Erschließungsbeitrag zahlen ohne Leistung

Ich besitze ein Grundstück (A), das an einer Strasse (SA) liegt und vollerschlossen und bebaut ist.
Vor einigen Jahren habe ich das Nachbargrundstück (B) erworben, welches unmittelbar an mein Grundstück angrenzt, jedoch auch an die Parallelstrasse (SB). In der Parallelstrasse SB waren uns sind kein Kanalnetz und keine Frischwasserleitung verlegt. Das Grundstück B hat eine eigene Flurnummer und eine eigene Adresse. Die beiden Grundstücke sind also real geteilt und grenzen aneinander.
Nach dem Kauf hat die Gemeinde Erschließungskosten für Kanal und Frischwasser des neu gekauften Grundstücks (B) eingefordert, welche auch bezahlt wurden.
Da jedoch in der Strasse (SB) weder Kanal noch Wasserleitung verlegt ist, ist das Grundstück B auch nicht an den öffentlichen Kanal angeschlossen worden.
Nach Rückfrage bei der Gemeine teilte man mir mit, dass es rechtlich in Ordnung sei, Erschließungskosten zu erheben, obwohl noch keine Erschließung geleistet wurde.
Die 4000 DM mussten also bezahlt werden, was von mir auch gemacht wurde.

Da ich nun beabsichtige, ein EFH auf dem Grundstück B zu errichten, habe ich bei der Gemeinde nach der Erschließung gefragt.
Der Mitarbeiter teilte mir mit, dass ich anstandslos bauen könne, sofern ich für Kanal und Wasser selbst über mein Grundstück A sorge. Ich müsste also die Leitungen selbst verlegen und bekäme dann die Baugenehmigung.

Darf die Gemeinde wirklich Beiträge zur Erschließung eines Grundstücks einfordern, obwohl das Grundstück nicht erschlossen wird?
Habe ich ein Recht auf Erschließung bzw. habe ich das Recht, die Kosten zurückzufordern?
Vielen Dank für die Antworten

Hi,

es kann durchaus sein, dass das so o.k. ist. Die Fälle werden oft nur in Einzelfällen vor Gericht geklärt.
Oft argumentieren die Gemeinden, dass die Hauptleitung in der Straße so dimensioniert ist, dass auch ein weiteres Gebäude daran angeschlossen werden kann und dadurch ist die Gebühr für sie entstanden.

Es ist ein Glücksspiel vor Gericht, ob man Recht bekommt. Ein Rechtsanwalt, der sich da auskennt, ist wohl schwer zu finden.

Frag mal einfach bei der Gemeinde nach, wofür das Geld zu bezahlen war. Vielleicht kommen sie dann in Begründungsnöte. Ich würde deshalb die Dimensionierung der Leitungen nicht erwähnen, sondern nur mal neutral anfragen.

Mir ist außerdem noch eingefallen, dass die Erschließung immer nur bis zur Grundstücksgrenze ist. Die Kosten der Leitungen auf dem eigenen Grundstück muss man selbst zahlen. Baut man etwa auf einem großen Grundstück ganz hinten, hat man eine lange Leitung. Damit ist es vergleichbar.

Viel Glück
Cirwalda