richtig?

Danach beginnt das reguläre Elterngeld. Ab wann genau? Die Mutter geht ab 01.05.2011 wieder zum arbeiten und der Vater bleibt dann zu Hause. Somit sind bis ca. 7 Monate der möglichen 14 verbraucht ?!
Der Vater kann somit noch weitere 7 Monate zu Hause bleiben mit Elterngeld ?! Also bis 30.11.2011.

Meine Frage wie genau wird das jetzt in so einem Fall berechnet da doch immer Tag genau gerechnet wird,oder? Gibt es was worauf besonder geachtet werden muß das es nicht zu irgendwelchen Überschneidungen kommt ? Das Kind kommt ja wie in diesem Fall nicht genau am 01. eines Monats auf die Welt.

Ich habe zwar versucht das nachzulesen allerdings versteh ich nicht alles so genau.

Ich freue mich schon auf Antworten

Mit freundlichen Grüssen

Michael

Hallo Michael,

herzlichen Glückwunsch erst einmal!
Ja, soweit alles richtig! Mutterschutz-Geld bis zum
30.11.2010 (vorausgestzt natürlich, das Baby hält sich an den Termin!), danach bekommt dann die Mutter ab dem 01.12.2010 das Elterngeld.
Das Elterngeld beträgt 67% des durschnittlichen Netto’s der letzten 13 Gehälter oder mindestens 300 EUR. Also falls es kein Gehalt gab oder falls die 67% weniger als 300 EUR wären, dann wird jeweils auf den Mindestsatz aufgestockt.

Wenn die Mutter dann ab dem 01.05.2011 dann wieder
arbeiten geht, bleiben noch 7 Monate Rest. Wenn diese dann der Vater nehmen möchte, dann errechnet sich das Elterngeld für ihn genauso.
Also 67% der letzten 13 Durchschnittsgehälter, bzw.
mind. 300 EUR. Die Mutter hat dann keine Bezüge mehr.

Was die taggenaue Abrechnung betrifft, weiss ich nicht ganz genau bescheid. Es ist wohl so, dass das Amt eine Gesamt-Bezugssumme errechnet und dann einen Tagessatz für den Bezugszeitraum ermittelt unter Berücksichtigung der geleisteten Mutterschutz-Bezüge.
Da gibt es dann aber mit der Bestätigung des Antrags eine genaue Aufstellung vom Amt, wann, wieviel, wohin etc. überwiesen wird.

Zu beachten sind glaube ich nur, die Fristen.
Die Anträge auf Elternzeit müssen spätestens 8 Wochen vor Antritt beim Arbeitgeber eingereicht werden.
Die Bearbeitungszeit bei der Elterngeldstelle kann schon mal gut ein paar Monate dauern…also die Anträge bzw. Unterlagen frühestmöglich schon mal
zusammen suchen und ausfüllen.

Ach ja und ggf. sollte man noch mal die Steuerklassen überprüfen. Eventuell macht es Sinn, das die Elternteile die Steuerklasse ändern, je nachdem wer dann Hauptverdiener ist.
(Das habe ich zumindest mehrfach gehört… keine Ahnung, wie und was genau da zu beachten ist- von dem ganzen steuer-Krams habe ich (leider) nicht die leisteste Ahnung)

Ansonsten: Alle Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen gemacht, aber ohne Gewähr auf 100%ige Richtigkeit und Vollständigkeit.

Ich hoffe aber ich konnte soweit ein wenig weiter helfen.
MfG

Hallo Michael.
Das mit der Anrechnung bzgl. der Mutterschaftsfrist ist richtig. Wenn sie bis 30.11.10 Mutterschaftsgeld bekommt, bekommt sie ab 01.12.10 Elterngeld.
Es spielt keine Rolle, ob das Kind am 1. oder am 5. oder an einen anderen Tag geboren wird, denn Elterngeld wird für die Lebensmonate des Kindes gewährt.
Das heißt in dem Fall, wenn das Kind am 5.10. zur Welt kommt geht der 1. Lebensmonat vom 5.10.-4.11., der 2. Lebensmonat vom 5.11.-4.12. usw.
Wenn ihr Anspruch auf die 14 Monate habt, sieht das folgendermaßen aus.
Bis 30.11. bekommt sie Mutterschaftsgeld, also der komplette 1. Lebensmonat und ein Teil des 2. Lebensmonats. Da wird dann das anteilige Elterngeld ausgerechnet und für diesen Monat ausbezahlt (also vom 1.12.-4.12.)
Allerdings würde dann der Vater Elterngeld nicht bis 30.11.2011 erhalten, sondern bis zum Ende des 14. Lebensmonats, also bis 4.12.2011.
Hoffe dass ich euch damit irgendwie helfen konnte!!
Gruß
Theresa

Danke schön für die Antwort, hat schon etwas weitergeholfen

Hallo und vielen Dank für die Antwort. Gruß Michael