Ersatzmitgliedschaft im Personalrat

Hallo!

Hier eine personalrechtliche Frage:

An einer relativ kleinen Behörde (Bayern) besteht ein Personalrat aus nur drei Personen.

Aufgrund Bewerbermangels bei der letzten Personalratswahl gibt es keine Ersatzmitglieder.

Nun erkrankt ein Personalratsmitglied längerfristig auf unbestimmte Zeit.

Laut PVG müsste doch hier ein Ersatzmitglied einspringen. Welche Vorgehensweise ist nun geboten, wenn kein Ersatzmitglied existiert?

Ist der Personalrat komplett neu zu wählen?

Vielen Dank!
Byrial

Hallo!

Hallo,

Hier eine personalrechtliche Frage:

An einer relativ kleinen Behörde (Bayern) besteht ein
Personalrat aus nur drei Personen.

Aufgrund Bewerbermangels bei der letzten Personalratswahl gibt
es keine Ersatzmitglieder.

Das ist bedauerlich, kommt aber vor.

Nun erkrankt ein Personalratsmitglied längerfristig auf
unbestimmte Zeit.

Auch das kommt vor

Laut PVG müsste doch hier ein Ersatzmitglied einspringen.

Nur sofern vorhanden

Welche Vorgehensweise ist nun geboten, wenn kein
Ersatzmitglied existiert?

Der PR ist beschlußfähig gem. Art. 37 Abs. 2 BayPVG, wenn 2 von 3 Mitgliedern anwesend sind

Ist der Personalrat komplett neu zu wählen?

Nein, sofern das erkrankte Mitglied sein Amt nicht ausdrücklich niedergelegt hat. Die Voraussetzungen des Art. 27 Abs. 1b BayPVG, die ein automatisches Ende der Amtszeit nach sich ziehen würden, sind ohne Amtsniederlegung des erkrankten PR-Mitgliedes nicht erfüllt.
http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsb…

Vielen Dank!

Scho’ recht

Byrial

Wolfgang