Finanzamt Guthabenzins versteuern

Guten Tag,woher bekommt man den „Nachweis über die Guthabenzinsen eines Bausparvertrages“ ?

Dieser wird ja als „Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung“ versteuert, wie trägt man das in Anlage V ein ?

und als letzte Frage: Wenn mit einem Bausparvertrag die Zinsen in einem Darlehen getilgt werden, warum sind das dann Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung? Ich habe doch ganz klar ausgaben.

Frage eins und zwei sind besonders wichtig, verstehe das nicht so ganz.

Finanzierung vermietetes Objekt mit Bausparer
Servus,

Guten Tag,woher bekommt man den „Nachweis über die Guthabenzinsen eines Bausparvertrages“ ?

Die Bausparkassen verschicken - in der Regel im Februar - Jahreskontoauszüge für das vergangene Jahr, auf denen alles steht, was das Herz begehrt.

Dieser wird ja als „Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung“ versteuert, wie trägt man das in Anlage V ein ?

Wie kommst Du zu dieser Aussage? Lass mal das „ja“ weg und beschreibe, wie es im konkreten Fall dazu kommt, dass die Guthabenzinsen zu den Einnahmen aus V + V gehören.

und als letzte Frage: Wenn mit einem Bausparvertrag die Zinsen in einem Darlehen getilgt werden, warum sind das dann Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung?

Ah, jetzt wird es etwas deutlicher - vermutlich versteckt sich hinter dieser vagen Beschreibung (Zinsen werden nicht getilgt, aber man kann ungefähr ahnen, was Du meinst) ein Darlehen, das über einen festgelegten Zeitraum nicht getilgt wird, und das mit einem Bausparer gekoppelt ist, der nach Ablauf dieses Zeitraums zugeteilt und zur vollständigen Tilgung des Darlehens verwendet wird, so dass es dann nachher in der Darlehensphase des Bausparers nur noch diesen gibt.

Wenn jetzt ein Objekt, das mit so einem Konstrukt finanziert ist, vermietet wird (und nur dann), sind die bezahlten Darlehenszinsen Werbungskosten zu Einnahmen aus V+V. Weil das Darlehen mit dem Bausparer aber unmittelbar zusammenhängt, kann man nicht die Schuldzinsen ansetzen und die Guthabenzinsen unter den Tisch fallen lassen: Durch diese wird der Aufwand für die Finanzierung insgesamt doch verringert.

Wenn man hier stur dem Verrechnungsverbot folgt, stehen die Guthabenzinsen auf der Einnahmenseite und die Darlehenszinsen bei den Werbungskosten. Ich täte sie aber nicht auf die Einnahmenseite setzen, sondern von den Darlehenszinsen absetzen (nicht stur am Formular kleben, sondern mundgerecht erläutern) - für dieses Vorgehen wird niemand erschossen, und ich finde es klarer.

Schöne Grüße

MM