Erstwohnsitz / Zweitwohnsitz - Was ist möglich?

Hallo zusammen,

wir wohnen (noch) in Berlin und ziehen demnächst „aufs Land“. Unsere jetzige Wohnung ist eine Eigentumswohnung und (natürlich) Erstwohnsitz.

Die jetzige Wohnung behalten wir aus persönl. Gründen als Stadt- bzw. Ausweichwohnung (Zoff, Gäste, etc.)

Nun zur Frage: ist es möglich, die neue „Land“-Wohnung als regulären Erstwohnsitz anzumelden, die bisherige als Zweitwohnsitz anzumelden und sämtliche auf uns zugelassenen KfZ (3) am nunmehr entstandenen Zweitwohnsitz in Berlin angemeldet zu lassen?

Wäre toll wenn sich jemand damit auskennt und evtl. noch sagen kann, was die Behörde benötigt. Braucht man zur Anmeldung eines Zweitwohnsitzes eigentlich eine Begründung?

Grüße,
der Bandito

Hallo,
ihr müsst als Erstwohnsitz den Ort anmelden, wo ihr euch überwiegend aufhaltet.
Die zweite Wohnung könnt ihr als Zweitwohnsitz angemeldet lassen.

Nachweise: schaut mal auf den I-Net-Seiten der Gemeinde.

Gruß
HaweThie